P. Schwellenbach, Untersuchungen zum Kölner Gottesfrieden von 1083 (Mihai-D. Grigore)
Francia-Recensio 2010/4 Mittelalter – Moyen Âge
(500–1500)
Paul Christian
Schwellenbach, Untersuchungen zum Kölner Gottesfrieden von 1083.
Ursprung, Inhalt und Wirkungsgeschichte, Saarbrücken (VDM ) 2009,
140 S., ISBN 978-3-639-04198-9, EUR
59,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Mihai-Dumitru Grigore,
Erfurt
Der Gottesfriede ( pax Dei ) ist ein komplexes Phänomen, das seit langem Interesse erweckt. Bereits 1857 erschienen in Deutschland und Frankreich erste wissenschaftliche Monographien zum Thema aus der Feder von August Kluckhohn und Ernest Sémichon 1 . Bis heute wurde eine ganze Reihe Literatur dazu veröffentlicht.Solche Forschungen versuchen, das Phänomen der pax Dei in breitere mittelalterliche Prozesse einzubetten. So betrachten sie die pax als Umbildung des Rechts (Ludwig Huberti), feudale Revolution (Georges Duby), mittelalterliche Volksbewegung (Bernhard Töpfer) usw. 2 Forschungsansätze zum Gottesfrieden bringen diesen ferner entweder mit der Klosterreform, mit dem Investiturstreit, mit den Kreuzzügen oder mit der Bildung zentralisierter Monarchien in Verbindung. Insgesamt betrachten die ›traditionellen‹ Ansätze den Gottesfrieden essentialistisch als einheitliches transregionales, grenzüberschreitendes Phänomen, das einer integrativen Annäherung bedarf. Neuere Forschung distanziert sich allerdings – auf den Spuren des in einer gewissen Weise bahnbrechenden Buches von Dominique Barthélemy 3 – von diesem approach : Der Gottesfriede wird in seiner regionalen/lokalen Relevanz betrachtet, als regionale/lokale Angelegenheit ohne Bedeutung für ›große‹ politische Umwälzungen.
In diesen letzten Trend reiht sich auch das vorl. Buch ein. Die Arbeit knüpft direkt an eine Studie von Hans-Werner Goetz zum Kölner Frieden 4 (S. 25) an. Das Hauptziel Schwellenbachs ist, sich von den bisherigen Ansätzen der Forschung zu distanzieren und die Kölner pax als »Zusammenspiel von lokalen Kräften, Bischöfen und Adel« zu präsentieren, »die mit den Friedenseinungen ihre territoriale Macht befestigten« (S. 3). Der Kölner Gottesfriede habe keine transregionale Relevanz, weder für das Deutsche Reich noch für die westfränkische Gottesfriedensbewegung, und wird vom Autor in den »Prozess der Territorialbildung« eingeordnet (S. 3).
Damit trifft Schwellenbach eine Grundentscheidung, die ihn in die Nähe der ›minimalistischen‹ Schule Barthélemys – mit dem er in Paris zusammengearbeitet hat – bringt, nämlich dass die pax Dei sowohl im westfränkischen als auch im deutschen Raum als lokale Erscheinung zu betrachten ist, ohne jegliche Relevanz für ›paneuropäische‹ Prozesse, wie z. B. die Klosterreform oder die Bildung zentralisierter Königreiche. Demgemäß seien pax -Beschlüsse Frucht von Verhandlungen zwischen lokalen Größen (Kleriker und Laien). Im Grunde sei der Gottesfriede – so Barthélemy – als friedensstiftende Institution »überbewertet« (S. 24), und dieselbe Auffassung vertritt dann auch Schwellenbach auf Seite 40, wo er den Kölner Gottesfrieden nicht als Ergebnis dramatischer Steigerung von Gewaltakten und von sozialer bzw. politischer Unsicherheit im Erzbistum Köln betrachtet. In einem dicht bevölkerten Gebiet wie Köln – so Schwellenbach – seien in der Friedensurkunde des Bischofs Sigewin »die täglichen Reibereien zwischen Personen […] stilistisch übertrieben worden« (S. 40). Schwellenbach lehnt auch den Versuch von Hans-Werner Goetz ab, den Kölner Frieden mit der neuen politischen Lage im Reich anhand des Investiturstreits zu verknüpfen (S. 25). Schwellenbach strebt also die Fokussierung auf die exklusiv lokale Valenz des Kölner Gottesfriedens an (S. 24f.), sofern durch die ältere Forschung der »Blick durch die Betrachtung des Gesamtphänomens ›Gottesfriede‹ verstellt war« (S. 24). Nur weil der Kölner Gottesfriede eine lokale Angelegenheit des Bischofs Sigewin von Are († 1089) darstellen sollte, wird er (der Friede) viel zu oft von Schwellenbach mit dem ›westfränkischen Gottesfrieden‹ verglichen. Was sollen solche Vergleiche angesichts einer lokalen Relevanz bringen? Diese Fixierung auf Regionalität erklärt weder die geographische Verbreitung der pax von England bis Italien und von Flandern bis Katalonien noch die Dichte der Friedenskonzile. Der Einwand wäre hier, dass sich Schwellenbach angesichts der lückenhaften Quellenlage – die mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt – vielleicht zu voreilig zu einem Forschungsparadigma bekennt und die anderen grundsätzlich ausschließt.
Die Arbeit ist in fünf Teile strukturiert: »Einleitung«, »Der Friede von 1083«, »Köln und der Niederrhein im 11. Jahrhundert«, »Der Friede im 12. und 13. Jahrhundert« und schließlich die »Schlussbetrachtung«. Die »Einleitung« stellt sich als ein sehr guter Überblick über den Forschungsstand zum (Kölner) Gottesfrieden dar (S. 6–26), mit Struktur, Synthese-Kraft und guten Referaten zu bisherigen Forschungsansätzen. Diese werden nach drei Linien verfolgt: einer rechtsgeschichtlichen, einer sozialgeschichtlichen und einer kommunalgeschichtlichen (Stadtgeschichte, Territorialbildung). Angesichts der Tatsache, dass das Buch eigentlich die Veröffentlichung der Magisterarbeit Schwellenbachs an der Universität Erlangen-Nürnberg aus dem Jahre 2004 darstellt, bemüht sich der Autor, seine Forschungsliteratur mit Nachträgen (S. 26, S. 136) zum Thema Gottesfriede nach 2005 zu aktualisieren, was ihm jedoch nicht richtig gelingt: Von zehn nachgetragenen Titeln auf S. 136 sind nur drei (!) nach 2004 erschienen, alle anderen in den 1980er und 1990er Jahren und vor 2004. Die Frage, die sich stellt, ist, warum diese nicht bereits in der ursprünglichen Fassung aufgenommen wurden.
Zum Aufbau: Durch eine radikale quellenkritische Methode beginnt die Untersuchung mit einer Analyse der Friedensurkunde von Köln (»Der Friede von 1083«). Diese Entscheidung ist freilich Sache des Autors, jedoch schafft er damit den Eindruck, dass eine Quelle Gültigkeit an sich beansprucht und sie sich von ihrem historischen Kontext verselbstständigt, was auf eine sehr akute Debatte der Geschichtstheorie hinausläuft. Es wäre wünschenswert, wenn Schwellenbach in einer Erläuterung zur Methode untermauert hätte, warum er eigentlich nicht mit dem Kontext beginnt, in dem der Friedenserlass zustande kam (also mit »Köln und der Niederrhein im 11. Jahrhundert«, siehe oben).
Der Autor hat am Ende des Buchs ein Register hinzugefügt, das die Lektüre erleichtert. Dieses ist jedoch viel zu kurz und deckt wichtige Themen nicht ab, die im Text angesprochen werden (z. B. pax collaudata , pax promissa , ministeriales usw.) und von großer Wichtigkeit für die Gottesfriedens-Problematik sind. Die Auswahl der Stichwörter scheint hierbei ziemlich in Eile gemacht worden zu sein.
Fazit: Der Autor zeigt einerseits in seinem Buch große Sachkenntnis, er wählt einschlägige Quellen, die er dann sorgfältig kommentiert. Schwellenbach geht auch auf Diskussionen und Debatten in der Forschung ein, er macht einleuchtende Erläuterungen zu Fehde, Kaltwasserprobe, Reliquien, peinlichen Strafen, ministeriales usw., alles Problemfelder, die mit dem Kölner Gottesfrieden eng verknüpft sind. Dem Buch kann andererseits eine gewisse Einseitigkeit vorgeworfen werden: Schwellenbach denkt in Kategorien von »entweder … oder …« statt »sowohl … als auch …«. Sein Votum für eine regional relevante Erforschung der pax Dei ist angesichts seiner eigenen Aussage auf S. 69 nicht mehr nachvollziehbar: Dort zeigt er sich dessen bewusst, dass der Lütticher Friede (1082) sowohl eine regionale Regelung von Machtverhältnissen war als auch eine Stabilisierung der Westgrenze des Reichs, also von überregionaler Relevanz. Warum der Kölner Friede nicht dieselbe Bivalenz aufweisen soll, stellt Schwellenbach nicht klar genug dar. Die Hauptthese, dass der Gottesfriede als Prozess von Territorialbildung zu betrachten ist, schließt keineswegs die These aus, dass regionale Ereignisse doch in Verbindung mit breiteren grenzüberschreitenden Entwicklungen zu bringen sind. Durch voreilige Festlegungen (z. B. bei der Begrifflichkeit pax-treuga – S. 5), durch manche inhaltliche Widersprüche (S. 51), durch hin und wieder linkische Interpretationen (S. 48), durch eine zu kurz gekommene Einlassung auf theoretisch-methodologische Grundproblematiken der Geschichtswissenschaft – der Autor erweckt das Gefühl, er ginge dieser Art von Reflexion aus dem Wege – hinterlässt das Buch leider den Eindruck, dass es sich um nichts mehr als eine überarbeitungsbedürftige Magisterarbeit handelt. Wenn diese gründliche Überarbeitung jedoch stattfinden sollte, hat die Arbeit mit großer Sicherheit das Potenzial, zur Referenzstudie über den Kölner Gottesfrieden zu werden, über die sich die Forschungslandschaft nur freuen kann.
1 August Kluckhohn, Geschichte des Gottesfriedens, Leipzig 1857; Ernest Sémichon, La Paix et la trève de Dieu, Paris 1857.
2 Ludwig Huberti, Studien zur Rechtsgeschichte der Gottesfrieden und Landfrieden. 1. Buch: Die Friedensordnungen in Frankreich, Ansbach 1892; Georges Duby, L’an mil, Paris 1974; Bernhard Töpfer, Volk und Kirche zur Zeit der beginnenden Gottesfriedensbewegung in Frankreich, Berlin 1957.
3 Dominique Barthélemy, L’an mil et la paix de Dieu, Paris 1999.
4 Hans-Werner Goetz, Der Kölner Gottesfriede von 1083. Beobachtungen über die Anfänge, Tradition und Eigenart der deutschen Gottesfriedensbewegung, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 55 (1984), S. 39–76.
Lizenzhinweis: Dieser Beitrag unterliegt der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (CC-BY-NC-ND), darf also unter diesen Bedingungen elektronisch benutzt, übermittelt, ausgedruckt und zum Download bereitgestellt werden. Den Text der Lizenz erreichen Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de
