J. Nieus, Les chartes des comtes de Saint-Pol (XIe–XIIIe siècles) (Julian Führer)
Jean-François Nieus (éd.), Les chartes des
comtes de Saint-Pol (XIe–XIIIe
siècles), Turnhout (Brepols) 2008, 554 p. (Atelier de recherches sur
les textes médiévaux, 11), ISBN 978-2-503-52845-8, EUR 70,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Julian Führer, Zürich
Die großen mediävistischen Editionsunternehmen der Diplomatik haben oft Herrscherurkunden behandelt, sowohl die Chartes et Diplômes als auch die Monumenta Germaniae Historica sind diesen Weg gegangen. Eine andere Herangehensweise, die besonders im französischsprachigen Raum gepflegt wurde, ist die Untersuchung einer relativ überschaubaren diplomatischen Überlieferung etwa einer geistlichen Gemeinschaft oder eines einzelnen Ausstellers, zum Beispiel in einer Reihe von thèses der École des chartes. Etliche dieser Abschlussarbeiten sind publiziert worden, viele andere sind nur in einzelnen Archiven oder gar nicht greifbar, sodass man es mit einer Fülle ›grauer‹ Literatur zu tun hat. Vorliegende Ausgabe ist dankenswerterweise in einer angemessenen Reihe publiziert worden. Sie hat ihren Anfang im Rahmen einer thèse in Louvain-la-Neuve genommen; nach der Publikation des historischen Teils1 liegt nun auch die kritische Ausgabe der Urkunden der Grafen von Saint-Pol vor. Dem Bearbeiter und dem Fonds national de la recherche scientifique belge (FNRS) ist zu danken, dass die langwierige Editionsarbeit überhaupt in Angriff genommen und nun auch vollendet werden konnte.
Die kleine Grafschaft Saint-Pol umfasst ein Gebiet, das heute im Wesentlichen dem Departement Pas-de-Calais entspricht, was im Hochmittelalter eine Lage am Rand der normannischen, flämischen und kapetingischen Einflussbereiche bedeutete. Für die Verfassung der Grafschaft ist wesentlich, dass sie weder über einen Meerzugang verfügte noch eine bedeutende Stadt umfasste oder an wichtige Straßen grenzte. Man wird also nicht von einem bedeutenden Herrschaftszentrum sprechen, mit Recht jedoch von einer Grafschaft in einer politisch relevanten Großregion, die unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt war.
Das Corpus der Urkunden der Grafen von Saint-Pol enthält 384 Einträge, wobei nicht alle Urkunden, die manche Grafen in ihrer Eigenschaft als königliche Amtsträger ausgestellt haben, aufgenommen sind, sondern nur diejenigen, die einen Bezug zur Grafschaft aufweisen. Bereits auf den ersten Blick fällt auf, dass mit einer Ausnahme (Guido I.) sämtliche Grafen des Untersuchungszeitraums mit eigenen Urkunden vertreten sind, wohingegen die Gräfinnen vor allem dann durch Urkundenausstellung in Erscheinung traten, wenn sie durch Abwesenheit des Grafen (Kreuzzüge) oder Witwenschaft in eine Form der Stellvertretung oder der eigenen Machtausübung gelangten. Bedacht wurden insgesamt 60 geistliche Institutionen sowie 39 Laien oder weltliche Institutionen, wobei erst ab dem Ende des 12. Jahrhunderts Urkunden für nichtgeistliche Empfänger nachweisbar sind. Die meisten Urkunden gingen an die Zisterzienser von Cercamp (45 Begünstigungen), eine Gründung Graf Hugos III. Candavène als Sühneleistung für die Brandschatzung des Klosters Saint-Riquier, gefolgt von Clairmarais (32 Urkunden) und Loos (19). Generell ist ein Viertel der Grafenurkunden dieser Edition zugunsten von Zisterzienserkonventen ausgestellt worden. Was die Überlieferung angeht, so steht die relativ hohe Zahl von 142 Originalen auf der einen Seite 68 Deperdita gegenüber. Diese neben der mittelalterlichen Kopialüberlieferung und neuzeitlichen Gelehrtenabschriften auffallend hohen Zahlen lassen sich allerdings durch die Geschichte der Empfängerinstitutionen gut erklären, wie der Herausgeber in seiner Einleitung überzeugend darlegt (S. 45–47). Einschneidende Verluste sind zuletzt in der Französischen Revolution und im Ersten Weltkrieg eingetreten.
Im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung der Schriftproduktion scheint sich die Grafschaft Saint-Pol nicht von anderen Herrschaftsbereichen Nordfrankreichs abzuheben. Gleichwohl ist bei statistischen Erwägungen Vorsicht geboten, weil nach dem aktuellen Stand der Überlieferung scheinbar meist nur eine bis drei Urkunden pro Jahr ausgefertigt wurden; vor dem Kreuzzug 1202 wurden die meisten Urkunden ausgestellt (insgesamt 21 binnen eines Jahres). Der Graf mit der größten Urkundenproduktion ist bemerkenswerterweise die Gräfin Elisabeth (1219–1228), die ihre Stellvertretung durch Intensivierung des Verwaltungszugriffs und auch der Gunsterweise zu sichern suchte. Eine klassische Kanzleistudie wie bei der Edition von Herrscherurkunden ist hier nicht möglich, weil stets auf Schreiber der begünstigten Institutionen zurückgegriffen wurde, auch wenn in den Urkunden Graf Hugos IV. Candavène mehrfach ein Kanzler Robert erwähnt wird, der als Domherr in Arras nachweisbar ist und dessen Hauptaufgabe beim Grafen mutmaßlich darin bestand, das Siegel zu bewahren (vgl. Einleitung S. 59). Zu erwähnen ist noch, dass die erste Urkunde in der Volkssprache 1228 ausgestellt wurde, während erst ab den 1270er Jahren die Mehrzahl der Stücke nicht mehr in Latein verfasst wurde. Im Untersuchungszeitraum zählt der Editor 18 verschiedene Siegeltypen.
Bei den Editionsprinzipien ist der Editor nicht ganz einheitlich vorgegangen – bei lateinischen Urkunden versucht er bei kopialer Überlieferung die Rekonstruktion des Archetyps mit originalem Wortlaut aus den Abschriften, bei altfranzösisch geschriebenen Stücken wählt er wegen der starken sprachlichen Abweichungen eine Leithandschrift und weist im Apparat die Varianten der anderen Textzeugen nach. Personen und Orte werden leider nur im Register aufgelöst, nicht jedoch an der Fundstelle selbst.
Allein schon weil etwa zwei Drittel des hier vorgelegten Materials bislang nicht gedruckt vorlagen, ist der Nutzen dieser Edition für die Forschung evident. Viele Einzelbeobachtungen verstärken diesen Eindruck, von denen nur wenige hier genannt werden können. Immer wieder beurkunden die Grafen von Saint-Pol Rechtsgeschäfte Dritter. In Nr. 36 und 37 werden merkwürdigerweise Urkunden unter dem Namen und dem echten Siegel des seit drei Jahren verstorbenen Grafen Engelrannus ausgestellt. Vielleicht war hier missbräuchliche Verwendung im Spiel, und die Ernennung des Kanzlers unter dem danach regierenden Grafen Hugo IV. eine Reaktion darauf? In den 1190er Jahren urkundeten Graf Hugo IV. und seine Frau Jolanda als Gräfin praktisch durchgehend gemeinsam. 1198 beurkundete Hugo IV., dass Graf Rainald von Dammartin ihn als Geisel an König Philipp II. von Frankreich gestellt hat. Hier wie auch an anderen Stellen der Ausgabe ist die Anbindung an die Geschichte größerer geographischer Räume gewährleistet. Gerade der stärker werdende französische Zugriff seit Philipp II. lässt sich gut anhand der Rechtsgeschäfte und der im Umfeld des Grafen auftretenden Personen nachvollziehen.
Die Urkunden sind chronologisch geordnet und enden mit Dezember 1299, einem Datum, das mehr praktischen als inhaltlich zwingenden Erwägungen geschuldet ist. Ein Stichproben zufolge zuverlässiges Register beschließt den Band. Man möchte sich viele ähnliche Ausgaben wünschen.
1 Jean-François Nieus, Un pouvoir comtal entre Flandre et France. Saint-Pol 1000–1300, Bruxelles 2005 (Bibliothèque du Moyen Âge, 23).
Lizenzhinweis: Dieser Beitrag unterliegt der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (CC-BY-NC-ND), darf also unter diesen Bedingungen elektronisch benutzt, übermittelt, ausgedruckt und zum Download bereitgestellt werden. Den Text der Lizenz erreichen Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de
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- Zitation
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: Rezension von: Jean-François Nieus (éd.), Les chartes des comtes de Saint-Pol (XIe–XIIIe siècles), Turnhout (Brepols) 2008, 554 p. (Atelier de recherches sur les textes médiévaux, 11), ISBN 978-2-503-52845-8, EUR 70,00. In: Francia-Recensio 2011/2 | Mittelalter - Moyen Âge (500-1500) URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2011-2/MA/nieus_fuehrer Veröffentlicht am: May 24, 2013 Zugriff vom: May 24, 2013

