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B. Franke, Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts (Peter Schröder)

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Bernd Franke, Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts

Francia-Recensio 2011/1 Frühe Neuzeit – Revolution – Empire (1500–1815)

Bernd Franke, Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts, Hildesheim (Georg Olms) 2009, X–338 S. (Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit. Untersuchungen zur Sozial-, Rechts- und Kulturgeschichte, 5), ISBN 978-3-487-13719-3, EUR 58,00.

rezensiert von/compte rendu rédigé par

Peter Schröder, London

»Die vorliegende Dissertation (am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier) bewegt sich auf einem nur wenig erforschten Gebiet. Mit dem Ziel eines tiefergehenden Verständnisses werden vorliegend die Ansichten von insgesamt fünf Naturrechtsphilosophen näher beleuchtet. Diese sind in chronologischer Reihenfolge Francisco Suárez, Hugo Grotius, Thomas Hobbes, Samuel v. Pufendorf und John Locke. Alle fünf Philosophen dürfen hierbei zeitlich dem 17. Jahrhundert zugeordnet werden« (S. 11). Diese einführenden Sätze der Einleitung verweisen bereits darauf, dass der Autor von seinem Forschungsgegenstand nur über einen defizitären Kenntnisstand verfügt. Die komplexen Strömungen und Beziehungen, sowie die damit einhergehenden konkurrierenden Theorien, die sich nur schlagwortartig unter dem Stichwort Naturrechtsphilosophie subsumieren lassen, werden in dieser Studie nicht einmal im Ansatz thematisiert. Vielmehr wird hier mit verblüffender Unbekümmertheit so getan, als wenn man die genannten Autoren isoliert betrachten könnte und dennoch mit dem Verweis auf das Naturrecht eine gemeinsame, verbindende Grundlage bestünde. Da diese Arbeit, trotz der erkennbaren verwendeten Mühe und Materialsicht hinter dem zugegebenermassen kaum noch überschaubaren, höchst komplizierten Diskussionsniveau der einschlägigen Forschung in weiten Strecken zurückbleibt, ist es schwierig und kaum sinnvoll, auf diese Studie intensiver einzugehen. Um dieses negative Urteil nicht einfach im Raum stehen zu lassen, sollen einige der grundsätzlichen Defizite hier aber genannt sein.

Dass man sich im Rahmen einer Qualifikationsarbeit leicht übernimmt, wenn man sich gleich auf fünf prominente Philosophen einlässt, die zudem noch fast ein ganzes Jahrhundert trennt (Suárez 1548–1617, Locke 1632–1704) ist leicht nachzuvollziehen. Hier wäre unter Umständen die Verantwortung der betreuenden Hochschullehrer anzumahnen gewesen.

Die Gliederung der Arbeit macht das grundsätzliche strukturelle und organisatorische Problem dieser Studie schlaglichtartig deutlich. Neben Einleitung (Kapitel I) und Gesamtzusammenfassung (Kapitel VII) ist diese Arbeit anhand der fünf Philosophen in fünf weitere Kapitel untergliedert. Jedes dieser Kapitel folgt im Wesentlichen der gleichen Struktur, die sich in vier Unterkapitel gliedert: 1. Leben und Werk, 2. Rechtslehre des jeweiligen Denkers, 3. jeweiliger Denker und die Sklaverei und 4. Zusammenfassung. Die Informationen, die unter dem ersten Unterkapitel zu Leben und Werk von Suàrez, Grotius, Hobbes, Pufendorf und Locke hier zusammengetragen werden, sind redundant. Dies hätte durch schlichte Streichung aber problemlos vermieden werden können. Das tatsächliche Defizit dieser Studie zeigt sich in den jeweiligen Kernkapiteln (2. Rechtslehre des jeweiligen Denkers, 3. jeweiliger Denker und die Sklaverei) dieser fünf unvermittelten Kurzstudien zu den fünf Naturrechtsphilosophen, wobei nicht einmal thematisiert wurde, inwieweit diese Bezeichnung tatsächlich zutreffend sei und wo die Unterschiede und Weiterführungen, z.B. zwischen Suàrez und Hobbes denn nun liegen oder doch zumindest auszumachen sind. Die Kapitel, die hier zu den Rechtslehren von Suàrez I-2), Grotius (II-2), Hobbes (III-2), Pufendorf (IV-2) und Locke (V-2) vorgelegt werden, reflektieren den Diskussionsstand der Forschung nicht hinreichend. Die durchaus unterschiedlichen Positionen dieser Denker werden weitgehend nur referiert und einer kritischen Analyse wird zumeist ausgewichen. So wird – um nur ein Beispiel zu nennen – behauptet, dass »Hobbes im Menschen [...] in Wahrheit ein asoziales Wesen erblickt« (S. 144). Die klassischen Theoreme der hobbesschen Staatslehre, wie das Verhältnis von Schutz und Gehorsam, die Staatsgründung durch Vertrag, die ja im Übrigen bei Hobbes auch durch conquest erfolgen kann, was für das eigentliche Thema der Sklaverei doch auch hätte thematisiert werden müssen, werden alle nur stichwortartig und deskriptiv angesprochen. Eine rechtsphilosophische Analyse wird aber zumeist nicht angestrebt. Diese Kapitel zu den jeweiligen Rechtslehren dienen in der angelegten Struktur dieses Bandes dazu, die Erörterung des Zusammenhanges zwischen Naturrecht und Sklaverei vorzubereiten. Die grundsätzliche Prämisse dieser Studie unterliegt einem gravierenden Missverständnis. Denn dass der Annahme zu begegnen sei, »das Naturrecht habe im Verlauf des 17. Jahrhunderts einen Entwicklungsprozess durchlaufen, an dessen Ende die vollständige Abschaffung der Sklaverei gefordert werde« (S. 309), wird niemand widersprechen und diese Annahme wird auch in der vielfältigen Literatur zum Naturrecht nicht gemacht. Hier wurde also mit viel Aufwand und erkennbarem Fleiss nicht ein »nur wenig erforschte[s] Gebiet« betreten, sondern es wurden die sprichwörtlichen offenen Türen eingerannt.

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Zitation
 
: Rezension von: Bernd Franke, Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts, Hildesheim (Georg Olms) 2009, X–338 S. (Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit. Untersuchungen zur Sozial-, Rechts- und Kulturgeschichte, 5), ISBN 978-3-487-13719-3, EUR 58,00.
In: Francia-Recensio 2011/1 | Frühe Neuzeit - Revolution - Empire (1500-1815)
URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2011-1/FN/franke_schroeder
Veröffentlicht am: Jun 19, 2013
Zugriff vom: Jun 19, 2013
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