P. Cassia, Robert Badinter (Ulrich Lappenküper)
Paul Cassia, Robert Badinter. Un juriste en
politique, Paris (Fayard) 2009, 548 p., ISBN 978-2-213-65139-2,
EUR 25,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Ulrich Lappenküper, Friedrichsruh
Nur wenige Juristen haben die französische Rechtsprechung der letzten 50 Jahre so geprägt wie Robert Badinter. Dieser Eindruck entsteht zumindest bei der Lektüre der Biographie »intellectuelle« (Einband) aus der Feder von Paul Cassia, dem Professor für öffentliches Recht an der Universität Paris-I Sorbonne. 1928 als Sohn jüdischer Eltern mit russischen Wurzeln in Paris geboren, hatte sich Badinter 1947 zunächst dem Studium der Soziologie an der Sorbonne zugewandt, wechselte nach einem Jahr an die New Yorker Columbia Universität und legte dort im Juni 1949 den Master of Arts ab. Nach der Rückkehr nach Paris schrieb er sich in den Fächern Jura sowie Ökonomie ein und erwarb im August 1950 das Anwaltszertifikat, dem zwei Jahre später der Doktortitel folgte. Dank einer »situation matérielle confortable« (S. 64) konnte Badinter seine Universitätsstudien Anfang der 1960er Jahre an der Sorbonne fortsetzen und wurde Ende 1965 zum professeur agrégé des facultés de droit ernannt. In den folgenden Jahren lehrte er an den Universitäten Dijon, Amiens und ab 1974 bis zu seiner Emeritierung 1994 an seiner alten Alma Mater, der Sorbonne, wobei er Kanzlei und Lehrstuhl laut Cassia für komplementär hielt: »Alors qu’il décrit le barreau comme un monde conflictuel, l'université lui apparaît [...] comme une terre de concorde« (S. 69).
Eine zentrale Wegscheide in seinem Anwaltsberuf, ja in seinem Leben überhaupt, markierte für Badinter die Verteidigung des Straftäters Roger Bontems, der mit einem Komplizen einen Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis unternommen hatte, bei dem zwei Geiseln ermordet wurden. Obwohl die Opfer erwiesenermaßen nicht von Bontems getötet worden waren, verurteilte das Gericht ihn 1972 zum Tode. Als Zeuge der Hinrichtung wurde Badinter fortan zu einem vehementen Gegner der Todesstrafe und wechselte deshalb nach dem Sieg François Mitterrands bei den Präsidentschaftswahlen 1981 in die Politik.
Badinter hatte sich schon früh politisch engagiert, zunächst als Anhänger von Pierre Mendès France, dann als »technicien de droit« (S. 152) bzw. »conseiller-ami« (S. 136) für Mitterrand. Nach dessen Einzug in den Élysée ließ er sich bereitwillig als Justizminister in die Regierung Pierre Mauroys berufen und setzte innerhalb weniger Monat die Abschaffung der Todesstrafe durch. Badinter vollzog darüber hinaus die Aufhebung diverser Sondergerichte, beseitigte diskriminierende Gesetze gegen Homosexuelle, setzte sich für die Stärkung der Rechte von Opfern von Verkehrsunfällen ein und schuf die Möglichkeit zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nicht selten musste er sich heftiger öffentlicher Angriffe erwehren, wie ein von Paul Cassia zitierter Artikel aus »Le Monde« vom 12. November 1983 verdeutlicht: »Les Allemands avaient la bande à Baader, nous avons la bande à Badinter« (S. 241).
Nach der Niederlage der Sozialisten bei den Wahlen zur Assemblée nationale 1986 räumte der Justizminister seinen Stuhl. Im Rückblick bezeichnete er die fünf Jahre an der place Vendôme später einmal als Missverständnis: Während der Minister die französische Justiz zu einem Modell der Freiheit habe machen wollen, rief die französische Gesellschaft nach mehr Sicherheit. Mitterrand war mit der Leistung gleichwohl so zufrieden, dass er Badinter mit Beginn der cohabitation an die Spitze des Verfassungsrates berief. Weit über Frankreich hinaus bekannt wurde Badinter 1991 während des Balkankrieges durch die Ernennung zum Vorsitzenden einer Kommission zur Klärung von Streitfragen zwischen den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Nach dem Auslaufen seines Mandats 1995 beabsichtigte er, wieder als Anwalt zu arbeiten, musste aber zu seiner großen Überraschung zur Kenntnis nehmen, dass einer seiner associés ihm dies mit dem Argument verwehrte, er habe wegen seiner fünfzehnjährigen Abwesenheit mit der Kanzlei gebrochen. Geschockt über diese »trahison« (S. 487) wandte sich Badinter erneut der Politik zu und ließ sich für das Departement Hauts-de-Seine in den Senat wählen. Den Wunsch führender PS-Politiker, er solle sich nach dem Rücktritt Mitterrands um dessen Nachfolge bemühen, lehnte er strikt ab: »Candidat jamais. [...] Je cumule tous les défauts: intellectuel, parisien et juif« (S. 488), beteuerte er in einem Zeitungsinterview, wobei es über diese Mängel hinaus wohl noch einen weiteren Grund für ihn gab, seinen Hut nicht in den Ring zu werfen: die Bewahrung seiner persönlichen wie politischen Freiheit.
Paul Cassia beschreibt den Lebensweg Badinters vom unbekannten Anwalt zum streitbaren Politiker auf der Grundlage verfügbarer Quellen, vereinzelter Archivbestände und einiger Zeitzeugengespräche. In dem solchermaßen breit fundierten Werk eine rote Linie der Persönlichkeit Badinters zu finden, fällt nicht leicht, zumal die familiäre Sphäre nur selten gestreift wird. Die prägnanteste Formulierung stammt wohl von Badinter selbst: »républicain, laïc et juif« (S. 20).
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- Zitation
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: Rezension von: Paul Cassia, Robert Badinter. Un juriste en politique, Paris (Fayard) 2009, 548 p., ISBN 978-2-213-65139-2, EUR 25,00. In: Francia-Recensio 2010/3 | 19./20. Jahrhundert – Histoire contemporaine URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2010-3/ZG/cassia_lappenkueper Veröffentlicht am: 18/05/2013 Zugriff vom: 18/05/2013

