M. Vincent, Serviteurs de l'État (Stefan Geyer)
Marie-Bénédicte Vincent,
Serviteurs de l’État:
les élites administratives en Prusse de 1871 à 1933, Paris
(Éditions Belin) 2006, 367 S., ISBN 2-7011-4137-0, EUR 29,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Stefan Geyer, Zürich
Wer im 21. Jahrhundert in Nordrhein-Westfalen eine zweite juristische Staatsprüfung ablegt, wird beim Verlassen des Justizministeriums in Düsseldorf nach der mündlichen Prüfung in einem eher unwirklichen Gemütszustand seinen Blick von der Rückansicht eines Reiterstandbildes Wilhelms I. nach links abwenden und direkt in den überlegenen Gesichtsausdruck eines steinernen Otto von Bismarck schauen, der, etwas weiter entfernt platziert, zu seinem Kaiser aufsieht.
Die soziokulturelle Umgebung, die zu diesem Arrangement eines Platzes in den preußischen Rheinlanden gehört, bildet den Gegenstand der von Marie-Bénédicte Vincent 2003 als Doktorarbeit an der Universität Paris I vorgelegten prosopographischen Untersuchung über die preußischen Verwaltungseliten zwischen 1871 und 1933. Die Autorin geht unter Zugrundelegung der These eines »deutschen Sonderweges« (S. 15ff.) der Frage nach, in welcher Beziehung die höhere Beamtenschaft zu einem starken und autoritären Staat stand und inwieweit eine Radikalisierung dieser Verwaltungselite in der Republik von Weimar eine Ablehnung der Demokratie und die Möglichkeit der nationalsozialistischen Herrschaft bedingt hat. Zu diesem Zweck zeichnet sie das Bild der kollektiven Identität (S. 18) einer Gruppe von Personen nach, die als Angehörige des höheren Verwaltungsdienstes die Schlüsselpositionen der preußischen Verwaltung zwischen 1871 und 1933 bekleidet haben. Untersucht werden anhand einer repräsentativen Auswahl von Personalakten (S. 22–24) drei Generationen preußischer Verwaltungsbeamter, die sich den verschiedenen Regierungsformen des Untersuchungszeitraums haben anpassen müssen, also meist unter dem Kaiserreich ausgebildet wurden und in der Weimarer Republik weiterhin tätig sind. Die Quellengrundlage wird für die Weimarer Republik durch die Zeugnisse des Berufsvereins der höheren Verwaltungsbeamten ergänzt, der die untersuchte Gruppe in dieser Zeit vertritt (S. 20).
Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil behandelt die Mechanismen der Auslese und Corpsgeistbildung, die bei den Beamten des höheren Verwaltungsdienstes zur Bildung einer homogenen Gruppe führt, die sich über das Durchlaufen der juristischen Ausbildung (S. 28ff.), die Zugehörigkeit zu studentischen Verbindungen (S. 67) und einen militärischen Grad (S. 73ff.) definiert. Dabei favorisieren die Zugangsbedingungen wegen der langen Ausbildungsdauer (S. 56ff.) jedenfalls die Angehörigen wohlhabender Schichten aus Adel und Bürgertum und sichern so, wie kaum anders zu erwarten, die Reproduktion einer konservativ ausgerichteten Verwaltungselite mit einem juristisch-professionellen Selbstverständnis (S. 90ff.). Diese Ausrichtung wird auch durch eine recht strenge Sozialkontrolle gefördert, die es nahezu unmöglich macht, ohne öffentliche Bekundung der Zustimmung zu zentralen Werten des Kaiserreichs (insbesondere zu denen der Ehre, vgl. S. 80, und der Familie, dazu S. 149ff.) in der Verwaltung erfolgreich zu sein. Zustimmung zur politischen Ordnung erzeugt das Regime aber auch durch eine väterlich anmutende Personalpolitik, die Rücksicht auf die Belange der Beamten (und ihrer Familien) nimmt. Das Gesamtbild der höheren Verwaltungsbeamten scheint sich dabei insgesamt nicht sehr von dem der Verwaltungseliten anderer europäischer Staaten derselben Epoche zu unterscheiden, wie die Autorin selbst feststellt (S. 170 unten).
Während sich der erste überwiegend mit der Sozialisation der Verwaltungseliten im Kaiserreich beschäftigt, wendet sich der zweite Teil der Positionierung der Beamten im politischen Leben des deutschen Reiches zu, wobei hier der Bruch von 1918/19 und die Zeit der Weimarer Republik im Mittelpunkt steht. Es ist auffällig, dass vor der nationalsozialistischen Staatsunterwanderung der Begriff der épuration fehlt, der für die Auswirkungen der zahlreichen verfassungsrechtlichen Änderungen zumindest auf die Richterschaft in Frankreich charakteristisch ist. Das Verhältnis der jungen Republik zu seinen überwiegend monarchistisch orientierten Beamten, die nichts mehr wünschen, als die Rückkehr »ihres« Kaisers, stellt sich damit zunächst als Kompromiss dar (S. 203ff., insbesondere S. 208 f.); eine Demokratisierung der Beamtenschaft kommt nur schleppend in Gang, führt aber immerhin dazu, dass um 1924 etwa zwei Drittel der Regierungs- und Polizeipräsidenten nicht mehr Absolventen der klassischen juristischen Ausbildung sind (S. 241). Insgesamt zeigt sich, dass die preußischen Beamten des höheren Dienstes, wenn sie auch ihrem Diensteid gemäß regierungstreu bleiben, in der parteipolitischen Landschaft der Weimarer Republik eher dem rechten republik- und verfassungsfeindlichen Lager zuzuordnen sind (S. 238). Anders als sie selbst in ihren Äußerungen glauben machen wollen, sind sie damit nicht neutral und nur dem Staatswohl verpflichtet. Eine tatsächliche Radikalisierung tritt aber offenbar erst in der letzten Phase der Weimarer Republik (1929–1933) ein, als die Beamtenschaft beginnt, ihr Vertrauen auf die Einrichtung des von ihnen gewünschten autoritären Staates ausgerechnet in die nationalsozialistische »Bewegung« zu setzen. Eine große Rolle bei dieser Hinwendung spielt auch, dass die neuen Machthaber der Beamtenschaft einen Ausgleich des nach 1918 verloren Sozialprestiges (S. 253ff.) und nicht zuletzt eine Verbesserung der persönlichen Gehaltssituation versprechen – und dieses Versprechen mit den ersten berufsrechtlichen Maßnahmen nach 1933 auch zu halten scheinen (S. 302ff.).
Die Untersuchung von Marie-Bénédicte Vincent reflektiert die geistige Haltung der preußischen Beamtenschaft zwischen 1871–1933, wobei die Ergebnisse letztlich den Eindruck bestätigen, der sich bei der Lektüre etwa der Romane Heinrich Manns bereits aufdrängt und insgesamt auch dem Eindruck etwa der parallelen Entwicklung der Richterschaft entspricht. Während die Analyse überzeugend die Bedingungen der Hinwendung der Beamtenschaft zur Duldung des Nationalsozialismus (zunächst im Einvernehmen mit den Deutsch-Nationalen) und damit einen der Faktoren für die Durchsetzung des Dritten Reichs offen legen kann, bleibt sie die Antwort auf die Frage nach dem »deutschen Sonderweg« letztlich schuldig. Wer einen »Sonder-« weg behauptet müsste, unabhängig von der diesbezüglichen Diskussion, jedenfalls den »Weg« benennen und dies würde dann doch eine vergleichende Perspektive erfordern, die der Arbeit im Wesentlichen fehlt. Möglicherweise liegt der Schlüssel für das Scheitern einer Demokratisierung der Beamtenschaft gerade darin, was hier – anders als in der französischen Verwaltungsgeschichte – bis zur nationalsozialistischen Staatsunterwanderung fehlt: eine erfolgreich durchgeführte épuration der Verwaltung. Würde an dieser Stelle nicht die ausreichend erschreckende Feststellung genügen, dass die preußischen Demokraten ihren Kampf um die Republik verloren haben?
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