J. Lillteicher, Profiteure des NS-Systems? (Jochen Streb)
Jürgen Lillteicher (Hg.), Profiteure des
NS-Systems? Deutsche Unternehmen und das »Dritte Reich«, Berlin
(Nicolaische Verlagsbuchhandlung) 2006, 216 S., ISBN 3-89479-354-6,
EUR 19,90.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Jochen Streb, Stuttgart
Welche Mitschuld trugen die deutschen Unternehmen an den Verbrechen im »Dritten Reich«? Diese bereits während der Nürnberger Nachfolgeprozesse (hier dargestellt von Ralf Ahrens) aufgeworfene Frage hat bis heute keine abschließende Antwort gefunden. Während des Kalten Krieges drehte sich die wissenschaftliche Debatte ideologisch eingefärbt und etwas vereinfachend um das Gegensatzpaar »Primat der Wirtschaft« und »Primat der Politik«, also darum, ob Hitler eine Marionette der deutschen Großindustrie war oder das Abhängigkeitsverhältnis eher umgekehrt bestand. Gegenwärtig wird in differenzierterer Form darüber gestritten, ob die deutschen Unternehmen den Handlungsspielraum besaßen, sich den Vorgaben der Nationalsozialisten und damit beispielsweise der Produktion von Waffen und Giftgas oder der Beschäftigung von Zwangsarbeitern zu verweigern1. Nach der Auffassung von Wirtschaftshistorikern wie Peter Temin und Peter Hayes markiert die Verkündung des Vierjahresplans im Jahr 1936 den Beginn der vollständigen Unterordnung der deutschen Unternehmer unter den Planungswillen der nationalsozialistischen Politiker. Mittels einer umfassenden Regulierung der Produkt- und Faktormärkte sowie der zumindest latenten Androhung von Enteignung und Gewalt hätten die Nationalsozialisten den unternehmerischen Handlungsspielraum im Zuge einer kalten Sozialisierung schließlich so sehr eingeengt, dass den Privateigentümern der Produktionsmittel gar keine andere Wahl mehr geblieben wäre, als sich den Ansprüchen der Machthaber zu beugen und ihre Aktivitäten an den staatlich vorgegebenen Rüstungs- und Autarkiezielen auszurichten. Somit zerfiel die Institution des Privateigentums im »Dritten Reich« nach Temin zu einer nur noch formalen und bedeutungslosen Hülle2.
Wie die Beispiele der Enteignung von Hugo Junkers 1933/34, der Gründung der Braunkohle-Benzin AG im Jahr 1934 oder der Wegnahme der Erzgruben der deutschen Stahlindustrie im Jahr 1937 zeigen, scheuten sich die Nationalsozialisten tatsächlich nicht, zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Ziele auch direkten Zwang anzuwenden. Christoph Buchheim und Jonas Scherner versuchten gleichwohl zu zeigen, dass derartige hierarchische Eingriffe im »Dritten Reich« nicht die Regel, sondern eher die nur sehr zurückhaltend genutzte Ausnahme darstellten3. Auch die Nationalsozialisten seien nämlich der Auffassung gewesen, dass freiwillig kooperierende Privatunternehmer generell effizienter wirtschaften als reine Befehlsempfänger oder gar Staatsbetriebe, und konnten und wollten es sich daher gar nicht leisten, die Privatindustrie durch den extensiven Einsatz von Enteignung und Gewalt in den zumindest passiven Widerstand zu treiben. Stattdessen erfolgte nach Ansicht von Buchheim und Scherner die staatliche Lenkung der deutschen Industrie in erster Linie über das Setzen von an das ökonomische Selbstinteresse der Unternehmer appellierenden Anreizen. Unternehmerische Handlungsspielräume zum Widerstand waren ihrer Meinung nach durchaus vorhanden, wurden aber aus betriebswirtschaftlichem Kalkül in den allermeisten Fällen nicht genutzt.
Der von Jürgen Lillteicher herausgegebene Sammelband liefert dem Leser anhand von fünf Fallbeispielen und vier Bewertungsversuchen in kompakter Form vielfältiges Anschauungsmaterial zur Debatte um den unternehmerischen Handlungsspielraum im »Dritten Reich«. Während der Lektüre der Beiträge wird deutlich, dass die jeweiligen Meinungsführer jenseits ihres zugespitzten Diskurses in ihrer Einschätzung gar nicht soweit auseinander liegen. So kommt selbst Peter Hayes in seiner Darstellung der Verstrickungen der Degussa zu dem doch eher ausgewogenen Urteil, dass »die schlimmsten Taten der deutschen Großunternehmen in der NS-Zeit [...] aus der Wechselwirkung von Anreiz und Reaktion« entstanden (S. 31). Dabei fällt das Wort »Großindustrie« nicht zufällig. Auffallend ist, dass sich auch alle anderen Fallbeispiele vorrangig bekannten Großunternehmen widmen, nämlich den IG Farben (Raymond Stokes), der Dresdner Bank (Dieter Ziegler), dem Volkswagenwerk (Manfred Grieger) und der Deutschen Bank (Gerald D. Feldmann). Wie so oft in der Unternehmensgeschichte bleibt auch hier das Verhalten der kleinen und mittleren Unternehmen, die in ihrer Gesamtheit viel eher die deutsche Wirtschaft repräsentieren als die wenigen Großunternehmen, aufgrund der schlechten Quellenlage weitgehend im Dunklen.
In den drei Beiträgen zur Wiedergutmachung von »Arisierung« und Zwangsarbeit (Constantin Goschler, Richard M. Buxbaum, Manfred Gentz) wird deutlich, dass es den deutschen Unternehmen auch in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg um Rechtsicherheit insbesondere im Exportgeschäft und nicht um Gerechtigkeit oder Moral ging. Manfred Gentz, ehemaliger Finanzvorstand der DaimlerChrysler AG, spricht in seinem Beitrag die deutschen Unternehmen letztendlich sogar von jeder juristische Mitschuld an den Verbrechen des NS-Staats frei: »Langfristig kann sich kein Unternehmen den vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen entziehen. Es kann nicht nachhaltig gegen ein bestehendes System arbeiten, sondern muss sich arrangieren, wenn es seine wirtschaftliche Betätigung aufrechterhalten will. Deshalb ist es in autoritären, diktatorischen Staaten unvermeidlich, dass die Wirtschaft in staatliche Maßnahmen, auch Unrechtsmaßnahmen, hineingezogen wird. (S. 204)« Dem Leser stellt sich angesichts dieser Auffassung die Frage, ob für Unternehmen als wesentlichem Bestandteil der Gesellschaft dann wenigstens noch die Verantwortung dafür verbleibt, auch jenseits betriebswirtschaftlicher Kosten-Nutzen-Erwägungen für offene und demokratische Gesellschaften und gegen Diktaturen einzutreten? Insoweit bietet Lillteichers Sammelband auch die Grundlage für unternehmensethische Diskussionen.
1 Der Streit erreichte seinen bisherigen Höhepunkt mit Peter Hayes’ Vortrag »Corporate Freedom of Action in Nazi Germany« im Deutschen Historischen Institut Washington am 16. Oktober 2008. Dieser Vortrag ist online verfügbar unter www.ghi-dc.org/files/publications/bulletin/bu045/bu45_029.pdf.
2 Peter Temin, Soviet and Nazi Economic Planning in the 1930s, in: Economic History Review 44 (1991), S. 573–593.
3 Vgl. Christoph Buchheim, Jonas Scherner, Role of Private Property in the Nazi Economy: The Case of Industry, in: Journal of Economic History 66 (2006), S. 390–416.
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