T. Pécout, L'enquête générale de Leopardo da Foligno en Provence orientale (avril–juin 1333) (Joachim Stephan)
Thierry Pécout (dir.), Germaine Butaud, Marc
Bourion, Philippe Jansen, Alain Venturini (éd.), L’enquête
générale de Leopardo da Foligno en Provence orientale (avril–juin
1333), Paris (Éditions du CTHS) 2008, CLXXXVIII–698 S. (Collection
de documents inédits sur l’histoire de France. Section d’histoire
et de philologie des civilisations médiévales – Série in 8°,
45), 38 ill., ISBN 978-2-7355-0663-7, EUR 60,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Joachim Stephan, Poznan
1331 befahl König Robert von Sizilien, Graf der Provence etc., der seit sieben Jahren nicht mehr in der Provence geweilt hatte, eine Untersuchung, die die gräfliche Domäne aufnehmen und das Fehlverhalten königlicher Beamter untersuchen sollte, da er über Raub, Erpressungen und andere Missetaten seiner eigenen Beamten informiert worden war, was seinen Zorn heraufbeschworen hatte. Der letzte Aspekt trat im Laufe der Untersuchung allerdings zurück, und die Quelle verzeichnet vor allem die gräflichen Rechte in der Provence.
Die Leitung der Untersuchung lag in den Händen von Leopardo di Napoleone da Foligno, der aus einer der führenden Familien dieser umbrischen Stadt stammte und im Königreich Neapel eine kirchliche Karriere machte, wo er 1323 Erzpriester von Benevent wurde. Von 1332 bis 1333 reiste er durch die Provence, wo er sich für gewisse Zeit an den Vogteisitzen niederließ, zu denen alle Pächter des Königs sowie Vertreter der Gemeinden kommen mussten, um unter Eid die königlichen Rechte anzuzeigen, die von den Notaren sorgfältig notiert wurden. Fehlten Aussagen oder erschienen sie ihm zweifelhaft, konsultierte Leopardo die Aufzeichnungen der örtlichen Verwaltung. Im ersten Halbjahr 1334 hielt sich Leopardo in Aix-en-Provence auf, wo er anhand der archivalischen Überlieferung die Ergebnisse der Untersuchung kontrollierte. Folge dieser Überprüfung waren weitere Untersuchungen, in denen die Rechtmäßigkeit von Rechtstiteln überprüft wurde, die allerdings meist zugunsten der Gemeinden und Grundherren entschieden wurden.
Die Untersuchung Leopardos unterscheidet klar zwischen dem dominium proprium, dem Teil des Besitzes, der direkt vom Grafen genutzt wurde und von dem kein Teil verlehnt wurde, und dem gräflichen dominium majus, den Rechten am Eigenbesitz, die nach der Verlehnung beim Grafen verblieben. Die Grafen der Provence erhoben in der Provence fast ausnahmslos Anspruch auf die Rechte des merum imperium und des majus dominium, wodurch die oberste Gewalt, die sie für sich beanspruchten, einen Doppelaspekt von Souveränität und oberster Lehnsherrschaft trug. Alain Venturini vertritt in seiner Einleitung zum Folianten der Vogtei Nizza die These, dass das majus dominium seine größte Bedeutung als Mittel der Verteidigung und Ausweitung der gräflichen Macht unter Charles I. hatte und danach seine Bedeutung kontinuierlich abnahm (S. 220). Das wichtigste gräfliche Vorrecht war jedoch das merum imperium, unter dem die provenzalischen Juristen meist die Hochgerichtsbarkeit verstanden, das die Grafen der Provence in der überwältigenden Mehrheit aller provenzalischen Ortschaften beanspruchten.
Von der Untersuchung Leopardos sind heute in den Archiven noch 29 Folianten erhalten, die fast das gesamte Gebiet der Provence umfassen. Es fehlen die Vogteien Marseille, Seyne, Barcelonnette und Tal Lantosque-Grafschaft Ventimiglia, wobei es eher scheint, dass nicht die Folianten verloren gingen, sondern hier die Untersuchung nicht durchgeführt wurde.
Die von König Robert angeordnete Untersuchung war nicht die erste in der Provence, bereits wenige Jahre nach der Inbesitznahme seines neuen Landes hatte Charles I. von Anjou 1251 eine Untersuchung über die gräflichen Rechte befohlen, die allerdings noch mit einem einzelnen Folianten auskam und 1969 von Edouard Baratier ediert wurde1. Charles II. veranlasste 1297 eine weitere Aufnahme der gräfliche Rechte, die schon wesentlich umfangreicher ausfiel; insgesamt sind im Archiv der Bouches-du-Rhône 20 Bände dieser Untersuchung erhalten. Diese Untersuchung war allerdings im Gegensatz zu denen seines Vaters und seines Sohnes weniger einheitlich, da sie in den einzelnen Vogteien von örtlichen Beamten aufgenommen wurde. Und so griff Leopardo bezeichnenderweise nicht auf die Folianten von 1297–1298 zurück, als er die Ergebnisse seiner Untersuchung in Aix-en-Provence anhand der älteren Überlieferung kontrollierte, sondern auf die Untersuchung Charles I. von 1251 und Unterlagen der Finanzverwaltung.
Die als Leopardo bezeichneten Folianten wurden zwar auszugsweise bereits seit dem 19. Jahrhundert von der Forschung genutzt, doch weckte sie in ihrer Gesamtheit nicht das Interesse der historischen Forschung. Dies änderte sich ein wenig in den letzten Jahren, wo diese Art von Quellen stärker in das Blickfeld einer erneuerten Politikgeschichte mit ihrem Interesse an Ritualen und Performance gerieten. Es steht zu erwarten, dass mit der vorliegenden Edition eine intensive Beschäftigung mit dieser Quelle einsetzen dürfte, die nicht nur für die Geschichte der Entstehung des modernen Verwaltungsstaates wichtig ist, sondern auch äußerst reiches Material für zukünftige Studien zur Anthroponomie, Toponymie und zur Agrargeschichte etc. bietet.
Der anzuzeigende Band bildet den ersten Teil einer auf 11 Bände geplanten Edition aller Bände des Leopardo und enthält die Folianten der Vogteien Grasse, Villeneuve und Vençe, Nizza, Puget-Théniers sowie zusätzlich den Quaternus Pendens der Vogtei Grafschaft Ventimiglia und Tal Lantosque.
Gut 200 Seiten Quellenedition stehen knapp 200 Seiten Einleitung zu den einzelnen Folianten entgegen, die für jede Vogtei einzeln von den Bearbeitern verfasst wurden, was zu gelegentlichen Wiederholungen führt; hinzu kommen noch über 100 Seiten Register, 83 Photos und zwölf Karten. Das ganze wird von ca. 110 Seiten Einleitung begleitet, die versuchen, die Untersuchung von 1333 in ihrer Gesamtheit zu interpretieren und die materiellen Aspekte der edierten Folianten untersuchen.
Der Band wird von Thierry Pécout eingeleitet, der kurz die Forschungsgeschichte zum Leopardo und zu anderen vergleichbaren Untersuchungen vorstellt (»Présentation liminaire«, S. XI–XXV). Darauf folgt ein kurzer Text von Laure Verdon, in dem sie die Prinzipien und ideologischen Grundlagen der allgemeinen Untersuchungen über die gräflichen Rechte in der Provence von Charles I. bis zu König Robert herausarbeitet (»Aux origines de l’enquête générale en Provence: principes, modalités et fondements idéologiques de Charles d’Anjou au roi Robert«, S. XXVIII–XXXVIII). Dabei betont Laure Verdon, dass die Provence zu den Gebieten gehört, wo wichtige Strukturen »staatlicher« Verwaltung bereits früh eingeführt wurden. Bereits 1288 wurden die chambres des comptes eingerichtet, deren Aufgabe die Kontrolle der Rechnungsführung der königlichen Beamten war, und im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts erfüllte Aix-en Provence, wenn es auch selten den Landesherrn in seinen Mauern sah, alle Funktionen einer Hauptstadt der Provence. Galt früher besonders das kapetingische Frankreich als Vorbild der angevinischen Verwaltung in der Provence, betont Laure Verdon stärker die Rolle des Königreiches Sizilien und der Konstitutionen von Melfi für die Herausbildung der juristischen und ideologischen Grundlagen der Herrschaft der Anjou in der Provence. Dann folgt aus der Feder von Thierry Pécout die eigentliche Einleitung zur Untersuchung Leopardos, die die Rahmenbedingungen und den Verlauf der Untersuchung darstellt (»Domaine et réformation: une enquête générale en Provence [1331–1334]«, S. XXXIX–CXII). Für Pécout bezweckte die Untersuchung nicht nur, die Einnahmen des Fiskus zu erhöhen, sondern hatte auch eine politische und ideologische Dimension. Er sieht die Untersuchung im Dienst einer Wiederherstellung der politischen Bande zwischen dem König und seinem Land, die auf einem subtilen Gleichgewicht zwischen Unterwerfung und Zustimmung beruhten. Durch die Anerkennung ihres majus dominium versuchten die Anjou, in der Provence eine veritable Hierarchie der politischen Kräfte zu schaffen.
Anne Mailloux widmet sich der genauen Analyse der materiellen Überlieferung und beschreibt eingehend den Aufbau der einzelnen Folianten (»Archéologie du registre et pratiques administratives«, S. CX–CLXIII). Anhand der Wasserzeichen kann sie zeigen, dass das Papier aus Italien – hauptsächlich Fabriano – stammte. Zusammenfassend stellt sie fest, dass bei einem Vergleich der Praktiken der provenzalischen Verwaltung mit denen der Nachbargebiete die frühe Perfektionierung dieser Praktiken in der Provence betont werden muss. Die Einleitung wird ergänzt durch nützliche Hinweise zu den Münz- und Maßverhältnissen von Alain Venturini (S. CLXIV–CLXII).
Nach dieser Einleitung, die weitgehend die Untersuchung Leopardos in ihrer Gesamtheit betrifft, folgt die eigentliche Quelledition. Die Edition des Folianten der Vogtei Grasse (S. 56–100) wird von den Bearbeitern Germain Butaud und Philippe Jansen durch eine ausführliche Einleitung, die eingehend andere Quellen berücksichtigt, erschlossen. Die gräflichen Güter und Rechte in der Vogtei, die 42 Gemeinden umfasste, sind auf den S. 16–18 tabellenartig zusammengefasst. Auffällig ist, dass in der Vogtei die gräfliche Verwaltung auf dem Land kaum präsent ist.
Die Autoren betonen, dass die Gemeinden offensichtlich befürchteten, dass die Untersuchung ein neuer Vorwand wäre, die gräflichen Rechte auszudehnen. Und so erinnerten die Vertreter von Grasse, Antibes und der Lehen des Abtes von Lérins nachdrücklich an ihre Rechte und Freiheiten. Dass diese Befürchtungen nicht völlig grundlos waren, zeigen die von Leopardo angeordneten Untersuchungen über die Rechtmäßigkeit mehrerer Privilegien, wenn diese später auch meist anerkannt wurden, wie im Falle der Ansprüche der Gemeinde von Saint-Paul sur Roquefort auf die Feldpolizei (ban), nachdem die Gemeinde zwei Privilegien von 1241 vorwies, die sorgfältig kopiert wurden (S 7).
Die Bände der Untersuchung geben reichhaltige Informationen zum Wirtschaftsleben in der Provence. Butaud/Jansen zeigen, dass in der Region von Grasse das pasquerium, eine Abgabe, die für Schafe erhoben wurde, die zum Überwintern aus den Bergen in das Tiefland hinabstiegen, eines der wichtigsten Rechte der Grafen der Provence war, das diesen jährlich 47 Pfund einbrachte. Wie in der gesamten Provence war aber die Gabelle, das Salzmonopol, die in der Vogtei jährlich ca. 300 Pfund einbrachte, von grundlegender Bedeutung für die gräflichen Finanzen. Anhand einer Untersuchung über die Höhe der gräflichen Gastung (albergue) in Clermont zeigen Butaud/Jansen die Grenzen der Untersuchung Leopardos auf, die den Eindruck erweckt, der Ort wäre vollständig in der Hand des Grafen, obwohl es noch mindestens 13 weitere Grundherren gab. Auch vermuten die Bearbeiter, dass sich der geringe Umfang des Folianten der Vogtei Grasse vor allem daraus erklärt, dass die grundherrlichen Rechte des Grafen weitgehend ausgespart wurden (S. 29). Abschließend vertreten sie die These, dass der Leopardo die Vogtei zur Zeit ihrer intensivsten Besiedlung am Vorabend grundlegender demographischer und sozialer Prozesse zeigt: Von den gut 40 Siedlungen, die 1333 genannt werden, sollten um 1400 nur noch gut 20 bestehen (S. 46f.).
Dieselben Bearbeiter zeichnen für die Edition des Folianten der Vogtei Puget-Théniers verantwortlich (S. 360–526), die 1333 56 Gemeinden zählte. Auch diese Edition wird durch eine ausführliche und kenntnisreiche Einleitung erschlossen (S. 311–353), wobei hier ebenfalls die wichtigsten gräflichen Rechte in Tabellenform zusammengestellt wurden (S. 329–332). Die Vogtei war um 1330 dicht besiedelt, so dass Butaud/Jansen meinen, dass von der Überzeugung abgegangen werden müsse, dass die Küstenstriche attraktiver als das Hinterland waren. Bereits 1333 dürfte nach Ansicht der Bearbeiter die Bevölkerung etwas kleiner gewesen sein als 1315, zwischen 1333 und 1343 verlor die Vogtei dann ein Drittel aller steuerpflichtigen Herde, was von den Beamten, die 1343 das Steuerverzeichnis anlegten, auf Unwetter und die Verschuldung der Bauern, die in die großen Städte geflohen waren, zurückgeführt wurde. 1365 erfolgte in der Vogtei eine weitere Untersuchung, die zeigte, dass viele Besitzungen seit dem Auftreten der Pest wüst lagen. In der Vogtei Puget-Théniers bildete die Baronie Beuil eine Enklave von acht Dörfern, in denen die Barone von Beuil das merum imperium innehatten. Dank erhaltener Gerichtsregister können Butaud/Jansen zeigen, dass sich hier die adligen Gerichtsherren ebenfalls professioneller Juristen bedienten und die Strafen in diesem Gericht sich nicht auffällig von denen in gräflichen Gerichten unterschieden, die grundherrliche Gerichtsbarkeit folglich nicht drückender als die gräfliche war (S. 345). In der Vogtei Puget-Théniers war das administrative Netz erstaunlich eng; für die Sozialgeschichte der Provence ist von Interesse, dass in dieser gebirgigen Region wie in vielen Gegenden der Hochprovence Frondienste erwähnt werden.
Die Edition des Folianten der Vogteien Villeneuve et Vençe wurde von Alain Venturini bearbeitet (S.137–196), der auch eine ausführliche Einleitung beisteuert, die auf genauer Kenntnis der gesamten archivalischen Überlieferung dieses Gebietes beruht (S. 101–133), wobei die wichtigsten Informationen in mehreren Tabellen zusammengefasst wurden (S. 119f., 123–125, 128–130). Die Vogtei umfasste 1333 29 Gemeinden und eine Bastide. Alain Venturini zeigt, dass der Eigenbesitz der Grafen in der Vogtei Villeneuve und Vençe größtenteils auf die Politik Charles’ I. zurückgeht, der hier die Besitzungen von Romée de Villeneuve einzog, wogegen in den Vogteien Nizza und Grasse bereits Raimond Bérenger V. aus dem Hause der Grafen von Barcelona die Grundlagen des gräflichen Eigenbesitzes legte.
Die Bearbeitung des Folianten der Vogtei Nizza (S. 241–310) erfolgte ebenfalls durch Alain Venturini, der auch für diese Vogtei eine ausführliche Einleitung verfasste (S. 197–237), deren wichtigste Ergebnisse wiederum zusätzlich in Tabellen präsentiert werden (S. 226–235). Außer der Stadt Nizza, deren Gabelle für die gräflichen Finanzen eine ergiebige Quelle war, befanden sich in der Vogtei Nizza 18 weitere Gemeinden.
Anstelle der Untersuchung Leopardos, die für die Grafschaft Ventimiglia und das Tal Lantosque nicht vorliegt, wird in dem Band von Marc Bouiron ein Quaternus Pendens genanntes Register der lokalen Finanzverwaltung (clavaire) dieser Vogtei aus dem Jahre 1333–1334 ediert, das die Rechte des gräflichen Hofes in der Vogtei auflistet. Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung des Besitzes, der Rechte und der Einkünfte des gräflichen Hofes in der Vogtei, die der clavaire am Ende seiner Dienstzeit – theoretisch alle zwei Jahre – aufstellte und seinem Nachfolger übergab. Die Edition des Registers wird vom Bearbeiter knapp eingeleitet, wobei er die Bedeutung der alpinen Almwirtschaft für die örtliche Ökonomie betont. Da die ehemalige Grafschaft Ventimiglia stricto sensu nicht als Bestandteil der Grafschaft Provence galt, wurde die Bede (queste) hier nicht erhoben.
Soweit es auf Grundlage der beigegebenen Photographien beurteilt werden kann, ist die Edition sehr sorgfältig gearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die Kenntlichmachung der verschiedenen Annotationen gelegt wurde. Eine stichprobenartige Überprüfung des Orts- und Personenregisters zeigte dessen Zuverlässigkeit, allerdings ist Auffindung der mit der Signatur des Folianten und der Foliierung angegebenen Textstelle ein wenig umständlich. Zu bedauern ist das Fehlen eines Sachindexes, auch wenn der Rezensent sich des damit verbundenen Arbeitsaufwands bewusst ist; zumindest ein Glossar für die Provence typischer Fachtermini hätte die Benutzung auch für Nichtspezialisten der provenzalischen Geschichte erleichtert.
Die Edition der Untersuchung von 1251/52 von Edouard Baratier gab der provenzalischen Landesgeschichte nicht nur eine der grundlegenden Quellen zur provenzalischen Geschichte an die Hand; dank ihrer ausführliche Einleitung wurde sie auch zu einer der grundlegenden Studien zur Geschichte der Provence. Dasselbe dürfte auch für den anzuzeigenden Band gelten, der grundlegende Studien zur Verwaltungs-, Politik- und Sozialgeschichte der Provence im 13. und 14. Jahrhundert vereint. Allerdings geht die Bedeutung dieser Quellenedition über den Rahmen der provenzalischen Landesgeschichte hinaus, handelt es sich doch bei der Untersuchung Leopardos auch um einen wichtigen Baustein in der Genese des modernen Verwaltungsstaates. Es bleibt den Herausgebern zu wünschen, dass sie das ambitionierte Unternehmen – immerhin sollen noch zehn Bände herausgegeben werden – zu einem glücklichen Abschluss bringen mögen.
1 Édouard Baratier (éd.), Enquêtes sur les droits et revenus de Charles Ier d’Anjou en Provence (1252 et 1278), Paris 1969 (Collection de documents inédits sur l’histoire de France publiés par les soins du ministère de l’Éducation nationale – Comité des travaux historiques et scientifiques, série in-4°).
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