J.A. de Boo, J.H. de Vey Mestdagh, Liber Sigillorum (Udo Arnold)
Liber Sigillorum. De zegels in het Archief
van de Ridderlijke Duitsche Orde, Balije van Utrecht, 1200–1811.
Deel I: Beschrijvingen, Deel II: Afbeeldingen, beschreven door J. H.
de Vey Mestdagh, met medewerking van J. A. de Boo a. i. h.,
Hilversum (Uitgeverij Verloren) 1995, 244 u.112 S., ISBN
90-6148-020-5, EUR 30,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Udo Arnold, Bad Münstereifel-Houverath
Die Ballei Utrecht des Deutschen Ordens hat seit der ersten Besitzschenkung im heute niederländischen Raum 1220 mannigfache Wandlungen erlebt, besitzt jedoch eine ungebrochene Tradition bis in die Gegenwart. Das schlägt sich nicht zuletzt in ihrem reichhaltigen Archiv nieder, das neben umfangreicher Aktenüberlieferung auch ca. 3500 Urkunden der Zeit von 1200 bis 1800 enthält. Diese Überlieferung ist knapp erschlossen durch das Bestandsverzeichnis von Ph. J. C. G. van Hinsbergen (Inventaris van het archief van de Ridderlijke Duitsche Orde, Balije van Utrecht, 1200–1811, Utrecht 1982), nachdem ein Teil der Urkunden bereits in einem opulenten, allerdings in Deutschland seltenen Werk vor über einem Jahrhundert gedruckt wurde (Archieven der Ridderlijke Duitsche Orde, Balie van Utrecht, hg. v. J. J. de Geer tot Oudegein, Utrecht 1871). Neben diese beiden wichtigen Werke tritt als drittes ein »Liber sigillorum«, die Erschließung der an oder auf den Urkunden vorhandenen Siegel.
Siegelkunde ist zwar theoretisch in der Ausbildung von Historikern und vor allem Archivaren ein wichtiges Teilgebiet, doch sind sachkundige Kollegen selten. Das gilt gleichermaßen für die Kunsthistoriker, obgleich das Siegel vielleicht das wichtigste Objekt der Kleinkunst darstellt. Doch vielleicht liegt gerade in diesem fachübergreifenden Ansatz das wissenschaftliche Problem. Ein weiteres Problem kommt hinzu, die Fragilität des Siegels. Vergleichen wir ältere Siegelbeschreibungen mit dem – heute hoffentlich noch vorhandenen – Original, dann erleben wir hinsichtlich des Erhaltungszustandes oft genug eine herbe Enttäuschung. Umso bedauerlicher ist die mangelhafte Erschließung der Archive im Hinblick auf ihre Siegelbestände, und umso erfreulicher ist das Vorliegen dieses Werkes.
Es gibt keine andere Institution, die über eine solche Siegelvielfalt verfügte wie der Deutsche Orden, obgleich Personalsiegel verboten waren und – zumindest im Mittelalter – fast nur Amtssiegel verwandt wurden. Da Siegelbilddubletten nur selten vorkamen, ist bei der Erstreckung des Ordensbesitzes von Spanien bis ins heutige Estland jene Vielfalt vorprogrammiert gewesen. Einen Einblick gaben die Ausstellungen anlässlich des achthundertjährigen Ordensjubiläums (Nürnberg 1990, Mainau 1991, Alden Biesen 1992), die jeweils eine eigene Siegelabteilung enthielten. Die Kataloge (beim Verlag vergriffen, über den Rezensenten noch zu haben) bieten über die Ausstellungen hinaus einen bleibenden Ansatz zur Erforschung jenes interessanten Bereichs. Am dritten Katalog hat für die Siegelabteilung auch J. H. de Vey Mestdagh noch mitgearbeitet, der diesen »Liber sigillorum« vorlegte und als Leiter des Utrechter Ordensarchivs von 1960 bis 1994 ein hervorragender Kenner des Bestands war.
Aus diesem Bestand präsentiert er 3350 von insgesamt ca. 7000 Siegeln, also eine Auswahl. Fortgelassen sind die Dubletten, die nicht mehr identifizierbaren Stücke sowie die per definitionem nicht hierher gehörenden Notariatszeichen und Steuersiegel. Die meisten sind angehängte, nur wenige aufgedrückte oder Oblatensiegel. De Vey Mestdagh beschreibt sie Stück für Stück nach zehn Kategorien: 1. Datum und Ausstellungsort (der Urkunde); 2. Name des Siegelführers; 3. seine Funktion; 4. Siegler (sofern abweichend von 2); 5. Siegelumschrift; 6. äußerliche Merkmale des Siegels; 7. Text und äußerliche Merkmale eines ggf. vorhandenen Rücksiegels; 8. Siegelbeschreibung; 9. sog. »Siegelklauseln«, also weitere in der Urkunde gemachte Angaben zum Besieglungsvorgang; 10. eventuelle Besonderheiten. Es handelt sich hierbei um den Kategorienkatalog des Comité international de Sigillographie, also internationalen Standard.
Die Ordnung erfolgt nicht systematisch nach Sieglern, sondern pragmatisch nach der Ordnung der Stücke im Archiv, d. h. sie nummeriert nach den Nummern des Bestandsverzeichnisses von Van Hinsbergen; beide Werke sind also sinnvollerweise nebeneinander zu benutzen. Dies ist gleichermaßen Vorteil wie Nachteil. Der Nachteil wird ausgeglichen durch ein ausführliches Personen- und Ortsregister – unter dem auch sämtliche Ordenshäuser und Amtsträger subsumiert sind – sowie drei nach Ständen, inhaltlichen wie formalen Kriterien aufgeschlüsselte Beilagen, wenngleich diese nicht erschöpfend sind. Der Zugriff ist also im Prinzip recht gut gewährleistet. Nur bei Spezialfragen wird es schwierig, z. B. der Suche nach evtl. vorhandenen Visitatorensiegeln. Da muss man schon wissen, dass 1361 die Visitatoren Johann von Rotenstein, Komtur zu Beuggen, und Bruder Ulrich, Pfarrer zu Rothenburg, als Visitatoren unterwegs waren, um über das Register ihr Siegel zu finden (Nr. 183) und zu klären, ob sie ein eigenes Visitatorensiegel führten oder ihr normales Amtssiegel (wie es hier der Fall war). Für die Deutschordensforschung fehlt das Stichwort »Deutscher Orden«, unter dem mit einem Verweis auf die Namen oder Orte die vorkommenden Amtsträger aufgelistet werden, denn wer vermutet hier schon einen Bruder Nikolaus von Westwal, Trappier zu Frankfurt, oder Melchior von Neuneck, Komtur zu Horneck (Nr. 2096)? Aber vielleicht steckt dies die Ansprüche an eine solche Veröffentlichung auch zu hoch.
In der Einleitung gibt De Vey Mestdagh einen guten, mit Abbildungen versehenen Überblick über die in der Ballei benutzten Siegel sowie die Typen von Hochmeister-, Deutschmeister-, Landkomtur- und Komtursiegel. Die folgende detaillierte Siegelaufstellung ist kein Lesebuch, aber die Reichweite des Einzugsgebiets über den niederländischen Raum hinaus ist beeindruckend, ob es sich um Städtesiegel wie von Danzig und Elbing, das Siegel des Bischofs von Reval oder das des Komturs von Arsta in Schweden handelt: Wir haben eine wahre Fundgrube nicht nur niederländischer Siegel (die den Hauptteil darstellen) vor uns – die Überlieferung dieses Empfängerarchivs ist überaus reichhaltig. Beachtlich ist z. B. die Vielzahl der niederländischen Schulzen-, Richter- und Schöffensiegel, die die Vielfalt der Rechtsauseinandersetzungen des Ordens auch in dieser Edition deutlich widerspiegeln.
Ganz besonders hervorzuheben ist, dass De Vey Mestdagh der Siegelbeschreibung einen zweiten Band hinzufügt, der alle beschriebenen Siegel abbildet. Dazu hat er sich mit einem hervorragenden Fotographen verbunden, Marco Douma, so dass der Band als Arbeitsgrundlage für weitere Forschungen sehr gut geeignet ist.
Insgesamt darf man den Deutschen Orden in Utrecht beglückwünschen, dass er ein solches Siegelwerk hat vorlegen können. Die angemerkten Registerwünsche beeinträchtigen den Wert keineswegs. Wenn weitere Archive diesem Beispiel folgen würden, erhielte eine zu Unrecht vernachlässigte historische und kunsthistorische Forschungsrichtung ein gutes Fundament.
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