You are here: Home content Publikationen Francia-Online Francia-Recensio 2010-2 Mittelalter – Moyen Âge (500–1500) G. Austin, Shaping Church Law Around the Year 1000 (Wilfried Hartmann)
Personal tools
Navigation
 

G. Austin, Shaping Church Law Around the Year 1000 (Wilfried Hartmann)

— filed under:
Greta Austin, Shaping Church Law Around the Year 1000. The Decretum of Burchard of Worms

Francia-Recensio 2010/2 Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)

Greta Austin, Shaping Church Law Around the Year 1000. The Decretum of Burchard of Worms, Aldershot, Hampshire (Ashgate Publishing) 2009, XII–344 S. (Church, Faith and Culture in the Medieval West), ISBN 978-0-7546-5091-1, GBP 65,00.

rezensiert von/compte rendu rédigé par

Wilfried Hartmann, Tübingen

Das vorliegende Buch, hervorgegangen aus einer Dissertation an der Columbia University (betreut von Robert Somerville), besteht aus drei Teilen (I. Background, II. Burchard’s Editing Priorities und III. Implications). Der erste Teil bietet fünf Kapitel über die Methode der Studie, über das Dekret und seine Einordnung in andere kirchenrechtliche Sammlungen des früheren Mittelalters, über das Leben und Wirken Bischof Burchards von Worms (1000–1025) sowie eine Inhaltsanalyse der Praefatio zum Dekret. Die fünf Kapitel des zweiten Teils befassen sich vor allem mit den Autoritäten des Kirchenrechts nach Burchard und mit seinem Bestreben, Widersprüche zwischen den Kanones auszuräumen, um ein einheitliches Bild des kirchlichen Rechts präsentieren zu können. Im abschließenden dritten Teil wird versucht, Gründe für die zahlreichen Eingriffe Burchards in seine Texte anzugeben und das Verhältnis von Theologie und Kirchenrecht in Burchards Zeit zu erklären. Der Anhang enthält sieben Appendices, in denen das im Text verarbeitete Material in tabellarischer Form aufbereitet ist.

Greta Austins Buch bietet keine Analyse des gesamten Dekrets, denn es werden nur die Bücher 6, 10, 11 und 12 (von insgesamt 20 Büchern des Dekrets) eingehend untersucht. Obwohl es sich dabei um die Bücher mit den wenigsten Kapiteln handelt, muss betont werden, dass in diesen Abschnitten des Dekrets besonders interessante Themen wie Totschlag (Buch 6), nichtchristliche Praktiken (Buch 10), Exkommunikation und Diebstahl (Buch 11) sowie Eide und Meineid (Buch 12) behandelt werden. In der vorliegenden Untersuchung werden aber insgesamt lediglich 225 der 1785 Kapitel des Dekrets genauer betrachtet. Warum die Autorin gerade diese vier Bücher für ihre Analyse ausgewählt hat, erklärt sie nicht.

Im Zentrum des Werkes steht der Vergleich zwischen Burchard von Worms und seiner wichtigsten Vorlage, dem Sendhandbuch Reginos von Prüm, das aus der Zeit kurz nach 900 stammt und damit etwas über 100 Jahre älter ist als das Dekret. Als Erklärung für die zahlreichen Veränderungen, die Burchard bei den Inskriptionen, also den Quellenangaben der Kapitel, gegenüber seiner Hauptvorlage vorgenommen hat, weist Frau Austin mehrfach darauf hin (S. 103 u. ö.), dass Burchard nur solche Quellen als seine Vorlage nennt, die er in seiner Vorrede aufgezählt hat (also Canones apostolorum, Konzilskanones, Papstdekretalen, Bibel und die Aussagen der Kirchenväter Gregor, Hieronymus, Augustinus, Ambrosius, Benedikt, Isidor und Basilius sowie drei Bußbücher; vgl. S. 80). Wenn Burchard Texte anderer Herkunft (vor allem die zahlreichen Kapitel aus dem weltlichen Recht und aus Bischofskapitularien) unzutreffenderweise als Texte von Konzilien oder Päpsten und in seltenen Fällen als Aussagen von Kirchenvätern bezeichnet, so sind das für Greta Austin keine »Fälschungen«, sondern Antworten Burchards auf die Frage: »Was gibt einem Kanon Autorität?« Man wird fragen dürfen, ob mit dieser Erklärung die willkürlichen Zuschreibungen von Texten aus dem weltlichen Recht an kirchliche Autoritäten, vor allem Päpste und Konzilien, gerechtfertigt werden können.

Während Regino in seinem Sendhandbuch zu einem bestimmten Thema Kapitel zusammengetragen hatte, die sich zum Teil widersprachen, und er diese Widersprüche auch stehen ließ, um es dem Benutzer zu überlassen, welcher Meinung er sich bei einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung anschließen wollte, hat Burchard versucht, eine inhaltlich konsistente Sammlung zu schaffen: Einander widersprechende Kapitel hat er beseitigt und die Texte so verändert, dass ein einheitlich ausgerichtetes Rechtswerk entstand. Burchard hat also darauf verzichtet, aus seiner Vorlage, dem Sendhandbuch Reginos von Prüm, alle Kapitel zu einem bestimmten Thema zu übernehmen, sondern er hat nur die in sein Dekret aufgenommen, die nicht mit anderen Kapiteln in einem inhaltlichen Widerspruch standen. Außerdem hat Burchard versucht, die innere Konsistenz seiner Sammlung durch Anpassung des Wortlauts zu steigern. Ein weiterer Grund für Veränderungen des Textes der von Burchard in sein Dekret aufgenommenen Kapitel sei es gewesen, dass er die Verständlichkeit seiner Sammlung steigern wollte. An mehreren Stellen betont Greta Austin, dass Burchard – anders als Regino – anscheinend wenig gebildete einfache Kleriker als seine Benutzer im Auge gehabt habe, während Regino sein Werk für bischöfliche Benutzer verfasst habe.

Für die Erforschung der Geschichte des Kirchenrechts und für die Anfänge der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Rechtstradition enthält das gründlich gearbeitete Buch, das die bisher erschienene Literatur weitgehend vollständig ausgewertet hat, zahlreiche neue Erkenntnisse und bedenkenswerte Einsichten. In Appendix 7 (S. 312–314) gelangt Austin bei der Identifikation von Vorlagen Burchards für vier Kapitel (BD 6.20 sowie 12.9, 12.13 und 12.28) sogar über die Angaben in den Tabellen von Rudolf Pokorny hinaus.

Sehr zu begrüßen ist das Ergebnis der äußerst gehaltvollen Untersuchung, das die Verfasserin so zusammenfasst, dass die westliche Rechtswissenschaft nicht erst mit Gregor VII. und mit der Auffindung des Corpus Iuris Civilis begonnen hat, sondern dass das systematische Rechtsdenken mit dem Dekret Burchards von Worms eingesetzt habe (S. 239).

Noch einige kritische Bemerkungen zum Schluss:

Das Buch enthält nach meinem Eindruck nur sehr wenige sachliche Fehler oder Versehen; so sind etwa auch die deutschen Verfasser und Titel fast immer völlig korrekt wiedergegeben. Es fällt lediglich auf, dass die Autorin mehrfach (und auch noch im Literaturverzeichnis auf S. 318 und 321) behauptet, dass Stephanie Coué und Stephanie Haarländer ein und dieselbe Person seien; dabei haben die beiden Personen nur in ihren Dissertationen ein ähnliches Thema behandelt. Warum auf S. 173 behauptet wird, dass solidi »gold pieces« seien, ist mir unerfindlich.

Bei den Textinterpretationen stört immer wieder (z. B. auf S. 177 und 192), dass nicht beachtet wird, woher ein Text bei Burchard eigentlich stammt. Kann man tatsächlich Burchards Sammlung als »sein« Werk betrachten, in dem seine eigene Meinung zum Ausdruck kommt?

Die Verfasserin verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Burchard vorgegangen sei wie die Bibelkommentatoren der Karolingerzeit, die keine eigenen Textinterpretationen vorgetragen, sondern sich darauf beschränkt hätten, Exzerpte aus den Bibelkommentaren der Kirchenväter zu einem bestimmten Bibelvers zu zitieren und hintereinander zu stellen.

Während die Autorin immer wieder (bes. S. 218–221) bestrebt ist nachzuweisen, dass Burchard kein Fälscher war, hält sie daran fest, Regino als Fälscher zu bezeichnen (S. 200 f. u. ö.), obwohl die von Austin als Fälschungen Reginos angezeigten Texte nicht von ihm »erfunden« (invented) worden sein dürften, sondern er sie aus dem gottesdienstlichen Gebrauch der Trierer Kirche bezogen haben dürfte.

Lizenzhinweis: Dieser Beitrag unterliegt der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (CC-BY-NC-ND), darf also unter diesen Bedingungen elektronisch benutzt, übermittelt, ausgedruckt und zum Download bereitgestellt werden. Den Text der Lizenz erreichen Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de

Document Actions
Zitierhinweis
Empfohlene Zitierhinweise:
G. Austin, Shaping Church Law Around the Year 1000 (Wilfried Hartmann)
In: Francia-Recensio, 2010-2, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)
URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2010-2/MA/austin_hartmann
Dokument zuletzt verändert am: Jul 01, 2010 05:03 PM
Zugriff vom: May 25, 2012