R. Granderoute, S. Mason, Voltaire. Writings of 1777–1778 (1) (Martin Fontius)
Voltaire. Writings of
1777–1778 (1). Prix de la justice et l’humanité.
Édition critique par Robert Granderoute/Commentaire sur l’Esprit
des lois de Montesquieu. Critical edition by Sheila Mason, Oxford
(Voltaire Foundation) 2008, XXII–476 S. (Œuvres
complètes de Voltaire, 80B), ISBN 978-0-7294-09414, EUR 115,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Martin Fontius, Berlin
Aus den beiden letzten Lebensjahren, als der Autor längst ein Achtzigjähriger war, erfasst dieser Teilband die politischen Texte. Sie gehören zu der in den 1960ger Jahren beginnenden Reihe von Schriften, in denen Voltaire seinen europäischen Ruhm einsetzte, um Justizskandale zu geißeln, was grundsätzliche politische Stellungnahmen nach sich zog und ihn für die Nachwelt zum Vorbild aller engagierten Schriftsteller machte. Beide Texte tragen die Form von durchnummerierten Artikeln, was dem Gegenstand entsprach und ihm Rückgriffe auf frühere Arbeiten wie den »Commentaire sur le livre des délits et des peines« von Beccaria (1766) bzw. die »Idées républicaines« (1762) erleichterte.
Mit dem »Prix de la justice« reagierte Voltaire auf eine Preisfrage der Ökonomischen Gesellschaft von Bern, die Anfang 1777 zu Vorschlägen für eine Reform des Strafrechts aufgefordert hatte. Anonymer Preisstifter war Élie de Beaumont, Anwalt am Gerichtshof in Paris. Anonym ließ Voltaire den Preis auf das Doppelte erhöhen, verstand seine schon im Oktober fertige eigene Schrift als Anregung für die eigentlichen Wettbewerbsteilnehmer und warb durch Berichte über das Vorhaben an europäische Souveräne und potentielle Teilnehmer intensiv für einen Erfolg. Da durchgreifende Reformen unter Ludwig XV. ausgeblieben waren, war das Thema in Frankreich unverändert aktuell.
Nach einem grundsätzlichen Artikel über das Verhältnis von Verbrechen und Strafen folgt ein Katalog von Unmenschlichkeiten, die bei Ahndung von strafrechtlichen Delikten wie Diebstahl und Mord, bei Verfehlungen nach dem Kirchenrecht wie Häresie, Hexerei, Sakrileg oder unter solchen Stichworten wie Tortur und Gefängnisse zu konstatieren waren. Charakteristisch für die Faktur ist, wie das aufklärerische Anliegen nach Prävention und Verhältnismäßigkeit der Strafen bei der Durchmusterung der einzelnen Deliktarten belegt und präsentiert wird. So wird im Artikel über Hexerei die Erinnerung an Montesquieu, Beccaria und Chastellux’ Werk »De la félicité publique« von 1772 schroff mit dem Einwand unterbrochen: »Cependant on parle encore de magie«! (S. 97). Und die Verbrennung einer der Hexerei beschuldigten Nonne in Würzburg 1750 bildet den Auftakt zu einer langen Liste ähnlicher Fälle. Dass 1749 noch ein »Examen des diables de Loudon« gedruckt werden konnte, in einem Jahrhundert, in dem die Vernunft einige Fortschritte gemacht zu haben schien, bezieht das Schrifttum des kanonischen Rechts als geistliche Rechtfertigung in die Auseinandersetzung ein.
Dem Kommentar zufolge hat sich in Frankreich die nachweisbare Rezeptionsgeschichte in Brissot erschöpft, dem späteren Chef der Girondisten, der selbst am Wettbewerb teilnahm, 1781 in seiner »Théorie des lois criminelles« Voltaires Schrift zitierte und in seiner »Bibliothèque philosophique du législateur, du politique, du jurisconsulte« auch andere Wettbewerbsschriften abdruckte. Umso unverständlicher ist es, dass Robert Granderoute der 1782 aus 46 und nicht »quarante quatre« (S. 30) Einsendungen ausgewählten Preisschrift keine Beachtung schenkt, sondern lediglich die Namen ihrer Verfasser Ernst von Globig und Georg Huster erwähnt. Ein Blick auf den »Vorbericht« der 1783 in Zürich erschienen »Abhandlung von der Kriminalgesetzgebung« hätte für eine Horizonterweiterung genügt. Denn die Gesellschaft forderte ausdrücklich dazu auf, dass »diejenigen Wettschriften, so noch nicht durch den Druck bekannt gemacht geworden, und gedruckt zu werden verdienen, nach dem Beyspiele der Herren Quistorp, Brissot und Servin, ihre Arbeiten in einer vervollkommneten Gestalt dem Publikum mittheilen möchten«. Dass der 1782 gedruckten Schrift Antoine Nicolas Servins »De la législation criminelle« vom Basler Ratschreiber Iselin in französischer Sprache eigene »Considérations générales sur les Loix et sur les Tribunaux des Judicature« hinzugefügt waren, dass 1996 sogar ein Nachdruck von Johann Christian von Quistorps »Ausführlicher Entwurf zu einem Gesetzbuch in peinlichen und Strafsachen« (Rostock 1782) erfolgte, gehörte zur europäischen Wirkungsgeschichte.
Im Unterschied zum »Prix de la justice«, der als Gelegenheitsarbeit entstand, ist Voltaires Kommentar über Montesquieus Hauptwerk das Ergebnis einer geistigen Auseinandersetzung, für die der Staatsstreich Maupeou 1770/71 den entscheidenden Impuls geliefert hatte. Seit dieser Zeit beherrschte das Schlagwort des zu beseitigenden Despotismus die öffentliche Wahrnehmung und verschaffte den in die Verbannung geschickten parlements, den Zwischengewalten Montesquieus, ein stetig wachsendes politisches Gewicht, während die geschichtlich eigentlich fällige Forderung nach Beseitigung der ständischen Privilegien kaum zur Geltung kam. Voltaires begründete Einwände gegen die Grundintentionen des »Esprit des lois« waren mit den propagandistischen Bedürfnissen der Stunde nur schwer vereinbar. In 47 Paragraphen sind zunächst Irrtümer und falsche Zitate aufgespießt, um die Glaubwürdigkeit des als »code de la raison de la liberté« gefeierten Werkes zu erschüttern. Erst dann werden wichtige inhaltliche Fragen wie Einfluss des Klimas, Charakter der französischen Monarchie und das sogenannte Salische Gesetz behandelt und ihres Nimbus entkleidet.
Die Herausgeberin hat Sorge getragen, manchmal verzerrende Behauptungen Voltaires im Kommentarteil zu korrigieren, für dessen Bearbeitung einmal der unvergessene Robert Shackleton vorgesehen war. Dass im 21. Jahrhundert der Inhalt der griechischen Mythologie als kommentierungsbedürftig angesehen wird, scheint allerdings eine übertriebene Mühewaltung. Insgesamt ist in der Reihe der Werkedition ein weiterer Band zu begrüßen, der Schriften Voltaires enthält, die zum ersten Mal kritisch erschlossen wurden und drucktechnisch sehr großzügig präsentiert sind.
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