J. Dillinger, Die politische Repräsentation der Landbevölkerung (Astrid von Schlachta)
Johannes Dillinger, Die politische
Repräsentation der Landbevölkerung. Neuengland und Europa in der
Frühen Neuzeit, Stuttgart (Franz Steiner) 2008, 588 S.
(Transatlantische historische Studien, 34), ISBN 978-3-515-09162-6,
EUR 67,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Astrid von Schlachta, Innsbruck
Wirft man den Blick auf manche Diskussion, die heutzutage in Regionen geführt wird, in denen im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit »Bauern« über eine politische Vertretung im Landtag verfügten, so zeigt sich, wie Verallgemeinerungen und Pauschalisierungen der historischen Situation aktuelle regionale Identitäten in einem Prozess der Europäisierung und Globalisierung stärken sollen. Dass dabei auf Argumente, die seit dem 18. Jahrhundert zum Repertoire landständischer Vertreter gehörten und Ideen transportierten, bestimmte Territorien seien gerade aufgrund der bereits früh umgesetzten Repräsentation breiter Bevölkerungsschichten stets »demokratisch« organisiert gewesen und hätten die »germanische Freiheit« um- und fortgesetzt, so wird die Notwendigkeit deutlich, diese bäuerliche Repräsentation genauer unter die Lupe zu nehmen. Seit Peter Blicke seine Untersuchungen zur Repräsentation des »Dritten Standes« in Oberdeutschland und zur politischen Rolle des »Gemeinen Mannes« in die historische Diskussion eingebracht und damit den Blick auf Territorien mit bäuerlicher Repräsentation gelenkt hat, sind bereits einige Jahre vergangen. Nun nimmt sich Johannes Dillinger in seinem Werk »Die politische Repräsentation der Landbevölkerung« dem Thema erneut auf einer recht breiten territorialen Basis an, vergleicht einige Territorien Europas in der Frühen Neuzeit mit Neuengland und modifiziert dabei gängige Forschungsmeinungen. Die Arbeit wurde 2006 als Habilitation in Trier angenommen. Johannes Dillinger beginnt seine Ausführungen mit zwei wesentlichen Spezifizierungen. Einerseits definiert er die Protagonisten seiner Untersuchung als »Landbevölkerung« und nicht als »Bauern«, um mit diesem weiter gefassten Begriff der Situation der ländlichen Gemeinden in der Frühen Neuzeit besser gerecht zu werden. Somit geraten auch Bevölkerungskreise in den Blick, die im ländlichen Handwerk oder im protoindustriellen Verlagswesen tätig waren. Eine weitere Fokussierung nimmt Dillinger vor, indem er sich auf die Landstandschaft der Bauern und auf ihre Möglichkeiten der Repräsentation konzentriert und andere denkbare Beziehungen zur Herrschaft, die sich etwa in Bittschriften, gerichtlichen Klagen, Eides- oder Huldigungsverweigerungen oder bewaffnetem Widerstand ausdrücken konnten, außen vor lässt. In der historischen Forschung herrscht darüber Konsens, dass der frühneuzeitlichen Landbevölkerung in der Ausformung frühmoderner Staatlichkeit eine aktive Rolle zukam. Diese jedoch etwas eingehender unter die Lupe zu nehmen, die Abstufungen in den Möglichkeiten Einfluss zu nehmen herauszuarbeiten und damit vermeintlich monolithische Blöcke und homogene Strukturen aufzubrechen, ist das Verdienst der vorliegenden Arbeit. Johannes Dillinger nähert sich den Formen bäuerlicher Repräsentation unter drei Aspekten an. Einerseits untersucht er den Entstehungskontext der jeweiligen Repräsentationsordnungen und die Verteilung der Herrschaftsbefugnisse, andererseits stellt er die rechtliche und institutionelle Form der Repräsentation dar, die auch die Frage umfasst, wer eigentlich repräsentationsberechtigt war. Drittens wirft er einen Blick auf die Abgeordneten, deren Herkunft sowie ihre wirtschaftliche und soziale Verankerung in den Kommunen, die sie repräsentierten. Das so anvisierte Erarbeiten unterschiedlich gelagerter Kontexte und landschaftlicher Strukturen lässt Varietäten bäuerlicher Repräsentation sichtbar werden und eröffnet ein breites Spektrum an Organisationen, Rechten, Privilegien und Möglichkeiten für bäuerliche Landschaften. Strukturell folgt das Buch einem regionalen Zugang, das heißt der Autor stellt zunächst die Gegebenheiten in den einzelnen Territorien gesondert vor, während er in einem letzten Kapitel vergleichende Rückschlüsse zieht, in die er weitere Territorien einarbeitet. Johannes Dillinger legt den Fokus in Europa auf Kurtrier und Ostfriesland, ergänzt durch Seitenblicke auf die Situation in Schwäbisch-Österreich, Baden-Baden und Schweden. Diesen europäischen Territorien stellt er Neuengland mit seinen Kolonien Massachusetts, New Haven, Connecticut, New Hampshire, Maine und New Plymouth gegenüber, das er so wiederum an die europäischen Territorien rückbinden möchte. Seine Auswahl begründet Dillinger mit den »stark unterschiedlichen Bedingungen und Kontexten«, die einen neuen Blick auf die »bäuerliche Repräsentation« erlauben, indem sie die »Suche nach Ähnlichkeiten« reduzieren. Einen theoretischen Ansatz findet der Autor in Theodor Schieders synthetisierenden Vergleich, der eine zunächst durch ein verbindendes Element konstruierte Einheit in ihren unterschiedlichen Bedingungen schließlich hinterfragt. Die historisch-regionale Analyse verdeutlicht, wie flexibel die Betrachtung der Landbevölkerung und damit auch der »Kommunen« angesetzt werden muss – »Kommune« als Begriff versteht Dillinger in seinem rechtlichen, nicht im topographischen Sinn. So wohnten die Bauern in Schweden nicht in Dörfern, sondern in Streusiedlungen, während es beispielsweise in Ostfriesland entscheidende Unterschiede zwischen der Marsch und der Geest gab; Bauern aus der Marsch waren wesentlich einflussreicher. In Ostfriesland herrschte zudem die deutlichste Spaltung unter den ländlichen Kommunen, da in den Ständekämpfen, die bis ins 18. Jahrhundert andauerten, eine Gruppe den Reformierten unter der Führung Emdens angehörte, die andere der landesfürstlichen lutherischen Seite. »Sprengt« man also vermeintlich monolithische Blöcke wie »die Bauern«, »den Dritten Stand« oder »den Gemeinen Mann«, so werden die verschiedensten Akteure, Einschränkungen und Ausgrenzungen sowie die jeweils eigenen Interessen ganz diverser Untergruppen sichtbar. Somit versteht sich die Analyse von Johannes Dillinger auch als Korrektiv zu den Arbeiten Peter Blickles und Otto Hintzes. Auch die rechtliche Fixierung der Kompetenzen war in den einzelnen Territorien sehr unterschiedlich und damit variierten auch der Grad an Verstetigung und die Möglichkeiten, wirklich Einfluss zu nehmen. Reglementierend wirkten beispielsweise die offenen oder verdeckten Bestimmungen zum Zensus, wie sie etwa in Ostfriesland, Massachusetts und Schweden zu erkennen sind. Eine Rolle spielte meist auch das Ansehen möglicher Repräsentanten vor Ort, so dass sich etwa die aktive Wahlmöglichkeit in Schwäbisch-Österreich und Kurtrier auf Personen aus der Oberschicht kommunaler Funktionseliten oder auf Träger herrschaftlicher Ämter beschränkte. Da die Einladung zu Landtagen keineswegs institutionalisiert war, Landtafeln im 18. Jahrhundert vielfach überholt waren und Steuermatrikel nicht mit der Liste repräsentationsberechtigter Kommunen überein stimmten, ist es manchmal nur noch schwer nachzuvollziehen, warum welche ländlichen Vertreter eingeladen wurden und andere nicht. Weitere Verschiedenheiten in der Einflussnahme und der Kompetenzverteilung eröffnen sich. wenn man den Zeitpunkt vergleicht, wann Gravamina eingereicht wurden, ob vor der Bewilligung der Steuerforderung wie in Schwäbisch-Österreich oder nach der Bewilligung wie in Baden-Baden und Kurtrier. Auch die Art der Vollmachten und der Umfang des Mandats sowie die Kompetenzen im Finanz- und Steuerwesen wiesen regionale Differenzen auf. Als Volllandtage im 18. Jahrhundert immer seltener wurden und die landständische Repräsentation sich in die Ausschusslandtage verlagerte, stellte sich das Problem der ländlichen Beteiligung noch einmal neu. Häufig waren die Vertreter der ländlichen Kommunen nur zu den Volllandtagen zugelassen beziehungsweise auf Ausschusslandtagen in einem ungünstigeren Verhältnis zu den anderen Ständen präsent. In Kurtrier etwa verloren die Landgemeinden unter anderem aufgrund ihrer Schwäche nach dem Dreißigjährigen Krieg ihre Landstandschaft. Da die ländlichen Kommunen ihre Abgeordneten lediglich zu den Volllandtagen, nicht jedoch zu den Ausschusslandtagen entsandten, erhielten die Städte, allen voran Koblenz und Trier, im 18. Jahrhundert einen Machtzuwachs. Einfluss auf die Qualität der Repräsentation nahm auch die Nähe oder Entfernung von der Herrschaftszentrale. In Massachusetts bildeten sich die landständischen Strukturen vor dem Hintergrund heraus, dass die puritanischen Siedler versuchten, sich politisch in einer bewussten Abgrenzung vom Mutterland zu organisieren. Zudem galt es, das neu eingenommene Land bestmöglich zu organisieren und die Verwaltung zu strukturieren. Somit sorgte hier die Entfernung von der britischen Krone dafür, dass mehr Freiräume vorhanden waren, was einen wesentlichen Unterschied zu den europäischen Territorien darstellt. Der Blickwinkel, den Johannes Dillinger einnimmt, ist ein etatistischer, von der Landesherrschaft aus gedachter. So sieht er die Entstehung ständischer Systeme mit bäuerlicher Repräsentation vor allem darin begründet, dass Herrschaft in einem Raum besser umgesetzt und Verwaltung zielführender gestaltet werden sollte. Auf die bäuerliche Repräsentation bezogen stellt Johannes Dillinger immer wieder die Frage nach der tatsächlichen realen Macht der Repräsentanten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass man für die Frühe Neuzeit in allen, von ihm untersuchten Territorien wohl lediglich von der Erhaltung der Möglichkeiten, keineswegs jedoch von einer Erweiterung der Repräsentationschancen für die ländlichen Kommunen sprechen kann. Lediglich in Schwäbisch-Österreich kam es 1727 zu einer Übertragung des Stimmrechts an Landschaften, die vorher nicht auf dem Landtag vertreten gewesen sind. Zudem waren die bäuerlichen Repräsentanten nirgendwo in landständischen Führungsgremien, etwa dem Oberhaus in Massachusetts, dem Administratorenkollegium in Ostfriesland oder dem Geheimen Ausschuss beziehungsweise dem Reichsrat in Schweden vertreten. Da diese Gremien in den meisten Fällen ein wichtiges Gegengewicht zur landesfürstlichen Herrschaft darstellten und Prozesse zur Entscheidungsfindung vorantrieben, blieben die ländlichen Kommunen von der politischen Einflussnahme hier ausgeschlossen, was doch einiges Licht auf die praktische Bedeutung bäuerlicher Repräsentation wirft. Resümierend bleibt die Feststellung, dass ländliche Kommunen zwar in allen Territorien über gewisse Selbstverwaltungsrechte, nie jedoch über eine innere Autonomie verfügten. Damit relativiert sich so mancher Mythos des »besonderen« Landes, das vielleicht schon seit dem Mittelalter über »demokratische« Strukturen verfügt hätte, wenn man die einzelnen Territorien in den Kontext vergleichbarer Gebiete stellt. Oder, wie Johannes Dillinger abschließend feststellt: »Die Bauern wollten nicht die Republik, sondern den effektiven Staatsapparat« (S. 526).
Lizenzhinweis: Dieser Beitrag unterliegt der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (CC-BY-NC-ND), darf also unter diesen Bedingungen elektronisch benutzt, übermittelt, ausgedruckt und zum Download bereitgestellt werden. Den Text der Lizenz erreichen Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de

