J. Desprat, C. Zorgbibe, Mirabeau (Bernd Jeschonnek)
Jean-Paul Desprat, Mirabeau. L’excès
et le retrait, Paris (Perrin) 2008, VI–792 S., ISBN
978-2-262-02393-5, EUR 26,50;
Charles Zorgbibe,
Mirabeau, Paris (Éditions de Fallois) 2008, 524 S., ISBN
978-2-87706-659-4, EUR 27,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Bernd Jeschonnek, Eisenach
Nach wie vor üben jene Männer, die auf den Verlauf der Revolution von 1789 einen tief greifenden Einfluss zu gewinnen vermochten, eine starke Faszination auf die Nachwelt aus. In ihren breit angelegten Œuvres wenden sich Desprat und Zorgbibe dem Comte de Mirabeau zu, der ihrer Ansicht nach bis zu seinem frühen Tod im April 1791 am stärksten auf die Revolution eingewirkt hat. Die Bausteine für ihre Werke haben sie aus den zahlreichen Schriften, die auf Mirabeau zurückgehen, und aus den Reden, die er in der Verfassunggebenden Nationalversammlung – kurz Konstituante geheißen – von 1789 bis 1791 in großer Zahl gehalten hat, ebenso gewonnen wie aus den umfangreichen Noten, die er an Ludwig XVI. richtete. Zunächst sehen die beiden Autoren weitschweifig auf das wechselvolle Leben zurück, das Mirabeau in den Jahrzehnten führte, die der Revolution vorausgingen. Sie stellen uns einen Mann vor, der – als Sohn eines namhaften Physiokraten in Bignon unweit Nemours am 9.3.1749 geboren – für kurze Zeit in der Armee diente, hernach das Leben eines von maßloser Verschwendungssucht und heftigen Leidenschaften beherrschten, stark verschuldeten Roué führte und schließlich auf Betreiben seines Vaters von 1774 bis 1780 bittere Jahre im Gefängnis verbrachte. In den Jahren der Haft entwickelte Mirabeau, der insbesondere von Rousseau, Diderot und Raynal inspiriert worden war, in einer Reihe von Schriften jene Leitgedanken, die er im Verlauf der Revolution zur Geltung zu bringen suchte. Desprat und Zorgbibe wenden sich der kurzen Zeit zu, die Mirabeau von 1786 auf 1787 als Geheimagent der französischen Regierung in Berlin verbrachte, um über die politischen Zustände in Preußen zu berichten. Sie stellen Mirabeaus mehrbändiges Werk »De la monarchie prussienne sous Frédéric le Grand« heraus, in dem er die Verfallserscheinungen am preußischen Hof scharfsinnig beschrieb, und sie gehen auf die vielbeachtete Schrift »Sur Moses Mendelssohn et la reforme politique des juifs« ein, in der Mirabeau die Emanzipation der in Frankreich lebenden Juden forderte. Die beiden Autoren sehen auf die ereignisreichen Jahre 1788 und 1789 zurück, als Ludwig XVI. die Generalstände zum 1. Mai 1789 einberief, um die katastrophale Finanzlage zu beheben und einen Staatsbankrott abzuwenden, als sich für Mirabeau, der vom Dritten Stand zum Abgeordneten der Generalstände gewählt worden war, im Alter von 40 Jahren endlich die Chance eröffnete, seine Talente, seinen Ehrgeiz und Geltungsdrang zu entfalten, um an vorderer Stelle in die Revolution einzugreifen. Mirabeau strebte, wie die beiden Autoren ausführlich auseinander setzen, eine konstitutionelle Monarchie an, in der sich der König und die Nationalversammlung in die Rechte teilten, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Verdienst, nicht die Herkunft galten sowie solche Grundrechte wie die Freiheit des Einzelnen, der Meinung, der Rede und der Presse in einer Verfassung verankert würden. An der Spitze einer starken Exekutive sollte der Monarch stehen, der mit einem absoluten Vetorecht und dem Oberbefehl über die Armee ebenso versehen war wie mit Ministern, die der Nationalversammlung angehörten, und der sich zu einer Verfassung bekannte, der zufolge alle Rechte der Nation gehörten, die sie jedoch einesteils an eine Gesetzgebende Versammlung, andernteils an den König delegierte. Die Allmacht einer Nationalversammlung hielt Mirabeau für abträglich, da sie seiner Ansicht nach dem Widerstreit der »Faktionen« gleichermaßen ausgeliefert sei wie einer neuen, nunmehr parlamentarischen Aristokratie, die selbstherrlich regieren würde. Die Revolution könne, meinte Mirabeau, von Ludwig XVI. zum Vorteil der Monarchie gelenkt werden, sofern es gelänge, die Krone mit ebenso viel Macht zu versehen wie die Nationalversammlung, und sofern es der König erreichte, deren Entscheidungen in seinem Sinne zu lenken. Der König sollte der Revolution dienen, die Nation allerdings den Vorrang einer erneuerten Monarchie anerkennen. Desprat und Zorgbibe zeigen auf, wie es Mirabeau kraft seiner überwältigenden Beredsamkeit und dank seiner Gabe, in den Debatten virtuos zu taktieren, in kurzer Zeit gelang, in die Reihe jener Abgeordneten aufzusteigen, die auf das Werk der Konstituante den größten Einfluss gewannen, wie er kraftvoll darauf hinwirkte, dem Ancien Régime ein Ende zu setzen und ein neues Staatswesen zu errichten, das seinen Leitgedanken entsprach. Mirabeau, der unter die Wortführer der »Patriotenpartei« genauso rechnete wie unter die Mitglieder des Jakobinerklubs und der »Gesellschaft der Freunde der Schwarzen«, die gegen den Sklavenhandel ankämpfte, entfaltete in der Konstituante eine gewaltige Tatkraft: Er hatte einen bedeutenden Anteil an der Ausarbeitung der »Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte«, die der Verfassung von 1791 vorangestellt wurde. Er erzwang die entschädigungslose Aufhebung des Zehnten, der sowohl eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kirche als auch eine der drückendsten Feudallasten bildete. Er wirkte an vorderer Stelle an der territorialen Neuordnung Frankreichs mit, um das Land in Departements zu gliedern und das Ancien Régime somit auch im Verwaltungsbereich zu beseitigen. Und ebenso sehr wie Grégoire setzte er sich für die rechtliche Gleichstellung der Juden sowie der Sklaven und freien Farbigen in den Kolonien Frankreichs ein. Jedoch misslang es ihm im September 1789 zu seiten der »monarchiens«, in der Konstituante ein unumschränktes Einspruchsrecht (veto absolu) Ludwigs XVI. gegen die Beschlüsse der Nationalversammlung in der Absicht durchzusetzen, »die Verwirrungen auszugleichen, die sich unvermeidlich aus der Allmacht einer Versammlung von mehreren hundert Menschen ergeben« (Desprat, p. 507) und die politischen Verhältnisse auf der Grundlage einer starken Königsmacht zu stabilisieren. Desprat und Zorgbibe stellen dar, wie sich Mirabeau – von Machtgier besessen – im Herbst 1789 vergeblich abmühte, Necker zu stürzen, um ihm im Amt des Generalkontrolleurs der Finanzen zu folgen, wie er eine Zeit lang erwog, Herzog Louis Philippe Joseph von Orléans in den Bestrebungen zu unterstützen, Ludwig XVI. – seinen Cousin – von der Macht zu entfernen, weil er sich von diesem Prinzen von Geblüt den Posten eines allmächtigen Ministers versprach. Und sie heben hervor, wie sehr er enttäuscht war, als sein der Konstituante unterbreiteter Vorschlag, die Minister einzig unter den Abgeordneten auszuwählen, Anfang November 1789 abgelehnt wurde – vorzugsweise, um ihn selber von der Regierung fernzuhalten. Von der Überzeugung geleitet, dass eine konstitutionelle Monarchie mit einer schwachen, der Legislative nachgeordneten Exekutive nicht lebensfähig sei, aber auch in dem Bestreben, seiner ständigen Geldnot abzuhelfen, suchte Mirabeau von Beginn des Jahres 1790 an über den Grafen de La Marck eine Übereinkunft mit dem König. Im Mai desselben Jahres trat er dann gegen die Tilgung seiner hohen Schulden und eine Pension in Höhe von monatlich 6000 Livres in den Dienst des Hofes. Nunmehr hielt er sich für den wahren Premierminister, für den wichtigsten Vertrauten des Königs, der die Revolution und den König nach seinem Willen lenken könne. Fortan suchte er sowohl Ludwig XVI. für eine durch Verfassung und Volksvertretung eingeschränkte Monarchie zu gewinnen, in der allerdings die Krone bzw. deren Minister über eine starke Stellung verfügten, die vollziehende Gewalt jedoch dem Parlament verantwortlich blieb, als auch der Revolution auf dem Stand, den sie 1790 erreicht hatte, ein Ende zu setzen. Er nahm zwar das Geld des Königs, war jedoch – worauf Desprat und Zorgbibe treffend verweisen – entschieden abgeneigt, die Restauration des Ancien Régime zu betreiben oder seine politischen Überzeugungen preiszugeben. Nach heftigen Debatten erlangte Mirabeau gegen den Widerstand des linken Flügels der »Verfassungspartei« in der Konstituante am 22. Mai 1790 für den König das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Somit war es Mirabeau gelungen, Vorrechte des Monarchen zu retten und den Niedergang der königlichen Macht – vorübergehend – aufzuhalten. In zwei, am Ende des Jahres 1790 an den König gerichteten Noten bekannte sich Mirabeau abermals zum Werk der Revolution. Er sprach sich darin aber auch dafür aus, die Wahl einer neuen Konstituante zu betreiben, die die Verfassung insoweit revidierte, als sie ein Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative herstellte, die Autorität der Krone wiederaufrichtete und eine erbliche Monarchie der Bourbonen festlegte. In diesen Dokumenten drang er in Ludwig XVI., aus Paris zu fliehen, die Provinz für sich einzunehmen, sich mit dem Volk zu verbünden und die Konstituante aufzulösen. Wie wir aus den Werken von Desprat und Zorgbibe erfahren, bedrängte Mirabeau Ludwig XVI. und Marie Antoinette, die im Lager der Gegenrevolution eine führende Rolle spielte, sodann in etlichen Noten erfolglos, seinen Ratschlägen zu folgen. Der König und die Königin hatten sich mit Mirabeau im Mai 1790 in der Absicht verbunden, sich seines Einflusses auf die Konstituante zu bedienen und ihn so zu lenken, wie es ihren Interessen entsprach. Keineswegs waren sie indes gewillt, eine konstitutionelle Monarchie hinzunehmen. Sie strebten vielmehr seit Dezember 1790 an, aus Paris in das Ausland zu flüchten, um mit Truppen in die Hauptstadt zurückzukehren und die unumschränkte Monarchie mit Waffengewalt wiederherzustellen. Seit dem Herbst 1790 sank Mirabeaus Popularität ebenso wie sein großer Einfluss auf die Konstituante, in der er sich gegen den linken Flügel der »Verfassungspartei« nicht mehr durchzusetzen vermochte. Im August bezichtigte ihn Marat, im Dezember Robespierre im Jakobinerklub des Verrats an der Revolution. Gleichwohl Ende Januar 1791 für zwei Wochen zum Präsidenten der Konstituante gewählt, verstarb Mirabeau – durch seine ununterbrochenen Ausschweifungen und ein gewaltiges Arbeitspensum verzehrt – im Alter von 42 Jahren am 2.4.1791 in Paris. Mit ihm trat der erste unter den Hauptakteuren von der Revolutionsbühne ab. Sein Leichnam wurde unter allgemeiner Trauer zunächst in der Gruft der Abteikirche des Klosters Sainte-Geneviève, sodann im Panthéon beigesetzt, jedoch am 21.9.1794 wieder entfernt, nachdem aufgefundene Dokumente seine Zusammenarbeit mit dem Hof bewiesen hatten. Desprat und Zorgbibe haben es gleichermaßen verstanden, dem geneigten Leser einen Mann nahezubringen, der als einer der Ersten unter den Abgeordneten der Konstituante einen erheblichen Anteil daran hatte, das Ancien Régime zu überwinden und einen neuen Staat auf den Trümmern des alten zu errichten, der eine konstitutionelle Monarchie – in der sich ein mit weitreichenden Vollmachten versehener König mit einer Gesetzgebenden Versammlung in die Macht teilte – für die ideale Staatsform hielt und der die Revolution auf dem Stand, den sie 1790 erreicht hatte, für vollendet hielt. Wie die beiden Autoren herausarbeiten, vermochte Mirabeau weder die Konstituante noch den König für seine Ziele einzunehmen. Während die meisten Abgeordneten der Konstituante die Ansicht verfochten, Ludwig XVI. müsse sich einer Körperschaft, die den Gesamtwillen der Nation vertrat, unterordnen, war der König nicht gesonnen, die Ergebnisse der Revolution anzuerkennen und sich dem Diktat der Nationalversammlung zu beugen.
Sowohl Desprat als auch Zorgbibe ist es in ihren Werken gelungen, die Lebensgeschichte des Grafen Mirabeau aus den Quellen heraus authentisch zu rekonstruieren. Sie haben es jedoch nicht vermocht, aus den Quellen neue Aspekte herauszudestillieren, um die Biographien von Barthou, Chevallier und Chaussinand-Nogaret zu ergänzen oder zu korrigieren und somit den Forschungsstand zu übertreffen.
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