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S. Wood, The Proprietary Church in the Medieval West (Ludwig Falkenstein)

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Susan Wood, The Proprietary Church in the Medieval West

Francia-Recensio 2009/3 Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)

Susan Wood, The Proprietary Church in the Medieval West, Oxford (Oxford University Press) 2006, XIV–1020 S., ISBN 0-19-8209697-6, GBP 110,00.

rezensiert von/compte rendu rédigé par

Ludwig Falkenstein, Aachen

Vor mehr als einem Jahrhundert veröffentlichte Ulrich Stutz seine ersten grundlegenden Arbeiten zur Geschichte der Eigenkirche. Wood hat es nunmehr unternommen, in einer umfassenden Untersuchung nicht nur seine Ergebnisse, sondern auch diejenigen vieler anderer Autoren auf den Prüfstand neuer Erkenntnisse zu legen. Da der Umfang ihrer Monographie jedem Leser Achtung abnötigt, soll in diesem Rahmen der Schwerpunkt vor allem auf der Wiedergabe ihres Inhalts liegen.

Der erste Teil gilt den Anfängen des Eigenkirchenwesens. Wie Stutz geht Wood von der Entwicklung in Antike und Spätantike aus, die sie darin sieht, dass Kirchen durch mächtige Stifter und ansehnliche Stiftungen zu Trägern eigenen Vermögens wurden, dessen Verwendung sie zugleich der Verfügungsgewalt des zunächst allein verantwortlichen Bischofs entziehen. Römische Landeigner in den entstandenen Nachfolgestaaten Spaniens und Galliens ergreifen in Gegenden, in denen bischöfliche Gründungen gar nicht oder nur spärlich vorhanden sind, oftmals eigene Initiativen, um die Versorgung ihrer Abhängigen mit Sakramenten in Landkirchen sicherzustellen. Anders als Stutz, der geneigt war, den Begriff der Eigenkirche und das sich entwickelnde Eigenkirchenrecht mit rechtlichen Vorstellungen von einem typisch germanischen Hauspriestertum zu verbinden – diese These wurde bereits mehrfach in Frage gestellt –, kommt Wood angesichts sehr unterschiedlicher Arten, in einzelnen Gegenden Eigentum oder Miteigentum an Kirchen zu erwerben, erst recht aber im Hinblick auf die sich in einzelnen Landeskirchen herausbildenden unterschiedlichen Rechtsvorstellungen und Rechtsbegriffe zum Eigentum an Kirchen dazu, ein germanisches Element nicht nur ganz auszuschließen, sondern auch verallgemeinernden Sichtweisen und Erklärungsmustern skeptisch zu begegnen. Bei ihrem Überblick über die einzelnen Landeskirchen im frühmittelalterlichen Bayern, in Alemannien und im langobardischen Italien von der Mitte des 8. bis zur Mitte des 9. Jahrhunderts, aber auch bei der Entwicklung im fränkischen Gallien, bei der »private« Kirchen die Rechte von Pfarrkirchen erwarben und Pfarrkirchen in privates Eigentum übergingen, sieht sich Wood bestätigt. Da in mehreren Gegenden Westeuropas, darunter in den Missionsgebieten des späteren Deutschlands, in Spanien, aber auch in England, monasteria oder »old minsters« bei der kirchlichen Erschließung des Landes eine führende Rolle spielten, treten hier ohnehin private Eigner zurück. Anders als Stutz und Hans Erich Feine oder Hans von Schubert, der an arianische Ursprünge dachte, sieht Wood vielmehr im Erwerb von Reliquien durch reiche Landeigner sowie in dem Wunsch, Familienmitglieder in eigenen Kirchen zu bestatten, um deren Totengedenken zu sichern, die Wurzeln für die Entstehung von Eigenkirchen. Nach einem Kapitel über Klöster und Äbte, in dem im Anschluss an das Begriffspaar ius et dominatio sowie den Begriff postestas auch Prägungen wie »Hauskloster« und »Familienkloster« hinterfragt werden, geht sie ausführlich auf Klostergründungen und ihre Gründungsäbte ein, die mitunter bis an ihr Lebensende über privates Vermögen verfügten. Regional beschränkte Erklärungsmuster liefern Irland, das suevische Galicien, England, das »vorfränkische« Bayern und Teile Italiens. Beachtung wird dem seit dem 8. Jahrhundert immer häufiger auftretenden Übergang zahlreicher Kirchen in die Herrschaft anderer Kirchen oder kirchlicher oder weltlicher Großer geschenkt. Er hat zur Folge, dass fortan die Herrschaft über die übertragenen Kirchen von außen her ausgeübt wird, wobei auch Licht auf Privilegien zur »freien« Wahl des Vorstehers fällt. Danach widmet sich Wood der Frage, wie und in welchem Ausmaß es in verschiedenen Ländern Bischöfen gelang, die Herrschaft über Klöster zu erlangen oder auch zurückzuerlangen, um im Anschluss daran zu untersuchen, wie es nach den »Säkularisationen« des 8. Jahrhunderts dazu kam, dass Große, vor allem Herrscher, ihren Abhängigen Klöster als Benefizien verliehen und dies die Herrschaft von Laien über Klöster bewirkte. Dazu führten nicht nur die seit langem königlichen Kirchen, sondern auch die von Laien oder Äbten dem Herrscher tradierten Klöster, denen Immunität oder Königsschutz oder bald beides, seit Ludwig dem Frommen nur noch beides zusammen verliehen wurde.

Teil II untersucht, wie sich die Herrschaft adliger Herren und Herrscher bei den Hochkirchen entfalten konnte, nachdem honores, sowohl Bistümer als auch Abteien, von diesen wie beneficia an fideles, Kleriker und Laien, ausgetan wurden. Wood meint, der seit Ludwig dem Frommen zusammen mit der Immunität verliehene Königsschutz habe die Güter solchermaßen privilegierter Kirchen den Gütern des königlichen Fiskus gleichgestellt. Sie nimmt ferner an, dass Ludwig der Fromme schon bei der in Aachen 818–819 verabschiedeten Gesetzgebung Klöstern, die an Laien vergeben wurden, einer Aussonderung von Vermögen unterworfen habe, die den Mönchen genug beließ, aber militärische Leistungen und andere Lasten den laikalen Äbten aufbürdete. Welche servitia zu leisten waren, lässt die Notitita de servitio monasteriorum erkennen. Eigene Aufmerksamkeit ist einerseits Adligen gewidmet, die als Laienäbte nicht Erben der Klostergründer waren, andererseits Großen, die als Inhaber der Kirchenvogtei an Kirchengüter gelangten. Danach erörtert Wood erneut das Thema adliger Gründer und ihrer Erben, verfolgt dabei eingehend deren Entwicklung in den karolingischen Teilreichen nördlich der Alpen, im ottonischen und salischen Deutschland, im karolingischen und kapetingischen Frankreich sowie in den Reichen Burgund und Provence und rundet das Bild durch Ausblicke auf Italien und England im 10. und 11. Jahrhundert ab. Eigener Raum ist der Herrschaft großer Klöster über andere Klöster oder auch der Herrschaft von Bistümern über Klöster gewidmet.

Obwohl der umfangreiche dritte Teil die Niederkirchen als Eigenkirchen behandelt und dabei gerade auf manche regionale Eigenheit oder Besonderheit Licht fällt, muss hier von einer detaillierten Besprechung aus Raumgründen abgesehen werden. Ebenfalls kann auf den überaus ertragreichen vierten Teil, der sich den »theoretischen« Erörterungen, darunter den Stellungnahmen eines Hincmar von Reims sowie eines Abbo von Fleury sowie den monastischen Reformen und den Veränderungen des gregorianischen Zeitalters zuwendet, und mit einem Ausblick auf das sich seit dem 12. Jahrhundert herausbildende kanonische Recht, das zur Ausbildung des Patronatsrechts führte, nur hingewiesen werden.

Wood hat zu ihrer Monographie zwar nicht vollständig, aber in erstaunlichem Maße die seither erschienene Literatur benutzt, vor allem seither neu erschlossene Quellen aus örtlichen und regionalen Urkundenbüchern, die Stutz und seinen Zeitgenossen noch nicht zugänglich waren, mit herangezogen. Dass gerade zum Niederkirchenwesen noch viele Urkundenbestände unerschlossen sind, zeigt indes, wie verfrüht abschließende Urteile wären. Gleichwohl liegt mit der vorliegenden Monographie ein imponierendes Resümee der Forschung vor. Schon aus diesem Grund verdient Woods Buch Beachtung, selbst da, wo man einzelnen Ergebnissen widersprechen möchte oder dem Verzeichnis von Quellen und Literatur eine Revision gewünscht hätte. Es steht zu hoffen, dass dieses Buch die Diskussion nachdrücklich fördert.

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S. Wood, The Proprietary Church in the Medieval West (Ludwig Falkenstein)
In: Francia-Recensio, 2009-3, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)
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Dokument zuletzt verändert am: Mar 01, 2012 10:34 AM
Zugriff vom: May 24, 2012