M. Ostorero, K. Utz Tremp, Inquisition et sorcellerie en Suisse romande (Manfred Tschaikner)
Inquisition et sorcellerie
en Suisse romande. Le
registre Ac 29 des Archives cantonales vaudoises (1483–1528).
Textes réunis par Martine Ostorero et Kathrin Utz Tremp, en
collaboration avec Georg Modestin, Lausanne (université de Lausanne)
2007 (Cahiers lausannois d’histoire médiévale, 41) , ISBN
2-940110-54-9, CHF 48,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Manfred Tschaikner, Bregenz
Der Region um den Genfersee kommt in der Geschichte des europäischen Hexenwesens hohe Bedeutung zu. Hier bildeten sich im Spätmittelalter jene Vorstellungen aus, die zur Grundlage der Hexenverfolgungen wurden, die um die 50 000 Todesopfer forderten.
Die Hauptquelle für die Erforschung des frühen Hexentreibens in der französischsprachigen Schweiz bildet ein Band in den Archives cantonales vaudoises mit der Signatur Ac 29. Darin hat ein früherer Archivar Unterlagen zu etwa dreißig Hexenprozessen aus der Zeit zwischen 1438 und 1528 zusammengefasst. Diese Unterlagen werden seit etwa zwei Jahrzehnten von zahlreichen Historikern bearbeitet. Das Ergebnis stellt eine mittlerweile stattliche Reihe von Publikationen dar, die im vorl. Band insofern einen gewissen Abschluss findet, als nunmehr die letzten fünf bislang noch nicht edierten Prozesse jeweils mit der Wiedergabe des lateinischen Originaltextes, einer französischen Übersetzung sowie einer Auswertung dokumentiert werden.
Beim ersten Fall handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das 1448 gegen einen gewissen Pierre Chavaz im Schloss Champvent stattfand. Sein Geständnis, an Hexensabbaten teilgenommen zu haben, lässt einen Zusammenhang mit der Verfolgung einer »Sekte von Glückspielern« erkennen. Dasselbe gilt für die Unterlagen zu einem zweiten Gerichtsverfahren, das ein Jahr später in Ouchy gegen den Notar Pierre Antoine geführt wurde. Beide Prozesse bildeten Ausläufer der Hexenjagd in Vevey. Die Angeklagten in Champvent und Ouchy denunzierten weitere 55 Personen, wobei sich eine stärker ausgeprägte politische Dimension als bei den früheren Prozessen feststellen lässt. Der nächste edierte und kommentierte Fall, jener von Jaquette Pelorinaz aus dem Jahr 1459, fand nicht wie die anderen in der Diözese Lausanne, sondern im Schloss Martigny im Wallis, also in der Diözese Sitten, statt. Die Angeklagte erscheint in den Unterlagen als ein wehrloses Opfer des Inquisitionsgetriebes (»machine inquisitoriale«). Der unabgeschlossene Prozess gegen die Witwe Junod de Clauses aus Vufflens-la-Ville von 1469 ist besonders wegen der damit verbundenen Kompetenzstreitigkeiten des Bischofs beziehungsweise seiner Verwaltung mit den Bürgern von Lausanne von Interesse. Der letzte dargebotene Text von 1525 dokumentiert den Sonderfall eines Räubers namens Jean Massot, dessen Prozess vor einem weltlichen Gericht in Dommartin einen Vergleich mit den gleichzeitigen Hexenprozessen ermöglicht.
Der vorl. Band schließt nicht nur ein groß angelegtes Editionsvorhaben ab, sondern bietet in einem zweiten Teil bereits eine erste Zusammenschau, die auf der Grundlage des nunmehr vollständig aufgearbeiteten Quellenbestandes erarbeitet wurde. Es handelt sich dabei um eine aufschlussreiche Studie Georg Modestins über die Tätigkeit der kirchlichen Inquisition in den drei Diözesen Genf, Lausanne und Sitten. Sie umfasst ausführliche prosopografische Angaben zu den einzelnen Inquisitoren und Vize-Inquisitoren, zu den procuratores fidei, zu verschiedenen Beauftragten des Bischofs von Lausanne sowie zu Notaren.
Der dritte Abschnitt des Buches enthält einige Artikel, die inhaltlich über den Codex Ac 29 hinausführen. So erhellt Martine Ostorero das Schicksal von Personen, die in die Prozesse von Vevey im Jahr 1448 verstrickt waren, anhand von Rechnungsunterlagen savoyardischer Burgvogteien. Georg Modestin setzt sich mit der Übergabe von Verurteilten durch die Inquisitoren an den weltlichen Arm zwecks Hinrichtung auseinander. Vom selben Autor und Clémence Thévenaz stammt eine weitere Untersuchung über das Verhältnis zwischen der Stadt Lausanne und ihrem Herrn, dem örtlichen Bischof. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass sich dieser der Inquisition »bediente« (»servait«), um die Bürger in Schach zu halten, die sich 1481 gegen seinen Willen mit den Bewohnern der Unterstadt zu einer einzigen Verwaltungseinheit zusammengeschlossen hatten. Hier wird neuerlich die wichtige, aber sehr heikle Frage der Instrumentalisierung oder Nutzung der Hexenvorstellung thematisiert. Im Anschluss daran ediert und kommentiert Jean-Daniel Morerod ein Urteil, das sich im Staatsarchiv Neuenburg befindet und zwei im Codex Ac 29 dokumentierte Personen betrifft. Martine Ostorero präsentiert schließlich noch ein drittes Manuskript des für die frühen Hexenvorstellungen bedeutsamen Werkes »Errores gazariorum« in der Vatikanischen Bibliothek.
Den Band schließt eine Zusammenfassung aus der Feder von Martine Ostorero und Kathrin Utz Tremp ab. Dabei steht das Verhältnis zwischen der weltlichen Gerichtsbarkeit und der kirchlichen Inquisition, von der die allermeisten in dem außergewöhnlichen Archivale zusammengefassten Hexereiverfahren geführt wurden, im Mittelpunkt. Die weltliche Gerichtsbarkeit spielte bei den frühen Hexenverfolgungen zwar ebenfalls eine wichtige Rolle; ihre Aktivitäten haben allerdings weitaus weniger schriftlichen Niederschlag gefunden. Allgemein lässt sich feststellen, dass der Codex Ac 29 nur die Spitze eines Eisbergs von Hexenprozessen dokumentiert, die im ausgehenden Mittelalter im Waadtland stattgefunden haben. In einem eigenen Kapitel streichen die Autorinnen auch die hohe Bedeutung der Vorstellung von der Vererblichkeit oder Vererbbarkeit der Hexerei hervor.
Auf Seite 520 steht den Lesern eine Karte zu Verfügung, auf der die Herkunftsorte der Angeklagten und die Gerichtsstätten verzeichnet sind. Den Inhalt des Bandes erschließen auch ein Ortsnamen- und ein Personenindex.
Das besprochene Buch bildet zusammen mit den übrigen edierten Prozessdokumenten eine wichtige Grundlage der Hexenforschung. Die darin begonnene Auswertung des Gesamtbestandes des Codex Ac 29 hat mittlerweile – wie zu erwarten war – bereits weitere ertragreiche Ergebnisse gezeitigt.
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