J.-F. Nieus, Le Vassal, le fief et l´écrit (Roman Deutinger)
Jean-François Nieus
(éd.), 1Le
vassal, le fief et l’écrit. Pratiques d’écriture et enjeux
documentaires dans le champ de la féodalité (XIe–XVe s.). Actes
de la journée d’étude organisée à Louvain-la-Neuve le 15 avril
2005, Turnhout (Brepols) 2007, 218 S., 9 Abb. (Textes, Études,
Congrès, 23), ISBN 978-2-603-5289-2, EUR 30,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Roman Deutinger, München
Zu den Grundproblemen bei der Erforschung des mittelalterlichen Lehnswesens gehört der heikle Umstand, dass sich die Phänomene und Vorgänge, die man heutzutage damit in Verbindung bringt, über Jahrhunderte hinweg weitgehend im Raum der Schriftlosigkeit vollzogen und sich der Beobachtung durch den modernen Historiker somit entziehen. Erst im Lauf des Hochmittelalters nahm die Schriftlichkeit, wie in anderen Bereichen, auch auf diesem Feld zu. Die neuere, von Susan Reynolds 1994 angestoßene Diskussion über Existenz und Gestalt des Lehnswesens vor seiner systematischen Durchdringung durch spätmittelalterliche und neuzeitliche Juristen ist somit fast zwangsläufig auch eine Debatte darüber, ob dabei längst etablierte Zustände lediglich schriftlich fixiert wurden, oder ob das Lehnswesen eben durch seine Verschriftlichung eine radikale Veränderung erfuhr, die man geradezu als Neuerfindung betrachten kann. Obwohl diese Frage wie gesagt grundlegend ist, hat sich die historische Forschung bisher erstaunlich wenig mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen lehnrechtlicher Aufzeichnungen und ihrer spezifischen Aussagekraft befasst. Als begrüßenswerte Pioniertat kann somit die kleine Tagung gelten, die im Frühjahr 2005 an der Katholischen Universität Löwen/Louvain durchgeführt wurde und gerade die schriftliche Dokumentation im Bereich des Lehnswesens zu ihrem Gegenstand machte. Ergänzt um ausführliche Belege, in mehreren Fällen auch um Editionsanhänge mit bislang ungedruckten Urkunden, sind die Beiträge im vorl. Band publiziert.
Gérard Giordanengo stellt, auf eigene Arbeiten zurückgreifend, die juristischen Abhandlungen zum Lehnrecht aus dem 12. bis 15. Jahrhundert zusammen. Zwar ist sein Katalog einschlägiger Autoren keineswegs vollständig; es fehlt unter anderem die gesamte Sachsenspiegel-Tradition, aber auch der eine oder andere Name aus dem Süden. Dennoch wird man seiner Feststellung, dass die mittelalterlichen Juristen sich vornehmlich mit anderen Dingen beschäftigten, wohl zustimmen können.
Hélène Debax versucht eine Typologie lehnrechtlicher Dokumente aus dem Languedoc des 11. und 12. Jahrhunderts, wobei sie sich auf die beeindruckende Zahl von über 900 einschlägigen Urkunden stützen kann. Am häufigsten sind Treu- und Sicherheitseide, seltener Belehnungen, Lehnsauftragungen oder überhaupt Urkunden, die sich auf den dinglichen Aspekt beziehen – ein bemerkenswerter Gegensatz zu den Verhältnissen im nördlichen Europa. Die Mannschaftsleistung kommt interessanterweise überhaupt nicht vor, war also für den Abschluss eines Lehnsverhältnisses keineswegs konstituierend.
Jean-François Nieus nimmt die einschlägigen Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts aus drei adligen Archivfonds der Picardie in den Blick und gewinnt dabei den Eindruck, die in dieser Zeit vermehrt gebrauchte schriftliche Dokumentation habe dem Zweck gedient, dem gleichzeitigen Verfall der althergebrachten Institution des Lehnswesens entgegenzuwirken.
Dirk Heirbaut fragt sich, warum aus dem Flandern des 11. bis 13. Jahrhunderts trotz fortgeschrittener Feudalisierung ausgesprochen wenige typisch lehnrechtliche Dokumente erhalten sind, und findet darauf mehrere einleuchtende Antworten. Als Konsequenz bleibt dem modernen Betrachter nichts anderes übrig, als selber aus verstreuten Zeugnissen in Urkunden, Historiographie und Rechnungsbüchern ein theoretisches Konstrukt zu erstellen und gewissermaßen das Lehrbuch zu verfassen, das ein kundiger Jurist damals hätte schreiben sollen.
Emmanuel Johans richtet seinen Blick mit der Familie der Armagnac auf das Südfrankreich des 14. Jahrhunderts, bietet eine diplomatische Analyse der 1539 (!) einschlägigen Urkunden und zeigt dann, wie lehnrechtliche Bindungen dem Aufbau einer staatlichen Organisation dienstbar gemacht wurden.
Karl-Heinz Spieß untersucht die Entstehung der vier ältesten deutschen Lehnsverzeichnisse aus dem späten 12. und frühen 13. Jahrhundert, betont ihre Verschiedenheit vom späteren Typus der Lehnbücher und spricht ihnen eine bislang vernachlässigte symbolische Funktion bei der Repräsentation des Rangs ihres Besitzers zu.
Schließlich stellt Antheun Janse noch die umfangreiche Dokumentation des Lehnsbesitzes vor, die Herzog Karl der Kühne von Burgund in den 1470er Jahren erstellen ließ, um für seine expansive Außenpolitik möglichst alle militärischen Ressourcen seiner Territorien nutzbar zu machen. Janse diskutiert verschiedene quellenkritische Probleme und verweist auf die Vielfalt der Auswertungsmöglichkeiten. Als Beispiel dafür bietet Jean-Marie Yante eine Tiefenbohrung in diesem Material über die Lehen in der (seit 1443) burgundischen Markgrafschaft Arlon.
Obwohl der Name Susan Reynolds in fast jedem Beitrag genannt wird, werden Definitionsprobleme merkwürdigerweise im gesamten Band nicht angesprochen. So zieht H. Debax explizit nur solche Urkunden heran, die ihrer Einschätzung zufolge ins adlige Milieu verweisen, obwohl sie vermerkt, dass Benefizien ebenso wie das Homagium häufig auch im bäuerlichen Bereich vorkommen (S. 44f.). E. Johans stellt fest, dass auch noch im 14. Jahrhundert mehr als die Hälfte der Lehen an Nichtadlige vergeben werden, viele davon ohne Homagium (S. 129). Und praktisch alle diese Lehen sind »fiefs francs«, verpflichten also nicht zu einem Lehnsdienst, es sei denn gegen zusätzliche Bezahlung (S. 138). Gegen Karl den Kühnen kam es laut A. Janse sogar zu Protesten, weil der Herzog die Auffassung vertrat, der Besitz eines Lehens verpflichte grundsätzlich zu einem Dienst für den Lehnsherrn; die Lehnsinhaber waren da offensichtlich ganz anderer Meinung und verwiesen darauf, sie hätten noch nie Lehnsdienste geleistet (S. 176). J.-F. Nieus wiederum erschließt gegen den ausdrücklichen Wortlaut einer Urkunde von 1190 (libere et absolute donavimus), es müsse sich bei dem fraglichen Schenkungsobjekt um ein Lehen gehandelt haben, allein weil der Empfänger im Gegenzug das Homagium geleistet hat (S. 75). Das alles deutet nach Ansicht des Rezensenten darauf hin, dass das klassische Modell vom Lehnswesen mit seiner Verbindung von Lehen und Vasallendienst, wie es auch im vorl. Band implizit vorausgesetzt wird, nur einen kleinen Ausschnitt aus einer viel umfassenderen, vielfältigeren und zweifellos auch komplizierteren Wirklichkeit von Leihe- und Dienstverhältnissen im Mittelalter abbildet. Weil die Beiträge aber durchweg solide Grundlagenforschung betreiben und zu einem beträchtlichen Teil aus ungedrucktem Archivmaterial gewonnen sind, sind sie zweifellos geeignet, die weitere Diskussion über das Lehnswesen zu bereichern und zu befruchten.
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