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A. Jamme, O. Poncet (éd.), Offices, écrit et papauté (XIIIe-XVIIe siècle) (Werner Maleczek)

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Armand Jamme, Olivier Poncet (dir.), Offices, écrit et papauté (XIIIe–XVIIe siècle)

Francia-Recensio 2009/3 Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)

Armand Jamme, Olivier Poncet (dir.), Offices, écrit et papauté (XIIIe–XVIIe siècle). Roma (École française de Rome) 2007, VIII–951 S. (Collection de l’École française de Rome, 386), ISBN 978-2-7283-0792-0, EUR 121,00.

rezensiert von/compte rendu rédigé par

Werner Maleczek, Wien

Nach nur kurzer Zeit legen die beiden Herausgeber einen zweiten voluminösen Sammelband vor, der wie der erste – Office et papauté (XIVe–XVIIe siècle). Charges, hommes, destins (Collection de l’École française de Rome, 334) 2005, 1031 S. – die Frucht zweier Tagungen in Paris (September 2003) und Avignon (Oktober 2004) darstellt. Ihre Absicht war es, die Rolle und die Funktion des Schreibens im Verwaltungsgeschäft des Papsttums, der Kurie und der Kirchen an der Peripherie zu analysieren. Die Schriftlichkeit ist eines der Machtmittel der Obrigkeit, denn sie hält Gesetze, individuelle oder kollektive Vergünstigungen oder richterliche Entscheidungen fest, garantiert ihre Verlässlichkeit und ihre Wirkung. Nach der Lektüre der 27 unterschiedlich langen Beiträge – sie schwanken zwischen 5 und 154 Seiten mit einem Durchschnitt von etwas mehr als 30 Seiten – hat der Rezensent freilich den Eindruck, dass es nur die unendlich große Masse der durch das Papsttum im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit hervorgebrachten Schriftstücke war, die die Themen miteinander verbindet. Es ist der Versuch, die kirchliche Zentralverwaltung, deren Wirkung sich auf die unterschiedlichsten Räume bezog, durch das ihr eigene Medium, nämlich das geschriebene Wort, irgendwie zu erklären. Im Hintergrund steht wohl das Staunen über die Machtfülle päpstlicher und kurialer Schreiben, die sogar noch in den entlegensten Winkeln des Orbis terrarum ihre Autorität entfalten konnten. Einen prominenten Platz nehmen dabei die Aufzeichnungen über Finanzgeschäfte und die damit verbundenen Ämter ein, denn die Einnahmen und Ausgaben des Papsttums spiegeln in besonderer Weise den außergewöhnlichen Platz dieser überwiegend geistlichen Institution mit ihren beschränkten weltlichen Machtmitteln und bescheidenen wirtschaftlich ergiebigen Ressourcen. Auch die Speicherung der Schriftlichkeit in unterschiedlich organisierten Archiven und Registraturen gehörte zu dem weiten und deshalb nicht immer gut überschaubaren Themenfeld. – Die thematische Disparität der einzelnen Beiträge, die in drei größeren Blöcken – 1. Production et consommation de l’écrit 2. Économie des offices et administration des finances – 3. Enregistrement et usage des archiveszusammengebunden werden, wird durch die Einleitung der beiden Herausgeber (S. 1–13) nicht gemildert. Der rote Faden, der durch die fast 1000 Seiten führen sollte, wird von ihnen nicht so recht beschrieben und ist deshalb an vielen Stellen kaum sichtbar. Gleichwohl werden unterschiedlichste Aspekte der päpstlichen Zentralbürokratie anhand der daraus entstandenen Schriftstücke – so könnte man den Sammelband verständlicher benennen – dargestellt. Knapp sollen die Beiträge vorgestellt werden. – Guido Castelnovo, Les officiers princiers et le pouvoir de l’écrit: pour une histoire documentaire de la principauté savoyarde (XIIIe–XVe siècle) (S. 17–46), fällt aus dem Gefüge heraus, denn der Gegenstand ist das Verwaltungsschriftgut des Landes Savoyen, welches früh schon ein hohes Niveau erreichte und in mehreren Phasen ausdifferenziert wurde. Dies hängt auch mit der baldigen Festlegung auf Chambéry als Hauptstadt zusammen. Bekannt sind die schon seit 1261 vorliegenden Rechnungsbücher, die etwa gleichzeitig einsetzenden Kanzleiregister und die etwas später beginnenden Lehnbücher, die mit zunehmend spezialisierten Ämtern im Dienste des Grafen in Beziehung zu setzen sind. In der Mitte des 14. Jahrhunderts werden die Kanzleiregister von Protokollbüchern der Sekretäre des Grafen abgelöst. Etwas später sind erste Spuren eines Archivs mit kompetentem Personal und Inventaren zu greifen. Nach der Verleihung der Herzogswürde im Jahre 1416 nahm die Quantität und Qualität des Verwaltungsschriftgutes wie überall in den Territorien nördlich und südlich der Alpen noch zu. Die dichtere Statutengesetzgebung ist ein Hinweis auf die ständig wachsende Staatlichkeit. – Maria Teresa Caciorgna, Scritture ed ufficiali pontifici nella Campagna e Marittima del primo Trecento (S. 47–71), zeigt alle Probleme des Kirchenstaates südlich von Rom, dessen Oberhaupt in Avignon residierte. Die Analyse der schriftlichen Quellen – päpstliche Register, die seit 1320 erhaltenen Register der Thesaurie der Provinz, Friedensschlüsse – erlaubt es, die Verwaltungsstrukturen im Pontifikat Johannes’ XXII. nachzuzeichnen. Auffallend ist dabei nicht nur die französische Herkunft der Rektoren, der Thesaurare und ihrer wichtigsten Beamten, sondern auch die straffe Kontrolle der Provinz mittels einer engen brieflichen Verbindung zwischen dem Papst und seinen Beauftragten vor Ort. Vier neue Gerichtsordnungen weisen auf eine viel repressivere Gesetzgebung hin, die sich aus strengeren finanziellen Strafbestimmungen ablesen lässt. Diese Strafgelder stellen die Haupteinnahmequelle der Provinz dar. – Pierre Jugie, Les cardinaux légats et leurs archives au XIVe siècle (S. 73–96). Alle Legaten wurden von Mitgliedern der familia begleitet, die das Formulieren, Registrieren und Aufbewahren von Schriftstücken besorgten, wobei sie sich an das kuriale Vorbild hielten. Im Mittelpunkt des Beitrages steht der vom Autor in mehreren Aufsätzen behandelte Kardinal Guido von Boulogne, der als Legat neben Frankreich auch Spanien, das Reich, Italien und Ungarn bereiste. Die Legatenurkunden seit dem 13. Jahrhundert, deren systematische Sammlung ein Desiderat bleibt, betrafen Pfründen, Gunsterweise, Justizangelegenheiten, Legatensynoden und diplomatische Verhandlungen mit weltlichen Mächten. Mitunter stellten sich die Legaten als Aussteller von Urkunden befreundeten Fürsten zur Verfügung. Von den eigentlichen Legatenarchiven sind nur vereinzelt kleine Reste erhalten geblieben, obwohl sie einen beachtlichen Umfang erreicht haben müssen. – Armand Jamme, De la banque à la Chambre. Naissance et mutations d’une culture comptable dans les provinces papales entre XIIIe et XVe siècle (S. 97–251). Der Schlüsselbegriff dieses umfangreichsten Beitrages lautet culture comptable und meint Wesen der Finanzaufzeichnungen in einem sehr weit gefassten Sinn: sie schließt geistiges Bemühen ein, das mathematische und literarische Themen hat, das die Technik der Buchhaltung als Erfassen einer komplexen Wirklichkeit ebenso begreift wie die Beschreibung der Machtverhältnisse in einer staatlichen Verwaltung, die im Entstehen ist. Der Höhenflug dieses Programmes hält nur kurz an: Der Hauptteil dieses sehr soliden Aufsatzes, der auf vielen gedruckten und ungedruckten Quellen aus Archiven der ehemaligen Provinzen des Kirchenstaates beruht, besteht in einer personengeschichtlichen Untersuchung der Thesaurare, die ab den frühen siebziger Jahren des 13. Jahrhunderts auftauchen, vom Papst ernannt werden und zunächst häufig aus dem Milieu der toskanischen Banken stammen, über welche die Finanztransaktionen abgewickelt werden. Seit dem frühen 14. Jahrhundert gehen diese Ämter auf Landsleute der Päpste über, die Dauer ihres Amtes wird gestreckt, sie werden mit ertragreichen Benefizien versehen, haben Aussicht auf eine kirchliche Karriere, und ihre fiskalischen Zuständigkeiten werden oft auf Gebiete außerhalb des Kirchenstaates erweitert. Ein fast hundertseitiger Anhang listet sie, nach Provinzen geordnet und mit allen Belegstellen versehen, auf, womit eine gewaltige Quellenmasse erschlossen und die Kenntnis der Finanzverwaltung in den päpstlichen Territorien auf eine solide Grundlage gestellt wird. Das Personal der Provinzialkammern – in erster Linie Notare, die die schriftlichen Aufzeichnungen besorgten – stammte aus der Region, und allmählich konnte auch dieses in höhere Verwaltungsposten einrücken, besonders ab der Mitte des 14. Jahrhunderts. In der Zeit des Schismas findet man Angehörige unterschiedlichster Gesellschaftsgruppen als Thesaurare: Adelige, Juristen, Bischöfe. In einem zweiten Teil werden die fiskalischen Aufzeichnungen zwischen 1270 und 1430 vorgestellt. Am besten ist die Überlieferung für die Pontifikate von Johannes XXII. bis Innocenz VI., und in diesen Pontifikaten werden die Betreffe innerhalb der Abrechnungen vervielfacht und deren Rhythmus gestrafft. Man stellt eine »volonté apparente de rationalisation des formes de production documentaire« unter Johannes XXII. fest (S. 132), aber den einzelnen Thesauraren bleibt viel Platz für ihre buchhalterischen Eigenheiten. Die Legation des Albornoz bedeutet einen tiefen Einschnitt, denn die Rechnungsbücher verschwinden bis etwa 1420. Unter Martin V. wird die Finanzverwaltung des Patrimonium eine andere und dementsprechend verändern sich auch die Aufzeichnungen. – Kirsi Salonen, La penitenzieria apostolica e le partes (S. 253–265), stellt die seit dem Pontifikat Pius’ II. erhaltenen Register der bei der Pönitenziarie eingereichten Suppliken vor, schlüsselt sie ansatzweise statistisch auf – die meisten Petenten stammten aus Frankreich, gefolgt vom Reich und Italien – und postuliert eine Ergänzung der gewonnenen Erkenntnisse durch Forschungen in lokalen Archiven, wofür sie ein Beispiel aus der Universitätsbibliothek von Helsinki bringt. Dort ist das Original der Supplik erhalten, dessen Eintrag im Register naturgemäß verkürzt und etwas verstellt ausgefallen ist. Die Autorin hat die Provinz Uppsala nach den Pönitentiarie-Registern bearbeitet: The Penitentiary as a Well of Grace in the Late Middle Ages. The Example of the Province of Uppsala 1448–1527 (Annales Academiae Scientiarum Fennicae 313, 2001) – Anne-Cécile Tizon-Germe, Écrire en temps de guerre ? (S. 267–272), fasst ihre schon publizierte thèse der École des Chartes über das Wirken päpstlicher Legaten in Frankreich in den bewegten Jahren zwischen der Ermordung Heinrichs III. (1589) und dem Regierungsantritt Heinrichs IV. (1594) zusammen. – Erminia Irace, Una voce poco fà. Note sulle difficili pratiche della comunicazione tra il centro e le periferie dello Stato ecclesiastico (Perugia, metà XVI–metà XVII secolo) (S. 273–299), stellt einen Wandel im Verwaltungsstil zwischen der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts fest, der auch durch die intensivere Verschriftlichung begründet war. Die Konzentration auch kleiner Angelegenheiten an der römischen Zentrale, die mit den Provinzen des Kirchenstaates in einen umfangreichen Schriftverkehr trat und den Rektor zu einem ausführenden Beamten degradierte, bewirkte andererseits wieder ein gesteigertes Selbstbewusstsein und eine größere politische Autonomie der größeren Städte, wie dies am Beispiel Perugia deutlich gemacht wird. – Giampiero Brunelli, Cultura politica e mentalità burocratica nei carteggi dell’organizzazione militare pontificia (1560–1800) (S. 301–310), beruht auf seinem 2003 publizierten Buch über das Militärwesen des Kirchenstaates zwischen 1560 und 1644 und charakterisiert die Quellen, die zwischen den Archiven der apostolischen Kammer und jener der großen Adelsfamilien aufgeteilt sind. – Armand Jamme, Formes dissociées ou polyvalence de l’office curial? La cité du pape et le maréchal du siège apostolique (S. 313–392). In diesem zweiten umfangreichen Aufsatz verfolgt der eine der beiden Herausgeber des Sammelbandes das Amt des päpstlichen Marschalls, welches zu Ende des 12. Jahrhunderts auftaucht und bis zum Ausgang des Mittelalters seine Funktion verändert. Die militärischen Aufgaben machen richterlichen und polizeilichen Kompetenzen an der Kurie Platz und schließlich wird es ein rein erbliches Ehrenamt (der Savelli zwischen 1430 und 1712), womit es den auch sonst beobachteten Wandlungen von Hofgesellschaften folgt. Der Höhepunkt an Einfluss und Prestige liegt im 14. Jahrhundert, was sich in einem eigenen Bauwerk ausdrückt, das ihm die apostolische Kammer in Avignon in Nähe des Papstpalastes errichtete. Die Höhe der Einkünfte stellt ihn unmittelbar hinter den Kardinal-Vizekanzler. Aus dieser Zeit stammen auch erhaltene Aufzeichnungen des Thesaurars des Marschalls. Der Verlust der Position zur Zeit des Großen Schismas lässt sich auf eine Reihe von Affären um die Person des Marschalls und Anschuldigungen wegen Unterschlagungen durch sein Personal zurückführen, was Reformen unumgänglich machte. Sehr verdienstvoll ist wieder die mit vielen Belegen ausgestattete Liste der 35 Marschälle zwischen 1199 und 1430 (S. 364–379) und ein Quellenanhang (S. 380–392). – Étienne Anheim, L’artiste et l’office. Financement et statut des producteurs culturels à la cour des papes au XIVe siècle (S. 393–406), stellt die Funktion des Hofkünstlers an der Kurie in Avignon in den größeren Rahmen der Hofkünstler an weltlichen Höfen. – Philippe Bernardi, Le maître des œuvres du pape: officier ou entrepreneur? (S. 407–425), handelt von Jean de Louvres, magister operum palatii apostolici, Baumeister des Palais neuf in Avignon zwischen 1345 und 1358, der –wie aus der Analyse erhaltener und im Anhang edierter Abrechnungen hervorgeht – es zum eigenen Vorteil verstand, sein Amt mit dem eines erfolgreichen Bauunternehmers zu verbinden und zu großem Reichtum zu kommen. – Anne-Marie Hayez, La rétribution des officiers et familiers des papes au XIVe siècle (S. 427–448), erweitert in einem brillanten Beitrag schon gut erforschte Aspekte der avignonesischen Finanzverwaltung. Unter Johannes XXII. wird die Entlohnung der kurialen Beamten definitiv auf Geldzahlungen umgestellt und das frühere System der teilweisen Vergütung der Leistungen in Naturalien aufgegeben. Das sorgfältig ausgeklügelte und nach Ämtern gestaffelte Gehaltsschema und die alle acht Wochen geleisteten Zahlungen wurden in die Bücher der apostolischen Kammer unter der Rubrik Vadia ordinaria eingetragen. Zusätzliche Leistungen kamen hinzu, wie etwa halbjährliche Kleiderverteilung, Wohnungsbeihilfen, Pfründen für die Kleriker. Dieses neue System entsprach einer Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung und erlaubte den kurialen Beamten, über ihre Gehälter frei zu verfügen. Es war freilich empfindlich und kam schon unter Gregor XI. wegen unregelmäßig fließender Einnahmen und großer Militärausgaben ins Trudeln. Die Edition einer Aufzeichnung über Vadia ordinaria unter Urban V. (1366/67) illustriert das Dargelegte. – Philippe Généquand, Les rémunérations composites de la cour pontificale au début du grand schisme d’Occident (S. 449–495), zeigt die breite Palette von Entlohnungen der Kurialen im Pontifikat Clemens’ VII. (1378–1394). Neben regelmäßigen Geldzahlungen, die durch den Liber distributionum gut fassbar sind, waren dies kostenlose Unterkunft und Verpflegung, Sachleistungen aller Art wie Bekleidung, Getreide, Wein, Wachs u. ä., kirchliche Pfründen und regelmäßige Geschenke. Von ihrer Bedeutung her gesehen waren die Sachleistungen offensichtlich gewichtiger. Mit diesem Beitrag wird die Frage nach dem Lebensstandard der Kurialen aufgeworfen: er war recht bescheiden, sieht man von Spitzenverdienern in der Nähe der Päpste oder der Kardinäle ab. – Anna Esposito, La pratica delle compagnie d’uffici alla corte di Roma tra fine ’400 e primo ’500 (S. 497–515): Die Käuflichkeit der kurialen Ämter seit Sixtus IV. ist unter dem Aspekt der dabei ausgehandelten Verträge, der Inhaber der Ämter und der dabei herangezogenen Kreditgeber noch wenig untersucht worden. Mit Hilfe stadtrömischer Notariatsregister wird diesen Fragen nachgegangen, und es zeigt sich, dass viele dieser Ämter keine Aufgaben für die Inhaber mit sich brachten, sondern als eine Art öffentlicher Schuldverschreibungen oder Anleihen angesehen werden müssen. – Francesco Guidi Bruscoli, Mercanti-banchieri e appalti pontifici nella prima metà del Cinquecento (S. 517–543): Die mercatores romanam curiam sequentes pachteten die päpstlichen Einnahmen und betrieben damit einen kapitalistischen Handel, der zahlreiche Subunternehmer und andere Firmen beschäftigte, die vor allem Florentiner oder Genueser Herkunft waren. Im Mittelpunkt steht dabei der Florentiner Benvenuto Olivieri, dem der Autor vor einigen Jahren eine ausführliche Studie widmete. Im Anhang werden die Unternehmer und ihre Pachtobjekte für den Pontifikat Pauls III. aufgelistet. – Antonio Menniti Ippolito, La »familia« del papa. Struttura e organizzazione (S. 545–558), bietet einen chronologisch weitgespannten Überblick über die etwa 150 Personen, die sich ständig in der Umgebung des Papstes im Quirinalspalast aufhielten und als Familiaren ihren Einfluss geltend machten. – Clément Pieyre, Finances pontificales et représentation diplomatique du Saint-Siège au temps d’Urbain VIII. Le cas de la légation du cardinal Francesco Barberini en France en 1625 (S. 559–568), wertet ein erhaltenes Mandatsregister aus, das die Modalitäten der Finanzierung einer speziellen Legation erhellt, die den spanisch-französischen Frieden in der Auseinandersetzung um das Veltlin zum Inhalt hatte. Die Kosten dieser Mission waren im Verhältnis zu ihrem Erfolg gewaltig und rissen ein tiefes Loch in die päpstlichen Finanzen. – Stefano Tabacchi, L’amministrazione temporale pontificia tra servizio al papa ed interessi privati (XVI–XVII secoli) (S. 569–599), untersucht am Beispiel des Personals der Kongregationen Buon Governo und Consulta das Verhältnis von Fürstendienst und Privatinteresse und konstatiert, dass die Treue gegenüber dem päpstlichen Souverän nicht durch die mageren Gehälter, sondern durch die Möglichkeit gefördert wurde, aus der öffentlichen Funktion heraus Geschäfte zu tätigen. – Olivier Rouchon, Administration pontificale, finances cittadines et luttes politiques: les tabelles d’Avignon au XVIIe siècle (S. 601–639): Die seit Clemens VIII. für die Provinzen des Kirchenstaates verfügten Normen der Finanzverwaltung stießen in Avignon auf Widerstand, der durch die lokalen Eliten getragen wurde. Die Überwindung dieses Widerstandes ist ein Indikator für die zunehmende Zentralisierung, deren Agenten die Vizelegaten besonders in den Jahren 1660/1670 waren. – Valérie Theis, Décrire le chantier ou écrire le chantier ? Titres et offices dans les comptes de construction pontificaux de la première moitié du XIVe siècle (S. 643–666), beruht auf der Feinanalyse der Grands Livres der apostolischen Kammer, die vor einigen Jahren von Stefan Weiß repertorisiert wurden (Rechnungswesen und Buchhaltung des Avignoneser Papsttums [MGH. Hilfsmittel 20, 2003], S. 202–246). Daraus ergibt sich für das umfangreiche Bauwesen eine aufwendige Buchführung, die jedoch auch versteckte Gehaltszahlungen für Kurialen aufscheinen lässt, die mit den Bauten nur wenig zu tun hatten. – Barbara Bombi, Registrazioni ufficiali e registrazioni private: il registro di Andrea Sapiti, procuratore alla curia avignonese (S. 667–683), stellt ihr 2007 erschienenes Buch über den vor allem in Diensten Edwards II. und Edwards III. von England tätigen Prokurator vor. Prokuratorenregister sind eine seltene Quelle. Man kennt nur ein zweites, und zwar jenes des Heinrich Bucglant, der seine Heimatstadt Hamburg in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Avignon vertrat. – Pierre-Marie Berthe, L’enregistrement à la curie pontificale au XIVe siècle: dits et non-dits sur les procureurs (S. 685–704), beruht auf einer 2004 approbierten thèse der École des Chartes: Die Nennung des Prokurators in den päpstlichen Registern und besonders in den Aufzeichnungen der apostolischen Kammer erfolgte nicht regelmäßig, was einen Rückschluss auf die Bedeutung zulässt, die das Personal von Kanzlei und Kammer den Petentenvertretern zumaß. Sie wurden als unerlässliche Hilfskräfte eingeschätzt, aber eben nur als Hilfskräfte. – Orietta Filippini, »Per la fuga non interssata di notizie«. Michele Lonigo dall’Archivio Vaticano alle prigioni di Castel Sant’Angelo (1617) (S. 705–736), stellt den Prozess gegen den Zeremonienmeister Pauls V. und Familiar des Kardinals Bartolomeo Cesi, einen der Verantwortlichen bei der Errichtung des vom Papst gewollten vatikanischen Geheimarchivs, in den Mittelpunkt von Überlegungen, welche »Geheimnisse« ein frühneuzeitlicher Souverän bei der Verwaltung der schriftlichen Hinterlassenschaften gewahrt haben wollte. Der Fall war jedoch banaler, denn es ging um ein ehebrecherisches Verhältnis mit einer verheirateten Frau, also ein moralisches öffentliches Ärgernis, dessen Ahndung mit Vorwürfen wegen schlechter Amtsführung aufgefüllt wurde, da Lonigo römischen Notaren gegen Zahlung erlaubt hatte, Kopien aus Materialen der päpstlichen Kammer anzufertigen. – Olivier Poncet, Les archives de la papauté (XVIe – milieu XVIIe siècle). La genèse d’un instrument de pouvoir (S. 737–762), zeigt in diesem, mit einigen zentralen Texten versehenen, Überblick über die Geschichte des päpstlichen Archivs seit dem frühen 16. Jahrhundert auch dessen gewandelten Stellenwert. Es wurde zu einem effizienten Mittel der Regierungsgewalt. Aus ihm zog man Argumente, die angezweifelte Rechte stützen konnten, aus ihm ließ sich die Kontrolle des Papsttums über seine Beauftragten und die während ihres Dienstes entstandenen Akten begründen. Das mittelalterliche Spolienrecht diente beispielsweise dazu, um die bei den großen Adelsfamilien liegenden schriftlichen Hinterlassenschaften von Legaten, Nuntien und anderen päpstlichen Herrschaftsträgern einzufordern. Auch wenn dies bei einigen prominenten Familien wie Aldobrandini, Borghese, Barberini nicht gelang, dient diese Archivpolitik dazu, den Anspruch auf »Staatspapiere« zu definieren. – Orietta Filippini, »Sì per servizio della sede apostolica come per cautela di lui stesso«. L’«offizio d’archivista« per Carlo Cartari, prefetto dell’archivio papale di Castel Sant’Angelo nel XVII secolo (S. 763–787), untersucht in ihrem zweiten Beitrag zum Sammelband die Leistungen des Präfekten des Engelburgarchivs, in welchem er von 1638 bis zu seinem Tod 1697 arbeitete, und besonders das Diarium Archivi Arcis Sancti Angeli und die Instruktionen, die er seinen Mitarbeitern erteilte. – Andrea Gardi, Archivi periferici dello Stato pontificio. Il caso di Bologna tra XIV e XVII secolo (S. 789–837), stellt das Schriftgut der päpstlichen Verwaltung im zweitwichtigsten Herrschaftszentrum des Kirchenstaates dar. Es ist im Vergleich zu den anderen Provinzen des Patrimonium Petri das umfangreichste und am besten erhaltene. Daraus entwickelt sie ein Bild des sich langsam wandelnden Verhältnisses zwischen der römischen Zentrale und der Bologneser Legation, die auch immer die lokalen und regionalen Interessen zu wahren hatte. Im Anhang findet man eine überaus nützliche Liste der Archivüberlieferung der Verwaltungszentren des Kirchenstaates bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. – Olivier Rouchon et Bernard Thomas, Les Écritures du Palais. Archives de la papauté et archives administratives dans la légation d’Avignon, XVIe–XVIIIe siècle (S. 839–891), lenken den Blick auf die heute in den Archives départementales du Vaucluse aufbewahrten Fonds, die sich auf die Verwaltung der Stadt und des Comtat Venaissin vor der Annexion durch Frankreich 1791 beziehen. Die Schaffung eines Archivarsamtes im Jahre 1632 zeigt, wie wichtig man die Ordnung des umfangreichen Schriftgutes nahm, welches durch ein –als Anhang ediertes - Inventar im Jahr 1664 erschlossen wurde. Die Zusammenlegung der bisher bestehenden zwei Archivteile – apostolisches Archiv, Archiv der Kammer – im Jahre 1705 und die relativ gute Ordnung wurde durch die französische Besetzung der Jahre 1768 bis 1774 empfindlich gestört. – Verdienstvoll ist ein solide gearbeitetes Namensregister, zu dem man sich auch ein Sachregister gewünscht hätte, denn nur so könnte der Inhalt dieses reichen, aber heterogenen Sammelbandes wirklich erschlossen werden.

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A. Jamme, O. Poncet (éd.), Offices, écrit et papauté (XIIIe-XVIIe siècle) (Werner Maleczek)
In: Francia-Recensio, 2009-3, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)
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