S. Gibiat, Hiérarchies sociales et ennoblissement (Klaus Malettke)
Samuel Gibiat, Hiérarchies sociales et
ennoblissement. Les commissaires des guerres de la Maison du roi au
XVIIIe
siècle. Préface de Jean Chagniot, Paris (École nationale des
chartes) 2006, IV–760 S. (Mémoires et documentes de l'École des
chartes), ISBN 2-900791-84-7, EUR 40,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Klaus Malettke, Marburg/Lahn
Wer nach der Publikation der zahlreichen Bücher und Einzelbeiträge der letzten Jahrzehnte über die sozialen Hierarchien, die Möglichkeiten des Zugangs zum Adel und die sich in Frankreich während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bei den verschiedenen Gruppierungen und Schichten des Adels sowie bei den obersten Gerichten (Parlements, Cour des aides, Chambres des comptes) gegenüber sozialen Aufsteigern manifestierenden Abschließungstendenzen der Meinung ist, damit sei dieser gesamte Fragenkomplex erschöpfend erforscht, wird durch die Lektüre der vorliegenden meisterhaften Untersuchung eines Besseren belehrt. Mit seiner thèse de doctorat widmet sich der Verfasser den im Dezember 1691 durch ein königliches Edikt offiziell geschaffenen Kriegskommissaren des Militärhofstaates des Königs, die auf Grund ihres Rechtsstatus’ zivile Amtsträger der Militäradministration waren, wegen ihrer Tätigkeit aber einen engen Bezug zum Militär hatten. Diese Kommissare, im behandelten Zeitraum von 1691 bis 1790 waren es 117, zählten zu den sog. »mittleren Eliten« und waren mit der zivilen Kontrolle und Aufsicht (police) über die zum Militärhofstaat des Königs gehörenden Truppen beauftragt. Im Unterschied zu vielen käuflichen Ämtern (offices) zählte diese Charge des Kriegskommissars nicht zu den nobilitierenden Ämtern, sondern sie verschaffte ihren Inhabern nur den Status eines »halben Kommensaladels« (Kommensale, commensaux, waren die officiers und Bediensteten des Hofstaates des Königs, die mit sehr geschätzten Privilegien ausgestattet waren.), für den man die ungeeignete Bezeichnung »persönlicher Adel« (noblesse personnelle) verwendet.
Gibiat kann nachweisen, dass die Institution der Kriegskommissare, deren sich die Staatssekretäre für das Kriegswesen (secrétaires d’État de la guerre), Le Tellier und dessen Sohn Louvois, erfolgreich bedient hatten, um mit ihnen mächtige Fidelitätsnetze aufzubauen, die bis in den Hofstaat des Königs hineinreichten, sich im Verlauf des 18. Jahrhunderts progressiv zu einer Art Sinekure entwickelte, mit der im Wesentlichen nur noch repräsentative Funktionen verknüpft waren. Wie die Verbände des königlichen Militärhofstaates waren nunmehr auch die Kriegskommissare nur noch Teil eines exklusiven Paradekorps, das im Kriege keine Rolle mehr spielte. Was diese Chargen so attraktiv machte, war das äußerst günstige Verhältnis zwischen den mit ihnen verbundenen Privilegien und den von ihren Inhabern zu leistenden ›dienstlichen‹ Tätigkeiten.
Gibiat analysiert umfassend den sich im Verlauf des Untersuchungszeitraumes verändernden Status der Kriegskommissare des Hofstaates des Königs, die mit dieser Charge verknüpften Privilegien, die Vermögensverhältnisse der Familien ihrer Inhaber, deren soziale Herkunft und gesellschaftlichen Aufstieg sowie deren soziale Allianz- und Mobilitätsstrategien. Obwohl der Zugang zu diesen Chargen durch eine augenscheinliche Offenheit gegenüber Nicht-Adligen charakterisiert war, manifestierte sich dann auch bei ihnen im Wesentlichen auf Grund der inflationären Entwicklung ihres Kaufpreises eine gewisse Erschwerung und Begrenzung dieser Zugangsmöglichkeiten. Diese Chargen stellten – wie Gibiat es nennt – den »Archetypus einer zweitrangigen Elite« (S. 522) dar, bei der eine erfolgreiche soziale Aufstiegsmobilität auf das engste mit der von den Familien eingeschlagenen matrimonialen Strategie verknüpft war. Im Unterschied zu den entsprechenden Gegebenheiten bei den Generalpächtern (fermiers généraux), bei den Magistraten der Parlamente und bei den secrétaires du roi vollzog sich der soziale Aufstieg der Kriegskommissare des Hofstaats des Königs eher langsam und erstreckte sich über einen längeren Zeitraum. Er beanspruchte im allgemeinen über drei Generationen in direkter Linie. Bei den Eheschließungen ihrer Kinder ist auf der Basis der Untersuchungsergebnisse Gibiats zu konstatieren, dass diese in keinem Fall so schmeichelhafte Verbindungen eingehen konnten, wie es bei den Nachkommen der fermiers généraux zu beobachten ist. Kindern der Kriegskommissare gelang es nicht, Eheverbindungen mit Angehörigen der Hocharistokratie oder des Hofadels einzugehen. Nicht überraschend dominierten bei den Schwiegersöhnen der Kriegskommissare eindeutig (48,3%) solche, die in der Armee Karriere machten.
Auffällig ist bei den Familien der Kriegskommissare weiterhin, dass aus ihnen nur wenige Kinder hervorgingen. Bei mehr als einem Drittel der untersuchten Fälle ist festzustellen, dass diese Kriegskommissare zum Zeitpunkt ihres Todes keine Nachkommen hatten. Im Durchschnitt verfügten die Ehepaare der Kriegskommissare ›nur‹ über 1,3 bis 2 Kinder. Bei den fermiers généraux lag hingegen dieser Durchschnitt bei 2,6 bis 3,5 Kindern. Bemerkenswert ist, dass Ehepaare, die über ein disponibles Vermögen zwischen 300 000 und 1 Million livres verfügen konnten, in der Regel zwei Kinder, aber niemals mehr als drei Nachkommen hatten. Lag das verfügbare Vermögen unter 300 000 livres, nahm die Kinderlosigkeit zu. Das deutet darauf hin, dass in diesen Fällen die praktizierte Geburtenkontrolle noch stärker zum Tragen kam.
Das vorzügliche und sehr instruktive Buch, dessen vielfältige Ergebnisse hier nur angedeutet werden konnten, enthält einen Quellenanhang (S. 525–536), eine Aufstellung der Chargenfiliation (S. 538–541), Genealogien (S. 542–545), eine umfangreiche Prosopographie (S. 547–683), eine ausführliche Bibliographie (S. 685–710) sowie ein Namen- und Ortsregister (S. 713–745). Mit seinem Werk leistet Gibiat einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Institutionen- und Sozialgeschichte Frankreichs im 18. Jahrhundert.
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