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P. Lehmann, La répression des délits sexuels dans les États savoyards (Beate Schuster)

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Prisca Lehmann, La répression des délits sexuels dans les États savoyards. Châtellenies des diocèses d’Aoste, Sion et Turin, fin XIIIe–XVe siècle

Francia-Recensio 2009/2 Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)

Prisca Lehmann, La répression des délits sexuels dans les États savoyards. Châtellenies des diocèses d’Aoste, Sion et Turin, fin XIIIe–XVe siècle, Lausanne (université de Lausanne) 2006, 410 S. (Cahiers lausannois d’histoire médiévale, 39), ISBN 2-940110-52-2, CHF 36,00.

rezensiert von/compte rendu rédigé par

Beate Schuster, Straßburg

Da die Tätigkeit der städtischen Obrigkeit wesentlich besser überliefert ist als die der ländlichen Gerichte, betreffen die bisherigen Untersuchungen über die Reglementierung der Sexualität im Mittelalter fast ausschließlich Städte. Die Studie Prisca Lehmanns über die Verfolgung sexueller Vergehen im Herzogtum Savoyen vom 13. bis 15. Jahrhundert betritt daher Neuland. Aber auch hier zieht die Überlieferung der Untersuchung enge Grenzen. Die ausgewerteten und im zweiten Teil der Studie edierten Rechnungsbücher verschiedener Landvogteien verzeichnen nicht die Urteile, sondern nur die verhängten Strafen oder genauer gesagt ihre Begleichung. Zwar ist die Zahl der vermerkten Sexualdelikte mit rund 2000 beeindruckend hoch, aber in vielen Fällen verrät der kryptische Eintrag kaum mehr als den Namen des Täters, das ihm vorgeworfene Vergehen und die Höhe seiner Strafe. Der soziale Kontext des Delikts, seine Wahrnehmung seitens der Handelnden und die Umstände des obrigkeitlichen Eingreifens bleiben so fast vollkommen dem Zugriff des Historikers entzogen. Das grundlegende Problem der Untersuchung besteht also darin, eine spröde Quelle zum Sprechen zu bringen.

Die Autorin versucht dieses Problem zu lösen, indem sie ausgehend von Glossaren und Lexika die mittelalterliche Begrifflichkeit sexueller Delikte näher unter die Lupe nimmt und diese den vier (modernen) Grundkategorien Unzucht, Inzest, Ehebruch und sexuelle Gewalt zuordnet. Anschließend zeigt sie Deliktfeld für Deliktfeld typische Konstellationen auf und beleuchtet die Gründe der Verfolgung. So differenziert die Beschreibung und Beurteilung der Sachverhalte im Einzelnen ist, methodisch gesehen bleibt die Studie in weiten Teilen deskriptiv. Das liegt nicht allein an der spärlichen Überlieferung, sondern auch am Zögern der Autorin, sich auf den mittelalterlichen Befund einzulassen.

Trotz eines offensiven Umgangs mit der Unsicherheit der mittelalterlichen Begrifflichkeit hält P. L. prinzipiell an der Zuordnung der verzeichneten Delikte zu modernen Vergehen fest. Damit nimmt sie eine erhebliche Unsicherheit ihrer Ergebnisse in Kauf. Wenn, wie sie selbst feststellt, Ehebruch und Unzucht in den Einträgen nicht eindeutig voneinander getrennt werden, scheint es verwegen, gleichwohl mit diesen Kategorien zu arbeiten. Das Festhalten an der Unterscheidung zwischen Ehebruch und Unzucht vermeidet zudem eine Auseinandersetzung mit den schwer definierbaren Verbindungen in den städtischen und ländlichen Unterschichten, die nicht in das entworfene Bild einer allein auf der weiblichen Ehre basierenden Sexualordnung passen.

Ähnlich fragwürdig ist das Gleichsetzen versuchten Geschlechtsverkehrs mit Vergewaltigung und das, obwohl in einigen Fällen ausdrücklich die Frau als Mitschuldige bestraft wird. So nachlässig die ältere Forschung mit dem Problem sexueller Gewalt umgeht, so gefährlich scheint es, in die Umkehrung zu verfallen. In einer Kultur, die dem Mann die Initiative überlässt, ist die Grenze zwischen Verführen, Überreden, Nachstellen, Bedrängen und Zwingen sicherlich schwerer zu ziehen, als die Autorin annimmt. Hinzu kommt, dass eine Deutung jeglicher Form von unerlaubter Annäherung als Vergewaltigungsversuch Gefahr läuft, die obrigkeitliche mit der sozialen Norm in eins zu setzen. Obwohl ausschließlich Männer für Entführungen von Frauen oder Töchtern anderer Männer bestraft werden, bleibt es zweifelhaft, ob den betroffenen Frauen in allen Fällen allein die Rolle eines Opfers zukommt. Zwar ist sich die Autorin der Bedeutung der Geschlechtsvormundschaft für die Konzeption des Tatbestandes bewusst, aber sie unterlässt es, die Akzeptanz dieser Vorstellung durch die »Täter« und die beteiligten Frauen zu hinterfragen. Ähnlich undifferenziert ist der Umgang mit dem hinter den Bestrafungen stehenden Ideal eines geordneten geschlechtlichen Umgangs. Statt dieses in seiner Widersprüchlichkeit zu erkunden, setzt sie die Existenz einer allein auf Keuschheit und ehelicher Treue beruhenden weiblichen Ehre voraus. Zwar ist die Bedeutung dieser Vorstellung in den toskanischen und südfranzösischen Städten nachgewiesen, aber nördlich der Alpen ist die Toleranz gegenüber der vorehelichen Sexualität auch von Frauen wesentlich höher. Es wäre daher Aufgabe der Studie gewesen, eine regionale Verortung vorzunehmen. Und selbst wenn die vertretene Vorstellung den Bestrafungen tatsächlich unterliegt, bleibt die Frage offen, ob das Handeln der Verurteilten nicht einer anderen Logik gehorcht. Geschlechtergeschichtliche Arbeiten argumentieren hier schon seit geraumer Zeit wesentlich differenzierter.

Bedauerlicherweise bleibt die Edition der Einträge, die fast die Hälfte der Arbeit ausmacht, von diesen Mängeln nicht unberührt. Auch ihr liegt die entwickelte Typologie zu Grunde. Zwar erleichtert die Ordnung der Befunde die Untersuchung ähnlicher Tatbestände, aber die Gruppierung erschwert gleichzeitig den Zugriff auf den Überlieferungskontext und die Chronologie. Forschungsstrategisch bedeutet dies, dass die lokalen Eigenheiten in der Verfolgung und ein eventueller Wandel im obrigkeitlichen Handeln aus dem Blickfeld geraten. Schwerer wiegt, dass rund 650 die Bestrafung von Ehebruch betreffende Vermerke ohne nähere Begründung ausgelassen werden. Eine solche Amputation schmälert wesentlich die Verwendbarkeit der Edition für weitergehende Untersuchungen. Angesichts der Bedeutung der erschlossenen Befunde für die Geschlechtergeschichte der ländlichen Regionen ist das mehr als bedauerlich.

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P. Lehmann, La répression des délits sexuels dans les États savoyards (Beate Schuster)
In: Francia-Recensio, 2009-2, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500)
URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2009-2/MA/Lehmann_Schuster
Dokument zuletzt verändert am: Feb 28, 2012 03:19 PM
Zugriff vom: May 24, 2012