J. Chiffoleau, Claude Gauvard, Andrea Zorzi (éd.), Pratiques sociales et politiques judiciaires dans les villes de l’Occident à la fin du Moyen Âge (Gisela Naegle)
Pratiques sociales et
politiques judiciaires dans les villes de l’Occident à la fin du
Moyen Âge. Études réunies
par Jacques Chiffoleau, Claude Gauvard et Andrea Zorzi, Roma (École
française de Rome), 2007, 767 S., ISBN 978-2-7283-0777-7, EUR 82,
00.
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In den letzten Jahren hat die École française de Rome zahlreiche sehr interessante Beiträge zu rechts- und politikgeschichtlichen Fragestellungen veröffentlicht, von denen hier nur »Les procès politiques« (2007), »Suppliques et requêtes« (2003) oder »La représentation dans la tradition du Ius civile en Occident« (2002) erwähnt seien. Der aus einer Ende 2001 in Avignon veranstalteten Tagung hervorgegangene Band knüpft für die städtische Rechts- und Justizgeschichte an diese Tradition an. Bei der Justizgeschichte handelt es sich derzeit um einen sehr dynamischen Forschungsbereich, so dass inzwischen weitere Arbeiten erschienen und auch in Zukunft eine ganze Reihe von Tagungen und Publikationen zu erwarten sind.
Umrahmt von Einleitung und Zusammenfassung beschäftigen sich 21 Artikel mit fünf Themenbereichen. Der erste Abschnitt widmet sich der Quellenüberlieferung, deren Wandel und dem institutionellen Rahmen, der zweite dem »Personal« der Justiz. Im dritten Abschnitt geht es um Formen der Konfliktaustragung (»pratiques conflictuelles«) und gerichtliche Verfahren, danach um Rechtspolitik und Konfliktlösungsstrategien (»politiques judiciaires et résolution des conflits«). Im letzten Teil stehen Hinrichtungsrituale und »städtische Räume« im Vordergrund. In geographischer Hinsicht beschränkt sich das Untersuchungsgebiet bewusst auf Stadtregionen im Zentrum des europäischen Kontinents (Teile Italiens und benachbarter Adriaraum, Frankreich, Flandern, westdeutsch-rheinische und süddeutsche Gebiete). Für die Zukunft wird eine Ausdehnung auf weitere europäische Regionen, darunter die iberische Halbinsel und England, ausdrücklich als wünschenswertes Ziel diskutiert (S. 16).
Einige Autoren richten ihren Blick vor allem auf theoretisch-methodische Probleme, bisherige Forschungsergebnisse und langfristigere historische Entwicklungen. Methodisch und wissenschaftsgeschichtlich interessierten Lesern sind vor allem die einleitenden und abschließenden Kapitel der drei Herausgeber und die syntheseartig angelegten Artikel von Claude Gauvard zu nordfranzösischen Städten sowie von Xavier Rousseau zu Praktiken der Konfliktaustragung zu empfehlen. Die Einleitung von Andrea Zorzi (mit ausführlichen Literaturangaben, Stand Sommer 2004) und die Schlussbetrachtung von Claude Gauvard/Jacques Chiffoleau diskutieren zudem Grenzen und neue Erkenntnismöglichkeiten der in den letzten Jahrzehnten entwickelten historiographischen Erklärungsmodelle.
Unter rechtsgeschichtlichen Gesichtspunkten sind die Artikel zu italienischen Städten besonders hervorzuheben (v. a. Mario Sbriccoli, Massimo Vallerani, Massimo Meccarelli), da sie in gelungener Weise Fragestellungen zur Entwicklung des Verfahrensrechts, zur juristischen Theorie und Argumentationstechnik mit sozialgeschichtlichen Aspekten und der Untersuchung von »Justiznutzung« und tatsächlicher Vollstreckung verbinden. Dies gilt z. B. für die Untersuchung von Verbannungen im Zuge städtischer Parteikämpfe oder der Beziehungen zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Formen der Konfliktbewältigung. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt betrifft die Entstehung eines »öffentlichen« Strafrechts. Mehrere Autoren fordern in diesem Zusammenhang einen Verzicht auf teleologische, ihrer Ansicht nach zu stark auf die Entstehung des »modernen Staates« fixierte Erklärungsmuster.
Die Anwendung von Recht und das »Funktionieren« der Justiz sind untrennbar mit Personen verbunden. Die Politik städtischer Regierender, das Verhalten, das soziale Profil und die Argumentation von Richtern, Juristen und Prozessparteien spielen daher in fast allen Beiträgen eine wichtige Rolle. Übereinstimmend mit einem Forschungsschwerpunkt der letzten Jahre wird die Untersuchung des »Justizpersonals« in einem eigenen Themenblock behandelt. Eberhard Isenmann erläutert ausführlich und überzeugend die »Funktionen und Leistungen gelehrter Juristen« für spätmittelalterliche deutsche Städte. Jean-Luc Bonnaud setzt sich mit der Frage von »Karriereprofilen« und der sozialen und geographischen Herkunft des Justizpersonals in der Provence auseinander.
Überlieferungslücken und von Stadt zu Stadt stark unterschiedliche Grundsätze der Registerführung setzten den Erkenntnismöglichkeiten immer wieder erhebliche Grenzen. Manche Quellentypen, die in einigen Regionen sehr häufig anzutreffen sind, fehlen in anderen fast völlig. Nach Ergebnissen von Jean-Marie Carbasse wird beispielsweise eine systematische Untersuchung des Strafprozesses in südfranzösischen Städten durch den Quellenmangel sehr erschwert (S. 359). In Florenz sind gerichtliche Register erst ab 1343 erhalten geblieben, sie können jedoch durch den Rückgriff auf andere Quellengattungen ergänzt werden und erweisen sich ab diesem Zeitpunkt als sehr reichhaltig (S. 125f.). Im mittelalterlichen Deutschland enthalten städtische Chroniken, oder im Fall von Nürnberg auch zahlreiche Rechtsgutachten, wichtige Hinweise zur Rechtspolitik. Für Frankreich liefern die Register des parlement von Paris außerordentlich interessante Informationen, städtische Chroniken gibt es jedoch fast nicht. Eine vergleichende Betrachtung städtischer Rechtspraxis und Rechtspolitik stößt also auf eine Reihe von Hindernissen und muss erhebliche Unterschiede in Quellenlage, Rechts- und Verfassungssystem berücksichtigen. All dies kann sich in einer unterschiedlichen Chronologie ähnlicher Entwicklungen niederschlagen (z. B. bei der Ausbreitung des Notariats, der Rezeption des gelehrten Rechts usw.). Zu Recht weisen mehrere Verfasser auf den problematischen Charakter von Statistiken und seriellen Untersuchungen hin. Ein exakt gleich gewichteter, an einem einheitlichen Raster ausgerichteter gesamteuropäischer Vergleich ist oft nicht realisierbar, da er die in der mittelalterlichen Realität stark ausgeprägten Unterschiede zu sehr verdecken würde. Dennoch lohnt sich der Blick über die Grenzen. Vergleichende Untersuchungen sollten diese Unterschiede und die regionale Vielfalt nicht in ein einheitliches Schema pressen, sondern bewusst akzeptieren und methodisch integrieren. Die staatlichen Gebilde des Mittelalters entsprechen nicht den heutigen Nationalstaaten, grenzüberschreitende historisch gewachsene – oder später wieder getrennte – Regionen können stärkere Gemeinsamkeiten aufweisen als weit voneinander entfernte Gebiete desselben ›modernen‹ Staates. Eine gegenseitige Befruchtung der verschiedenen historiographischen Traditionen und die Betrachtung aus der »Außenperspektive« können neue Erkenntnisse bringen. Für den Bereich der Stadtgeschichte werden hier interessante Vorschläge gemacht. Insgesamt gesehen handelt es sich um ein sehr gelungenes Buch. Besonders erfreulich ist, dass es sich – im Unterschied zu einer in zahlreichen neueren Veröffentlichungen festzustellenden Tendenz – nicht nur auf »kommunikationsgeschichtliche« oder »rituelle« Aspekte beschränkt, sondern in Form einer interdisziplinären Zusammenarbeit und einer großen methodischen Spannbreite auch spezifisch rechtsgeschichtliche Fragestellungen einbezieht. Gerade die Tatsache, dass dabei unterschiedliche Ansätze vorgestellt und manchmal auch kontrovers diskutiert werden, macht den Band äußerst lesenswert.
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