M. Gaillard, D’une réforme à l’autre (816–934) (Thomas Gottfried Bauer)
Michèle Gaillard, D’une réforme à
l’autre (816–934): les communautés religieuses en Lorraine à
l’époque carolingienne, Paris (Publications de la Sorbonne) 2006,
476 S., ISBN 2-85944-540-4, EUR 30,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Thomas
Gottfried Bauer, Münster
In ihrer nun publizierten Habilitationsschrift behandelt M. Gaillard den in der jüngeren Forschung stärker auf den Aspekt Gorze1 fokussierten Themenkomplex kirchlicher und monastischer Reformen im lotharingischen (bzw. später lotharingischen) Raum wieder in einem breiteren Rahmen. Dies gilt sowohl in räumlicher wie in zeitlicher und auch in thematischer Hinsicht: Räumlich ist die heutige Lorraine als cadre genommen, zeitlich das »long neuvième siècle« (Vorwort von M. Parisse S. 11) – von den Aachener Reformen 816 bis zu den Klosterreformen ab 934 eben – und thematisch treten Klöster und Klerikergemeinschaften gleichermaßen in den Blick.
Bereits in der Einleitung (S. 19–29) gelingt es der Autorin, die Relevanz dieses »langen 9. Jahrhunderts« in der Fragestellung aufzuzeigen und die Aufmerksamkeit von den bisher viel beachteten ›Glanzlichtern‹, den Eckpunkten 816 und 934, abzulenken. Wie und bis zu welchem Grad wurden denn die Aachener Programme in den Abteien und Gemeinschaften überhaupt umgesetzt? Und welche Bedeutung kam diesen Einrichtungen in der Gesellschaft dann konkret zu? Dies sind leitende Fragen einer Arbeit, die der Dominanz von Theorie und Programmatik in der einschlägigen Forschung zu den Reformen entgegentreten will – und kann. Methodischer Ansatz und Quellengewichtung – dem Liber memorialis von Remiremont kommt in der Arbeit eine Schlüsselrolle zu – leisten der Verfasserin hierbei eine wirksame Hilfe.
Die Bedeutung dieses Zeugnisses für die Thematik wird, nachdem die hagiographische und die urkundliche Überlieferung (die weitere tragende Quellenbasis der Arbeit) der untersuchten Klöster und Gemeinschaften charakterisiert sind, bereits in der eingehenden kodikologischen und strukturellen Analyse zum Liber deutlich (S. 41–55). In dem ersten behandelten Themenkomplex, der die Umstände der Gründung und insbesondere die Überlieferung der Gründungsakte in Tradition und Gedächtnis der Nachwelt zum Gegenstand hat (Kapitel I und II), ist diese Analyse dann eingebettet in die entsprechende Untersuchung zu den weiteren Klöstern und Gemeinschaften der Diözesen Metz, Toul und Verdun. Nimmt man das Kapitel III (S. 87–118) zur Entwicklung des jeweiligen Grundbesitzes hinzu, so lassen sich Alter, Prestige und Besitz als den meisten untersuchten Einrichtungen gemeinsame Vorbedingungen gleichsam am Vorabend der Aachener Reformwerke festhalten.
Deren Bestandteile (Kanonikerregel; Kanonissenregel; Mönchskapitular) werden zwar präsentiert und charakterisiert (S. 126–139), zum Teil sogar analysiert (z. B. Synopse zu den Vorlagen, S. 139–147), doch liegt hier weder ein Schwerpunkt noch überhaupt, wie gesagt, der Ansatz von M. Gaillard. Das folgende Kapitel V beschäftigt sich vielmehr mit der Frage, inwieweit diese Regelungen in den Einrichtungen des Untersuchungsraums befolgt wurden. Die Antworten fallen durchaus unterschiedlich aus, wobei eine mehr oder minder starke Abhängigkeit von der Quellenlage (Dichte, Tendenz etc.) offensichtlich wird, auch wenn M. Gaillard durch ihr Quellenspektrum die Zugriffsmöglichkeit wesentlich erhöht hat (vgl. oben). Der Fall Gorze zeigt aber auf, dass auch eine günstige Quellenlage (Urkunden!) nicht zwangsläufig zu einem klaren Befund führen muss. Recht klar dagegen lässt sich insbesondere für Saint-Mihiel, Saint-Èvre in Toul und Remiremont eine (Wieder)annahme und Befolgung der Benediktregel nachweisen. Im Unterschied zu den monastischen Einrichtungen bleiben die Verhältnisse in Klerikergemeinschaften hinsichtlich der Fragestellung auch weiterhin größtenteils im Dunkel.
Deutlich wird bei dieser Untersuchung, und dies ist eine überaus wichtige Erkenntnis, dass sich die Umsetzung des Reformwerks nicht in starren, systematisch-programmatischen Abläufen vollzog, sondern in dynamischen Prozessen in unterschiedlicher Intensität und mit durchaus unterschiedlichem Ausgang.
Den breitesten Raum (S. 189–304) schenkt die Verfasserin der zweiten zentralen Fragestellung nach den »liens complexes« (S. 189) zwischen den monastischen und Klerikergemeinschaften und der (Adels-)Gesellschaft, konkret deren Art und Gestaltung im Zuge der Reformen. Zumindest mit Blick auf die Klöster gibt die Zahl der Insassen einen Indikator (S. 206–222); doch erscheint die jeweilige Gewichtung innerhalb des Verhältnisses Kaiser/König – Diözesanbischof – Adel (S. 237–264) hierfür aufschlussreicher, zumal auch das Phänomen des Laienabbatiats in diesen Kontext gehört. Von entscheidender Bedeutung in der Fragestellung, nach M. Gaillard deren Gradmesser schlechthin, ist freilich die Sorge um das Seelenheil der Lebenden und Verstorbenen. Den Quellenfundus bietet hauptsächlich die Memorialüberlieferung, und auf der Grundlage ihrer strukturellen Analyse (vgl. oben), die auch einige für die Interpretation einschlägige Neudatierungen (in Abweichung von E. Hlawitschka) zum Inhalt hat, vermag M. Gaillard nun mit ihrer Auswertung des Liber memorialis von Remiremont (ab S. 274) wesentliche Erkenntnisse gewinnen.
So kann die Verfasserin in ihrem Schluss (S. 307–313) mit Recht betonen, dass sich nach dem Aachener Reformwerk weniger das innere Leben der Klöster und der Klerikergemeinschaften verändert hat, sondern vielmehr die Wechselwirkungen in dem sensiblen Geflecht der ›Außenbeziehungen‹ zu Kaiser/König, Bischof und Adel. Große, andauernde Schwankungen in dieser »alchimie complexe« (S. 312) führten, so M. Gaillard, schließlich zur Notwendigkeit weiterer bzw. erneuter Reformen, die das Ende des von ihr behandelten Untersuchungszeitraums markieren.
Als »annexes« sind ein umfangreicher Anhang I (S. 317–398), der Regesten zu den einschlägigen Diplomata und Urkunden bietet, eine Detailanalyse zur Urkundenüberlieferung des Touler Kathedralkapitels (Anhang II) sowie zwei genealogische Tafeln (Anhang III) beigefügt. Ein reichhaltiges Verzeichnis benutzter Quellen und Literatur – letzteres leider nicht in allen Angaben detailgenau –, ein gemeinsames Register für Personen und Geographisches sowie ein Verzeichnis der zahlreichen, gut gewählten Abbildungen schließen das Buch ab.
Die Habilitationsschrift M. Gaillards bildet ohne Zweifel eine wissenschaftliche Meisterleistung. Die methodische Erschließung, insbesondere auch die Nutzbarmachung und überzeugende Interpretation von Quellen für eine zunächst schwierig erscheinende und in ihrer Tragweite bisher kaum beachtete Fragestellung, zeichnen diese Arbeit aus; die tiefgründigen Recherchen und Reflexionen, die stringente Argumentationsweise, unterstützt durch Tabellen und Statistiken, und auch die berechtigten Schlüsse tragen weiterhin dazu bei, dass M. Gaillards Arbeit nicht nur helles Licht in ein bisher tiefes Dunkel wirft, sondern einen wichtigen Platz in der Erforschung des »langen 9. Jahrhunderts« einnehmen wird.
Doch bei aller Würdigung, nicht zuletzt auch der räumlich vergleichenden Perspektive, zeigt sich gerade hier der Schwachpunkt. Es entspricht ganz dem hohen Niveau dieser Arbeit, dass die Verfasserin diese Schwachstelle selbst erkennt und in ihrem »avertissement« (S. 17) zumindest anklingen lässt: Nach modernem Verständnis der Lorraine werden die Verhältnisse und Entwicklungen in den Diözesen Metz, Toul und Verdun untersucht – damit aber aus ihrem historischen, politischen (Lotharingien) wie kirchlichen (Kirchenprovinz Trier), Rahmen herausgebrochen. Die Arbeit hätte aufgrund ihres zeitlichen Schwerpunkts und ihrer inhaltlichen Zielsetzung, zugegeben, nicht unbedingt eines lotharingischen Horizonts bedurft2; aber eine Einbeziehung der kirchlichen Metropole Trier und ihrer Diözese erscheint elementar, ja unverzichtbar. Trotz der offensichtlichen Bemühungen M. Gaiillards die Ausklammerung Triers zumindest indirekt zu begründen (siehe besonders S. 23–25) und jedenfalls den von ihr gewählten Untersuchungsraum als »espace homogène« (S. 23) abzugrenzen, ist dieser eben nicht der espace historique, in dem die untersuchten Entwicklungen jenes langen »9. Jahrhunderts« sich vollzogen und in den sie einzuordnen wären.
1 Siehe etwa Anne Wagner, Gorze au XIe siècle. Contribution à l’histoire du monachisme bénédictin dans l’Empire, Turnhout 1996 (Atelier de recherche sur les textes médiévaux, 1); Michel Parisse, Restaurer un monastère au Xe siècle. L’exemple de Gorze, in: Franz J. Felten, N. Jaspert (Hg.), Vita religiosa im Mittelalter. Festschrift für Kaspar Elm, Berlin 1999, S. 55–78; John Nightingale, Monasteries and Patrons in the Gorze Reform: Lotharingia c. 850–1000, Oxford 2001 (Oxford Historical Monographs).
2 Weshalb die Autorin zu den »weiteren lotharingischen Bischöfen« z. B. auch diejenigen von Langres und Chalon-sur-Saône rechnet (siehe S. 294f.), bleibt unabhängig von dieser Kritik in jedem Fall rätselhaft.
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- Zitation
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: Rezension von: In: Francia-Recensio 2009/1 | Mittelalter – Moyen Âge (500–1500) URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2009-1/MA/Gaillard_Bauer Veröffentlicht am: May 22, 2013 Zugriff vom: May 22, 2013

