C. Koller, Fremdherrschaft (Helmut Stubbe da Luz)
Christian Koller, Fremdherrschaft. Ein
politischer Kampfbegriff im Zeitalter des Nationalismus, Frankfurt
(Campus) 2005, 590 S., ISBN 3-593-37863-9, EUR 58,00
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Helmut
Stubbe da Luz, Hamburg
Wenn die scheinbar wichtigsten Ereignisse als scheinbar hinreichend erforscht gelten, scheint es so zu sein, als könne/dürfe/müsse man sich den Sichtweisen der an jenen Ereignissen Beteiligten widmen, im Rahmen der sogenannten Mentalitäts-»Geschichte« (will heißen: Historie). Die Sichtweisen, die »Interpretamente«, die da – etikettiert durch Begriffe wie hier den der Fremdherrschaft – ins Blickfeld geraten, haben aber auch ihre je eigene Geschichte, und in dem Maße, wie größere Menschenmassen mehr oder minder differenziert nach Bruchstücken politischer Legitimation der Herrschenden verlangen oder zu verlangen scheinen, wächst der Nutzen des Wissens um die Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von Begriffen, die einem Ondit zufolge besetzt werden können »wie Bahnhöfe« – von denen, die sich um die »Deutungshoheit« bezüglich bestimmter Ereignisse bemühen.
Okkupationen, Besatzungsherrschaften können als Fremdherrschaft bezeichnet werden, solange sie nicht auf die eine oder andere Weise beendet sind, solange der Fremdheitskoeffizient der Herrschenden von denen, die nach Legitimation verlangen, als legitimationsbedürftig oder legitimationsmindernd betrachtet wird. Damit rückt als zentrale Frage in den Mittelpunkt, wie »fremd« (also »nicht dazugehörig«) definiert, unter welchem Gesichtspunkt ein Mangel an Homogenität im Verhältnis zwischen Machtinhabern und Machtadressaten konstatiert wird. Deshalb bietet es sich an, wie Christian Koller dies getan hat, die Genese des Fremdherrschafts-Begriffs im Zeitalter der Nationsbildung anzunehmen, wenn auch der Vorgestellte Sachverhalt gleicher Bedeutung so alt sein dürfte wie es »Überlagerungen« (Alexander Rüstow) in der Weltgeschichte gegeben hat.
Es liegt nahe, dass die Okkupationsereignisse, die zur Illustration der Geschichte des Fremdherrschafts-Schlagworts dienen, aus dem so wechsel- und krisenhaften deutsch-französischen Verhältnis genommen worden sind, beginnend am Ende der Napoleonzeit. Der Kampf gegen die als Fremdherrschaft perhorreszierten Statthalterregimes des Imperators war ein unübersehbar konstituierender Faktor bei der Herausbildung des deutschen Nationalismus. Die zentralen Kapitel des Koller’schen Werks behandeln die Zeitabschnitte von der Restauration bis zum Ersten Weltkrieg sowie die »Zeit der Weltkriege«, für die Koller das Prinzip der »Selbstbestimmung« als Gegenprogramm der Fremdherrschaft herausstellt. Stets aber, so der Verfasser, habe als »die Fremdherrschaft« schlechthin in diesen Zeiträumen die Napoleonherrschaft über das damals noch zersplitterte Deutschlands gegolten; wir kennen als Parallelfall den französischen Sprachgebrauch, worin als l’Occupation mit großem Initial die deutsche Besatzungsherrschaft während des Zweiten Weltkriegs gilt.
Da die Tradition der deutschen Historiographie aufs engste mit der Nationsbildung verknüpft gewesen ist (Folgen machen sich bis heute bemerkbar), liegt auf der Hand, welch zentrale Stellung die Problematik der nationalen Selbstbestimmung (auch ohne jegliche demokratischen Konnotationen) in dieser Historiographie einnimmt. Der Gedanke der Fremdherrschaft, die Unterwerfung durch Fremde, ist dabei stets, so Koller, auf drei Modell-Interpretate reduzierbar gewesen: auf eine quasi religionsartige Läuterungshypothese (die betroffene Nation habe eine ihr aufgezwungene, letztlich aber segensreiche Katharsis durchmachen müssen; ferner auf eine dem Dekadenz-Topos verpflichtete Deutung derart, dass die betroffene Nation durch Fremdherrschaft in irgendwelcher Weise verdorben worden sei, drittens – wieder im Sinne des Fortschrittstopos, aber säkularisiert – auf eine Modernisierungshypothese: eine exogene Entwicklungsdiktatur habe die erforderlichen Anstöße für den zukunftsweisenden soziokulturellen Wandel gegeben.
Koller ist also der »Karriere« des deutschen (!) Fremdherrschaftsbegriffs nachgegangen (bemerkenswerterweise existiert ein französisches Äquivalent nicht), und er hat völlig zu Recht auf die Aktualität des Themas verwiesen, die darin besteht, dass die im Prinzip überhaupt nicht neuen Prozesse, die heute als Globalisierung bezeichnet werden, möglicherweise eine Renaissance des Fremdherrschaftsbegriffs zeitigen könnten. Dieser Hinweis ist so wichtig, dass er vielleicht eher an den Anfang als an den Schluss des Buches gehört hätte.
Zu Recht hat der Verfasser darauf hingewiesen, dass es in der Politik um »gefühlte« Fremdheit geht, die entweder originär von Machtadressaten verspürt oder ihnen durch entsprechende Propaganda suggeriert wird. Ebenso gilt, dass »Fremdherrschaft« ein kritischer, ja denunziatorischer Begriff ist, denn wenn Okkupanten zwar empirisch unzweideutig unter ausgewählten Aspekten fremd sind (wie die westlichen Besatzer in der werdenden Bundesrepublik 1945ff.), aber eigentlich als Befreier oder gar Verbündete betrachtet werden, wird dieser Begriff tunlichst vermieden. Verständlich auch, dass – wie Koller mehrfach ausführt – die imperialistisch vorgehenden Staaten und ihre Staatsangehörigen den Fremdherrschaftsbegriff stets vermieden haben.
Es wäre nur konsequent gewesen, wenn Koller – unter Abstandnahme von allzu großem Respekt vor Max Weber – den Vorschlag gemacht hätte, den berühmten, gleichwohl aber unvollständigen Katalog der Sorten legitimer Herrschaft (worin Theokratie, Aristokratie und Demokratie fehlen) um eine Kategorie zu vervollständigen, neben legale, traditionale und charismatische Herrschaft nämlich noch diejenige zu stellen, die von Gleichartigen, von homologues ausgeübt wird – unter welchem Gesichtspunkt diese Gleichheit nun auch immer erblickt werde.
Vielleicht ist es nicht zu kleinlich, in diesem fundierten Buch, der überarbeiteten Fassung einer Habilitationsschrift, ein Sachregister zu vermissen.
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