H. Teunis: The Appeal to Original Status (Jörg Peltzer)
Henk Teunis, The Appeal to Original Status.
Social Justice in Anjou in the Eleventh Century, Hilversum
(Uitgeverij Verloren) 2006, 155 S. (Middeleeuwse Studies en Bronnen,
91), ISBN 90-65550-904-6, EUR 25,00.
rezensiert von/compte rendu rédigé par
Jörg Peltzer, Heidelberg
Der Autor bemüht sich, in sieben Kapiteln Formen der Konfliktbeilegung im Anjou des 11. Jhs. zu erläutern. Im Gefolge der jüngeren Mediävistik betrachtet Teunis die Konfliktregelung aus sozialhistorischer Perspektive. Sein Quellenkorpus besteht hauptsächlich aus Urkunden, die im Zuge der Auseinandersetzungen der Herren von Blaison mit benachbarten religiösen Institutionen, insbesondere der Kirche von Sankt Lézin, entstanden sind. Teunis kommt zu dem Ergebnis, dass dem in die Herrschaft des Vaters nachfolgenden Sohn die Provokation eines Konflikts mit einer kirchlichen Institution, wie zum Beispiel durch die Beschlagnahmung einer vom Vater gemachten Stiftung, vor allem zur Etablierung seines neuen sozialen Status diente. Bei der Beilegung des Konflikts gaben, so der Autor, die ursprünglich getroffenen Regelungen (in diesem Fall: die die Stiftung des Vaters begleitenden Bestimmungen) wichtige Orientierungspunkte für die neue Übereinkunft. Die Einigung zielte darauf ab, beide Parteien zufrieden zu stellen, indem zumindest annäherungsweise der originäre Status der Parteien wiederhergestellt wurde, d. h. in diesem Falle die Rolle des Sohns als Herren von Blaison und Patron von Sankt Lézin und die Rolle von Sankt Lézin als Beschenkte und Geschützte. Während Teunis’ These insbesondere zur Rolle des Konflikts in der Etablierung des Ranges des Nachfolgers interessant ist, kann die Entwicklung seiner Argumente nicht immer überzeugen. So hätte zum Beispiel die Quellenbasis intensiver diskutiert werden müssen. Der Umstand, dass das Quellenkorpus ausschließlich aus Urkunden kirchlicher Provenienz besteht, wird nicht hinterfragt. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass nur solche Urkunden Eingang in die kirchlichen Archive gefunden haben, die zumindest einen Teilerfolg kirchlicher Bemühungen gegenüber ausgreifenden Laien verzeichnen. Wenn diese Vermutung zutrifft, können von solch einseitiger Überlieferung nur sehr begrenzt Rückschlüsse auf allgemeine Konfliktregelungen und Handlungsintentionen (v. a. der Laien) gezogen werden. Ebenso wäre eine genauere Auseinandersetzung mit der Frage sinnvoll gewesen, warum eine derart kosten- und energieintensive Strategie, wie die eines langjährigen Disputs um eine Stiftung, gewählt wurde, um den eigenen Status zu etablieren. Hätte nicht eine einfache Konfirmation der Schenkung zu Herrschaftsantritt genügt? Wenn nicht, warum? Schließlich hätte das Kapitel zur Rolle des Bischofs einer Überarbeitung bedurft. Wichtig ist Teunis’ Beobachtung der prominenten Rolle des Prälaten bei der Beilegung lokaler Konflikte. Doch seine Ausführungen zu Synoden als Garanten »freier« Bischofswahlen, in denen Interessengruppen keine Rollen spielten, sind unzutreffend. Synoden formulierten lediglich Normen, und »freie« Wahlen implizieren das Wirken von Interessengruppen.
Kapitel 2–5 der Arbeit sind bereits an anderer Stelle in Aufsatzform veröffentlicht worden (S. 9). Gleiches wäre vielleicht auch für Kapitel 6 (die Rolle des Bischofs) angebracht gewesen, denn die hier vorgelegte Gesamtdarstellung reicht der Etablierung von Teunis’ These eher zum Nach- denn zum Vorteil.
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