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B. Kägler: Das ›Frauenzimmer‹ als Institution und Handlungsraum am Münchner Hof der Frühen Neuzeit

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Rückzugsort oder Anlaufstelle?

discussions 5 (2010)

Britta Kägler

Rückzugsort oder Anlaufstelle?

Das ›Frauenzimmer‹ als Institution und Handlungsraum am Münchner Hof der Frühen Neuzeit


Zusammenfassung:

Im späten Mittelalter wurde die bis dahin übliche Reiseherrschaft der Regenten von der Bildung fester Residenzen abgelöst. Die nun stärker ortsgebundene Lebensweise der herrschaftlichen Familien führte dazu, dass separierte Räume für die Fürstin und ihr Gefolge eingerichtet wurden: die Frauenzimmer. Der vorliegende Beitrag nimmt eine Begriffsbestimmung auf Grundlage zeitgenössischer Quellen vor und rückt dann das Münchner Frauenzimmer in den Vordergrund. Für den Zeitraum des 17. und 18. Jahrhunderts wird den Fragen nachgegangen, wie das Frauenzimmer in räumlicher Hinsicht organisiert war und welche Rolle der Raum für das gesellschaftliche Zusammenleben spielte.

Résumé:

Au Bas Moyen-Âge, les cours itinérantes furent remplacées par des résidences fixes. Une des conséquences de ce nouveau mode de vie fut, pour les familles princières alors davantage liées à un lieu, la création des appartements féminins, des pièces séparées pour les princesses et leurs suites. La contribution suivante cherche à établir une définition des appartements féminins en se basant sur des sources contemporaines et en développant l 'exemple munichois. Il s 'agit de s 'interroger sur l 'organisation spatiale de ces appartements aux XVIIe et XVIIIe siècles et sur le rôle qu 'ils ont joué dans la vie sociale.

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Der Begriff des ›Frauenzimmers‹ konnte in der Frühen Neuzeit mehrere Bedeutungen umfassen. Neben der Bezeichnung von Personen konnten mit ›Frauenzimmer‹ auch die Räumlichkeiten für die Fürstinnen und ihren jeweiligen Hofstaat gemeint sein, deren Räume in der Residenz meist einen zusammenhängenden Komplex bildeten. Wie lässt sich nun die Bedeutung des konkreten Handlungsraums ›Frauenzimmer‹ innerhalb der Raumbetrachtung der bayerischen Landesgeschichte verorten?

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Die Dimension des ›Raums‹ ist innerhalb der Landesgeschichte von entscheidender Bedeutung. Zwar stellen ›Raum‹ und ›Zeit‹ auch in den Epochendisziplinen Grundvoraussetzungen für historisches Arbeiten dar1, landesgeschichtliche Forschung setzt jedoch die Rückbindung an einen spezifischen Raum als unentbehrlich voraus. Jürgen Osterhammel verweist nicht zuletzt darauf, dass neben der Alten Geschichte lediglich die Landesgeschichte stets einen Raumbezug bewahrt und methodische Zugriffe im engen Diskurs mit der Geographie entwickelt habe2. In der älteren Forschung standen hierbei vor allem geographische und politisch definierte Raumkonzepte im Vordergrund, die mit Kriterien wie Reichweite, Ausdehnung und natürlichen und/oder staatlichen Grenzen argumentieren sowie der Grundannahme, dass Räume eine vorgegebene Struktur darstellen, in denen historische Prozesse entstehen können. Unter moderner landesgeschichtlicher Untersuchungsperspektive wurden jedoch bereits vor dem sogenannten ›spatial turn‹3 Räume auch als kulturell konstituierte und historisch durchaus wandelbare Phänomene betrachtet4.

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Diese Entwicklung geht mit der Forderung von Sozialwissenschaftlern nach einer eigenständigen Modellierung von kultureller, sozialer oder ästhetischer Räumlichkeit einher5. Seit den beginnenden 1990er Jahren näherten sich Geographie und Sozialwissenschaft aneinander an. Vor allem die Sozialwissenschaften reklamierten in Folge dessen einen ›spatial turn‹ für sich, aber auch die Geowissenschaften nahmen eine ›geographische Wende‹ des Wissens in Anspruch6. Schließlich haben historische und politische Theorien eine Renaissance des physischen Raums in Erinnerung gerufen7. Im Fokus der Sozialgeographie, deren Forschungsimpulse im deutschsprachigen Raum maßgeblich durch die Arbeiten von Benno Werlen8 geprägt worden sind, steht die Bedeutung der räumlichen Dimension für das gesellschaftliche Zusammenleben. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der »menschliche[n] Gestaltungskraft der gesellschaftlichen Wirklichkeit und [der] Sozialisation der Subjekte«9. Damit werden Räume unweigerlich als soziale Größen und Dimensionen der Kommunikation und des Handelns betrachtet. Zudem spielen auch Verdichtungsprozesse als raumbildende Faktoren eine entscheidende Rolle10.

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Legt man zugrunde, dass ›Raum‹ kein Behältnis – im Sinne eines ›Container-Raumes‹ – ist, in dem Handeln stattfindet, sondern ein Element des Handelns selbst, so rückt auch das weite Spektrum frühneuzeitlicher Repräsentation in den Vordergrund, in der es um die symbolische Aneignung von Räumen geht11. Frühneuzeitliche Fürstenhöfe stellen hierfür einen besonders geeigneten Untersuchungsgegenstand dar. Denn dort entwickelte sich innerhalb der Hofgesellschaft ein hierarchisches Gefüge aus Zutritts- und Vortrittsrechten, die in realen Räumen, Treppen und Türen einen sinnbildlichen Ausdruck fanden. Die frühneuzeitlichen Lebensformen an Fürstenhöfen waren räumlich und zeitlich fest verankert. Kommunikation war am Hof vor allem durch sogenannte face-to-face-Situationen geprägt, darüber hinaus gehend gab es nur geringe überregionale Kommunikation.

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Räumliche Wirklichkeiten zu rekonstruieren und ihren jeweiligen Stellenwert zu bestimmen, soll im Folgenden anhand des Frauenzimmers am Münchner Hof unternommen werden12. Da der – im zeitgenössischen Sprachgebrauch – mehrdeutige Begriff des Frauenzimmers bei nominellen, personellen und wirkmächtigen Definitionsversuchen zu Schwierigkeiten führen kann, wird einleitend eine genaue Abgrenzung des Begriffes vorgenommen. Darüber hinaus soll insbesondere den Fragen, wie das Frauenzimmer in räumlicher Hinsicht organisiert war und welche Rolle der Raum für das gesellschaftliche Zusammenleben spielte, nachgegangen werden13. Der zeitliche Rahmen beginnt mit dem frühen 17. Jahrhundert und endet mit dem 18. Jahrhundert.

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Warum soll der Blick jedoch gerade auf das Frauenzimmer gerichtet werden? Während die räumlichen Strukturen des Münchner Fürstenhofes innerhalb der Residenz, aber auch in verschiedenen Sommerschlössern bereits gut analysiert worden sind14, ist das Frauenzimmer hierbei entweder ganz übergangen oder nur am Rande gestreift worden. Überhaupt war die Rolle handelnder Frauen aus der politisch orientierten Geschichtsschreibung lange Zeit verdrängt. Dass die immer wieder geführte Diskussion um Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft, um stärkeres Engagement von Frauen in der Öffentlichkeit jedoch eine historische Dimension hat, die bis weit in die frühe Neuzeit zurückreicht, wurde hierbei in der Regel vernachlässigt. Dabei fanden sich im Untersuchungszeitraum des 17. und 18. Jahrhunderts selbstverständlich auch Frauen in öffentlichen Ämtern und an den Schaltstellen der Macht15.

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Arlette Farge und Natalie Zemon Davis formulierten daher mit Blick auf die Hof- und Adelsgeschichte bereits Mitte der 1990er Jahre ein Forschungsprogramm, das fordert, die »Geschichte der Königinnen und der Frauen des Hofes aus dem Ghetto sehr eingeschränkter Sichtweisen, aus den Anekdoten und Bettgeschichten herauszuholen«16. Sie verwiesen mit Nachdruck darauf, dass Gunstbezeugungen, strategische Eheschließungen, dynastische Politik und Intrigen ebenso wie höfische Verbindungen der Frauen in Hinblick auf das politische Funktionieren einer Hofgesellschaft analysiert werden können17. Stellvertretend für diese Formen weiblicher Einflussnahme und Handlungsfähigkeit stand insbesondere das Frauenzimmer.

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Der Begriff Frauenzimmer umfasste im vorliegenden Untersuchungszeitraum verschiedene Bedeutungsvarianten. Stellvertretend für die staatsrechtliche und staatstheoretische Literatur des 18. Jahrhunderts sollen hier die Oekonomische Encyklopädie von Johann Georg Krünitz18 sowie das Grosse vollständige Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste von Johann Heinrich Zedler herangezogen werden. Beide Nachschlagewerke waren in den größten Bibliotheken in München – der Hofbibliothek und der Bibliothek der bayerischen Landstände – vorhanden. Zedler geht unter dem Lemma ›Frauenzimmer‹ nur sehr knapp darauf ein, das so »eigentlich derjenige Orth, wo sich die Weibes-Personen aufhalten« genannt wird, der Begriff jedoch »auch vor das Geschlechte selbst genommen, so dem Männischen entgegen gesetzt wird«19 und führt anschließend lediglich ›Frauenzimmer‹ als Bezeichnung für Frauen weiter aus. Krünitz hingegen unterscheidet die beiden Bedeutungsvarianten wesentlich detaillierter. Auch er verweist zu Beginn seiner Ausführungen darauf, dass mit ›Frauenzimmer‹ sowohl ein Raum als auch Personen gemeint sein können, differenziert darüber hinaus jedoch, dass ›Frauenzimmer‹ als Bezeichnung für Personen weiblichen Geschlechts stets eine Frau von »gutem Stande umschreibt, da man von geringern Personen den Ausdruck Frauensperson, und von ganz niedrigen das Wort Weibsperson braucht«20. Diesen Wortgebrauch bestätigen Instruktionen des Münchner Hofes und Korrespondenzen von Angehörigen der Hofgesellschaft, in denen die Gesamtheit der am Hof vertretenen Frauen und damit auch Angehörige des Adels als ›Frauenzimmer‹ bezeichnet werden21.

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Gleichzeitig fand die Bezeichnung ›Frauenzimmer‹ in Bayern aber auch Verwendung, wenn Zeitgenossen schlichtweg den Personenverband beschreiben wollten, der den Hofstaat der Herzogin bzw. Kurfürstin bildete und damit Zutritt zu den Räumen hatte, die diesem Personenverbund vorbehalten waren, also dem ›Frauenzimmer‹ als realem Raum innerhalb der Residenz. Hofstaaten der bayerischen Herzoginnen bzw. Kurfürstinnen kannten allerdings keine Standes- und Geschlechtergrenzen wie die Definition von ›Frauenzimmer‹ sowohl bei Krünitz als auch bei Zedler zugrunde legt. Der Hofstaat bestand nicht ausschließlich aus Frauen, sondern setzte sich aus den Frauen und Männern – im Allgemeinen Amtsträgerinnen22 und Amtsträgern – zusammen, die sich um die Herzoginnen bzw. Kurfürstinnen oder die Herzoginwitwen bzw. Kurfürstinwitwen gruppierten. Das ›Frauenzimmer‹ als Personenverband war am bayerischen Hof damit – anders als das Wort vermuten lässt – gleichsam geschlechtsneutral; selbst wenn die Frauen von den Männern getrennt waren und sie nur mit einer begrenzten Anzahl männlicher Bediensteter – beispielsweise während der Messen oder der Mahlzeiten – in direkten Kontakt kamen23.

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Es wird also deutlich, dass dem Begriff ›Frauenzimmer‹ eine mehrfache Abgrenzung zukommt: Der (hohe) Stand und das Geschlecht definieren ihn als umfassenden Sammelbegriff für Frauen am, aber auch außerhalb des Hofes. Als Personenverband konnte der gleiche Begriff jedoch Männer wie Frauen umfassen und als tatsächlicher, betretbarer Raum innerhalb der Residenz ist das Frauenzimmer noch einmal gesondert abzugrenzen. Eine dem ›Frauenzimmer‹ inhaltlich ähnelnde Mehrdeutigkeit findet man lediglich beim Begriff ›Hof‹, der zumindest zwei Ebenen abdeckt: eine institutionelle Ebene beschreibt die räumliche Umgebung des Fürsten (Residenz/Schloss) und eine personelle bezeichnet hier wiederum den Hofstaat24. Grundsätzlich unterschied die höfische Gesellschaft also bei beiden Begriffen jeweils einen topographischen und einen sozialen Aspekt.

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Wendet man sich der topographischen Beschreibung zu, wird deutlich, dass sich der Raum bzw. die Räumlichkeiten des Frauenzimmers25 in München aus einem Komplex mehrerer Zimmer zusammensetzten, die im Westen des Residenzgebäudes entlang der Residenzstraße lagen26.

Mit freundlicher Genehmigung der Bayerischen Schlösserverwaltung, München. Beschriftung © Torsten Kägler, Matthias Schneider.

Um 1600 erstmals eingerichtet, wurde das Frauenzimmer mehrfach umgebaut und beträchtlich erweitert. Es blieb aber für den Zeitraum von vier Generationen im gleichen Trakt der Residenz. Möblierung, Bildausstattung und Nutzung der einzelnen Zimmer sind in der kunsthistorischen Arbeit von Henriette Graf im Einzelnen aufgelistet27, an dieser Stelle sei deshalb nur darauf verwiesen, dass sich die Anlage der Räume, die zum Münchner Frauenzimmer gehörten, erst ab 1638 wirklich fassen lässt. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts und nach Abschluss von umfangreichen Baumaßnahmen unter Kurfürstin Henriette Adelaide setzte sich das Frauenzimmer aus einem Wachsaal, einem Audienzzimmer, mehreren Privaträumen, dem Grottenzimmer, einem Schlafzimmer, dem Herzkabinett, einer Garderobe und einer schmalen Bibliothek sowie zwei Vorzimmern (dem ›Heldinnenzimmer‹ und einem zweiten Vorzimmer, das mit Liebesmotiven ausgemalt war) zusammen. Die Appartements des bayerischen Kurfürsten waren im Vergleich hierzu bescheiden ausgebaut. Ein zweites Vorzimmer wurde dort erst im Zuge von Umbaumaßnahmen im Jahr 1726 eingerichtet28. Im Gegensatz zu Klingensmith lokalisiert Graf das Schlafzimmer der Kurfürstin nicht entlang der Schauseite zur Residenzstraße, sondern mit Blick auf italienische Traditionen in Verbindung mit den Privatkabinetten zum Garten hin ausgerichtet29.

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Die Räume waren anfangs auf verschiedenen Stockwerken angeordnet, so dass sie innerhalb des Frauenzimmers durch Treppen verbunden waren. In einer Instruktion für die herzogliche Obersthofmeisterin aus dem 16. Jahrhundert heißt es, dass sie als oberste Amtsträgerin im Hofstaat der bayerischen Herzogin »den Slussel an der aller obristen stiegern im fraunz[i]mer zu der dur […] albey selbs [be]halten«30 sollte. Die Schlüsselgewalt gehörte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zum Amt der Obersthofmeisterin. Tagsüber waren die Türen allerdings nicht verschlossen, wenn auch mit Wachposten versehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Räume, die zum Frauenzimmer gehörten, fast alle wie auf einer Schnur aufgereiht waren, brauchten nicht alle Türen mit Wachen versehen werden.

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Dienern, die Speisen, Getränke oder Wäsche zu bringen hatten, war es verboten, das Frauenzimmer unbefugt und ohne Anmeldung zu betreten. Sie mussten sich ebenso ankündigen und an der Tür zum Frauenzimmer warten, um die Produkte hineinreichen zu dürfen, wie Gäste, die ein Hoffräulein oder eine Kammerdienerin besuchen wollten31. Selbst männlichen Verwandten der adeligen Fräulein war es nur unter Aufsicht einer Hofmeisterin und üblicherweise in einem der Vorzimmer erlaubt, das Frauenzimmer zu betreten. Die Zutrittsrechte waren einzeln geregelt. So hatten Amtsträgerinnen aus dem Hofstaat der Kurfürstin Zutritt zum Frauenzimmer, vereinzelt aber auch Ehefrauen von hohen Amtsträgern am Hof oder ausländischer Gesandter, die selbst kein Hofamt bekleideten. So wie der Hofzutritt an sich noch nicht gleichbedeutend mit dem Zutritt zum Frauenzimmer war, so war der Zutritt zu diesem Bereich allerdings auch nicht gleichbedeutend mit einem grundsätzlichen Zugang zu den privaten Gemächern der Kurfürstin32.

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Die räumliche Anordnung des Frauenzimmers war darauf angelegt, die vielschichtige Rangordnung der höfischen Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen33. Der jeweilige Rang einer Person innerhalb der höfischen Hierarchie drückte sich in der Erlaubnis aus, bis zu welchem bestimmten Punkt – das konnten eben die bereits erwähnten markanten Punkte wie Türen oder Treppen bis zur ersten oder letzten Stufe, Repräsentationsräume, Vorzimmer oder Kabinette sein – sie sich frei bewegen durfte34. Ein Gefüge aus Ämtern und einer festgelegten Ämterhierarchie bildete die grundsätzliche Ordnung jeder Hofhaltung, aber auch die Abstufung nach Dienstjahren und Charakteristika wie Lebensalter, Stand sowie Herkunft der Familie einer Amtsträgerin oder eines Amtsträgers35 stellten innerhalb der Hofgesellschaft ein mindestens ebenso wichtiges Ordnungskriterium dar36. Im Frauenzimmer öffnete sich für Amtsträgerinnen allein aufgrund der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht allerdings keine Tür, schließlich konnte bereits gezeigt werden, dass es sich hier um einen geschlechtsneutralen Raum handelte37. Außerdem bildeten die Amtsträgerinnen am Münchner Hof keineswegs eine homogene Gruppe. Sie bestanden vielmehr aus verschiedenen Frauen bürgerlicher oder adeliger Herkunft mit unterschiedlichsten Aufgabenbereichen, zwischen denen nicht notwendigerweise Gemeinsamkeiten oder auch nur Kontakt bestehen musste38.

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Was heißt es aber – um auf die Abgrenzung des Frauenzimmers im Alltagsleben des Münchner Hofes zurückzukommen – wenn Grundrisse der Residenz das Frauenzimmer während des gesamten Untersuchungszeitraums von zwei Jahrhunderten immer im westlichen Bereich entlang der Residenzstraße lokalisieren? Lag das Frauenzimmer innerhalb des Residenzkomplexes an der Peripherie? Oder war es entlang einer der Schauseiten der Residenz mit Blickrichtung zur St. Kajetan-Hofkirche (Theatinerkirche) und zum Preysing-Palais in einem besonders repräsentativen Trakt untergebracht? Keine dieser durchaus denkbaren Deutungen erscheint jedoch zutreffend. Bei genauerem Hinsehen wird schnell klar, dass die räumliche Disposition der Münchner Residenz nur mit Einschränkungen interpretiert werden kann. Im Gegensatz zu den Neubauten des 17. und 18. Jahrhunderts mussten sich die Wittelsbacher im gleichen Zeitraum mit einem bereits vorhandenen Gebäude arrangieren. Zwar wurden immer wieder Teiltrakte abgerissen oder Räume vergrößert, indem mehrere zusammengelegt wurden, aber die Grundanlage der Residenz wurde nicht verändert.

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Insofern scheint sich das Frauenzimmer lediglich in einem passenden, weil kleinräumigen Bereich der weitverzweigten Residenz zu befinden. Auffallend ist allenfalls, dass sich in unmittelbarer Nähe des Frauenzimmers die Hofkapelle befindet, die im alltäglichen Tagesablauf der Kurfürstinnen regelmäßig in Begleitung des gesamten Hofstaates besucht wurde39. Die Zimmer des Kurfürsten und das Frauenzimmer konnten bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts aufgrund des Gebäudekomplexes nicht – wie beispielsweise in den neu gebauten Sommerschlössern Nymphenburg oder Schleißheim, die bewusst angelegt worden waren und damit den Willen eines Bauherrn zum Ausdruck brachten – spiegelbildlich aufeinander abgestimmt werden40. Erst in der Regierungszeit Kurfürst Max III. Joseph in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts konnte diese Anordnung im Hauptgeschoss oberhalb des Antiquariums mit jeweils vier Zimmern und einem kleinen Kabinett für die Kurfürstin und den Kurfürsten realisiert werden41. Alles in allem lässt es die Baugeschichte jedoch nicht zu, der Lage des Frauenzimmers in Bezug auf die räumliche Verortung innerhalb der Residenz einen beabsichtigten Bedeutungsgehalt zuzuordnen.

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Unabhängig von seiner spezifischen Lage steht allerdings außer Frage, dass das Frauenzimmer »der begrenzte Raum war, den Frauen nicht ohne besonderen Grund, sowohl im realen als auch im symbolischen Sinn, zu verlassen hatten«42. Zeitgenossen wussten mit dieser Abgeschlossenheit des Frauenzimmers fraglos umzugehen, schließlich bildete der höfische Alltag eine unablässige Verschränkung von ›Öffentlichem‹ mit ›Privatem‹43. Das Frauenzimmer stellte für ausländische Gesandte, Reisende und Supplikanten aus den Reihen der eigenen Untertanen eine Anlaufstelle dar. Auf diese Weise offenbart sich das Frauenzimmer als eigener ›Handlungsraum‹ innerhalb des Münchner Hofes. Was ist darunter zu verstehen? Für den vorliegenden Untersuchungszeitraum gilt, dass das Herzogs- bzw. Kurfürstenpaar Bayern gemeinsam nach außen vertrat. Es gehörte deshalb zum Bestandteil des Dienstauftrages ausländischer Gesandter, der jeweiligen Herzogin bzw. Kurfürstin44 Ehrerbietung und Respekt zu erweisen und als Alternative zum direkten Zugang zum Herzog bzw. Kurfürsten das Frauenzimmer als einen diplomatischen Nebenschauplatz nicht zu vernachlässigen. Wer in eigenem Interesse oder im Namen eines Auftraggebers Kontakt mit der Kurfürstin aufnehmen wollte, wandte sich also an das Frauenzimmer. Man griff damit auf hofinterne Strukturen zurück, die eine solche Kontaktaufnahme im Rahmen einer offiziellen Audienz lenkten und damit auch erleichtern konnten.

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Keine der bayerischen Herzoginnen und Kurfürstinnen zwischen dem Beginn des 17. und dem Ende des 18. Jahrhunderts konnte für einen längeren Zeitraum selbständig die Regierungsgeschäfte führen45, alle waren jedoch politisch eingebunden und konnten in Extremsituationen wie beispielsweise während der österreichischen Besatzungszeit im Spanischen Erbfolgekrieg 1704/05 auch weitreichende politische Entscheidungen wie zum Beispiel im Zuge von Friedensverhandlungen eigenständig treffen46. Das Münchner Frauenzimmer war damit kein unpolitischer Raum, sondern – unabhängig von der Intensität der Aktivitäten der einzelnen Kurfürstinnen – genauso politischer Raum wie der Rest des Münchner Hofes47. Wie die Gesandten auswärtiger Mächte das Frauenzimmer in ihre diplomatischen Arbeitsabläufe einbanden, lässt sich anhand von zwei Beispielen aufzeigen.

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Das Frauenzimmer bot im Gegensatz zum Hofstaat des Kurfürsten Voraussetzungen für eine doppelt abgesicherte, eine unterstützende Diplomatie. So konnte sich innerhalb des Frauenzimmers eine diplomatische Grauzone entwickeln, weil Frauen auch ohne ein offizielles Amt Kontakte knüpfen, Absprachen treffen, Gesprächsbereitschaft ermitteln oder bilateralen Projekten nachgehen konnten48. Die Ehefrauen von Gesandten, die in München stationiert waren, nahmen deshalb immer wieder gezielt Kontakte zu Mitgliedern des Frauenzimmers auf. Maria Aloysia Stephana Gräfin von Chotek, Ehefrau des langjährigen kaiserlich-österreichischen Gesandten in München, pflegte über Jahre hinweg informelle Kontakte zu Hofmeisterinnen und Hoffräulein. Diese Möglichkeit bestand für die Ehefrau des Gesandten schlichtweg aus dem Grund, weil ihr die bayerische Kurfürstin Maria Amalia, eine geborene Habsburgerin, unbegrenzten Zutritt zum Münchner Frauenzimmer gestattet hatte49. Die Zutrittsrechte der Gräfin zum Frauenzimmer wurden immer wieder herangezogen, um Personenkonstellationen innerhalb der weiblichen Hofstaaten auszuloten oder Einschätzungen der kaiserlichen Gesandten zu bestätigen.

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Die Wiener Gesandtschaft bemerkte 1748 eine Hinwendung des bayerischen Kurfürsten zu Frankreich, die nicht zuletzt darin Ausdruck fand, dass Kardinal Johann Theodor und Herzog Clemens von Bayern anlässlich des Geburtstages des französischen Königs bei dessen Gesandtem François de Sainte-Hélène Comte de Baschi zum Essen erschienen, was dem kaiserlich-österreichischen Gesandten ausgeschlagen worden war, weil die Mitglieder der Wittelsbachischen Dynastie angeblich »bey niemanden in der Statt speisen wolten«50. Bevor die Gesandtschaft jedoch offiziell nach Wien meldete, dass es inzwischen so weit gekommen sei, dass in München eine »vorzügliche Neigung gegen Franckreich hege und solche aus Mangel einer genugsamen Überlegung nicht verbergen könne«51, wurde erst noch die Gräfin von Chotek gebeten, diese Einschätzung auch aus der Perspektive des Frauenzimmers zu bestätigen. Als die Ehefrau des Gesandten ebenfalls zu berichten hatte, dass die bayerische Kurfürstin »auf der Redoute allezeit mit der Französischen Gesandin52, niemahls aber mit ihr in diesem Ort gespielet« habe, war der Fall klar und die Meldung wurde an den Kaiserhof weitergegeben.

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Der kaiserlich-österreichische Gesandte schätzte seinen eigenen Handlungsspielraum realistischerweise als begrenzt ein. Das Frauenzimmer blieb ihm und seinen Kollegen bis auf Audienzen bei der Herzogin bzw. Kurfürstin verschlossen. Er verstand, dass »alle diese vorzüge«, die ihm Maria Amalia mit »vorzüglichkeiten und distinction wiederfahren lasseten […] in eitlen äußerlichen Schmeiychelein«53 bestanden, die Zutrittsrechte seiner Ehefrau aber in Kombination mit der offiziellen Diplomatie nicht zu unterschätzendes Potenzial entfalten konnten.

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Die Habsburger Gesandten gingen also davon aus, dass der Einfluss Maria Amalias auf die Münchner Tagespolitik in der Mitte des 18. Jahrhunderts gar nicht hoch genug eingeschätzt werden konnte. Einerseits war das für die kaiserlich-österreichische Diplomatie von Nachteil, weil Maria Amalia eigene Pläne verfolgte und sich nicht in die Habsburger Hauspolitik einbinden ließ, andererseits boten Audienzen bei ihr immer noch eine zweite Chance, wenn sich der junge Kurfürst als erster Ansprechpartner nicht kooperationsbereit gezeigt hatte. Als sich geplante Subsidienverträge zwischen Kurbayern und England verzögerten und der unruhig werdende Kurfürst gegenüber dem kaiserlichen Gesandten »wenig favorable antworten gegeben« hatte, wandte sich der Wiener Gesandte in einer mit Nachdruck erbetenen Audienz noch am selben Abend an Maria Amalia, »um die kräftigsten vorstellungen zu thuen« und im Zweifel »wann auch gar keine Subsidien erfolgen sollten […] auf einen engeren Vereinigungs-Tractat und überlassung einer anzahl Trouppen allhier«54 anzufragen. Das Frauenzimmer entwickelte sich damit zur wichtigsten Anlaufstelle der Gesandtschaften neben dem Kurfürsten selbst. Denn Maria Amalia konnte – obwohl nur die Mutter des Kurfürsten und bereits verwitwet – mit ihren engen Beziehungen zu zahlreichen bayerischen Ministern den Ausschlag für eine Kehrtwende geben. Ein zweites Frauenzimmer und damit konkurrenzfähiges Diplomatiezentrum gab es im Jahr 1745 nicht. Kurfürst Max III. Joseph heiratete erst zwei Jahre später, so dass noch kein Hofstaat für eine Kurfürstin eingerichtet worden war, an den sich die Gesandtschaften über das Frauenzimmer der verwitweten Kurfürstin hinaus wenden konnten.

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Anders stellte sich die Situation hingegen zur Mitte des 17. Jahrhunderts dar. Neben dem Frauenzimmer der verwitweten Kurfürstin Maria Anna, ebenfalls einer geborenen Erzherzogin, gab es mit dem Hofstaat der jungen Kurfürstin Henriette Adelaide ein zweites Frauenzimmer als Kontaktmöglichkeit für Gesandte. Als sich im Frühjahr 1657 der Dualismus zwischen Österreich und Frankreich zuspitzte, wurden Forderungen nach einem nicht-habsburgischen Kaiserkandidaten auf französischer Seite immer lauter. Eine Kandidatur des jungen bayerischen Kurfürsten Ferdinand Maria wurde nach dem Tod Kaiser Ferdinands III. als diplomatischer Schachzug gegen die Habsburgerdynastie favorisiert. Als Schlüssel zum Erfolg galt den französischen Diplomaten hierbei die aus dem Piemont stammende bayerische Kurfürstin Henriette Adelaide. Sie war nicht wie ihre Schwiegermutter familiär an Österreich gebunden, sondern in einem französisch geprägten Umfeld am Turiner Hof erzogen worden55. Aus diesem Grund wurden politische Kontakte über das Frauenzimmer aufgenommen, um auf diese Weise die einflussreiche Witwe Maria Anna zu umgehen.

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Zwar lässt sich im Einzelfall nicht mehr nachvollziehen, wie lange Gesandte auf eine Audienz bei einer bayerischen Herzogin bzw. Kurfürstin warten mussten und ob erhebliche Differenzen zwischen den Wartezeiten verschiedener Gesandtschaften bestanden. Was sich hingegen rekonstruieren lässt, sind die Abläufe sowie die Inhalte, die bei Audienzen und Visiten im Frauenzimmer ausgetauscht wurden. Erster Ansprechpartner für Außenstehende war jeweils der Obersthofmeister oder die Obersthofmeisterin, die Audienzgesuche weiterleiteten. Je nach Rang und Status des Gesandten empfingen diese Vertreter der höchsten Ämter innerhalb des Frauenzimmers die Gesandten im Vorfeld der Audienz auch bereits im Treppenhaus und geleiteten sie in den Audienzsaal, wo das gesamte adelige Frauenzimmer der Herzogin bzw. Kurfürstin versammelt war. Gegenstand des Empfangs waren häufig bevorstehende oder zurückliegende Reisen, die Übernahme von Patenschaften, Gala-Tage des Hofes und andere Festlichkeiten, an denen die politischen Geschäfte ruhten56. Außer höfischem Alltagsgeschäft kamen bei den Audienzen im Frauenzimmer aber eben auch aktuelle politische Fragen zur Sprache. Im 17. Jahrhundert konzentrierten sich diese politischen Sondierungen vor allem auf politische Wünsche und mögliche, aber nie erreichte Ziele, während sich die diplomatischen Verhandlungen im Frauenzimmer während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit konkreten Faktionsbildungen und politischen Detailfragen auseinandersetzten57.

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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Frauenzimmer weit mehr als nur ein begehbarer ›Aufenthaltsraum‹ innerhalb der Residenz war. Vielmehr erwies es sich zwar als dreidimensionaler realer Raum, im 17. und 18. Jahrhundert zugleich aber auch als Katalysator für Handlungsspielräume – vor allem – von Frauen. Denn die Abgeschiedenheit und die damit einhergehende spezifische Form der Kommunikation (bzw. ihrer Aufnahme) institutionalisierten den Zugang zu den Herzoginnen bzw. Kurfürstinnen, aber auch zu ranghohen Amtsträgerinnen des Frauenzimmers. Gesandte, Bittsteller und Reisende suchten den Kontakt zu Mitgliedern des Frauenzimmers, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten oder schlichtweg den Konventionen zu genügen und ihre Aufwartung zu machen.

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Die Innenperspektive des Frauenzimmers zeichnet allerdings ein vielschichtigeres Bild: So suggeriert der Blick von außen auf das Frauenzimmer den Charakter eines vermeintlichen Rückzugsraumes, während die Innenperspektive deutlich macht, dass auch diese Raumfluchten ebenso wie alle anderen Bereiche der Residenz sozial gestaffelt und streng hierarchisiert waren und die Herzogin bzw. Kurfürstin ebenfalls dem höfischen Zeremoniell aussetzten. Einflussmöglichkeiten der Herzogin bzw. Kurfürstin oder ihrer Amtsträgerinnen waren hierbei jedoch nicht an die Abgeschlossenheit der entsprechenden Räumlichkeiten gebunden. So profitierten die Angehörigen des Frauenzimmers zwar davon, dass sie sowohl von Außenstehenden als auch von männlichen Mitgliedern des Hofstaates als geschlossene soziale Gruppe innerhalb des Frauenzimmers wahrgenommen wurden, ihre Handlungsspielräume endeten aber nicht an dessen Türen. Zwar fanden die Audienzen, ebenso wie der größte Teil des Tagesablaufs der Fürstin und ihres Hofstaates in Repräsentationsräumen des Frauenzimmers sowie zwischen Hofkapelle, Dom und verschiedenen Sommerschlössern statt, sobald es aber um Handlungsoptionen ging, weitete sich der Raum des Frauenzimmers zu einem darüber hinausreichenden Handlungsraum, dessen Einflusssphäre ständig umkämpft war. Der ›Raum‹ des Frauenzimmers lässt sich deshalb nicht mit Grenzen in Form von Wänden, Türen und Fenstern greifen58, das Frauenzimmer ist vielmehr ›Symbolcharakter‹ für eine Form höfischer Ordnung, die Frauen zwar nur einen engen persönlichen Bewegungsspielraum gestattet, aber trotzdem Voraussetzungen für politische, religiöse, soziale und kulturelle Handlungsspielräume schuf.

Autorin:

Britta Kägler
Deutsches Historisches Institut Rom
kaegler@dhi-roma.it

1 Karl Schlögel, Kartenlesen, Raumdenken. Von einer Erneuerung der Geschichtsschreibung, in: Merkur 56 (2002), S. 308–318, hier S. 308–314; Karl Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitik, München, Wien 2003, S. 36–47.

2 Jürgen Osterhammel, Die Wiederkehr des Raumes. Geographie, Geschichte und historische Geographie, in: Neue politische Literatur 43/3 (1998), S. 374–397.

3 Die Rückbesinnung auf den Raum als prägende Kategorie für sozial- und kulturwissenschaftliche Forschungen wird auch als ›topological turn‹ oder ›topographical turn‹ bezeichnet. Sigrid Weigel, Zum topographical turn. Kartographie, Topographie und Raumkonzepte in den Kulturwissenschaften, in: KulturPoetik 2 (2002), S. 151–165.

4 Rolf Kießling, Landesgeschichte in Schwaben – oder: vom Umgang mit einer »offenen Region«, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 139/140 (2003/04), S. 199–221. Aber auch in Standardwerken der Landesgeschichte wird auf den Raum als wesentliche Klammer gerade landesgeschichtlichen Arbeitens verwiesen. Vgl. etwa im Zusammenspiel mit dem entsprechend interdisziplinären Aufbau der einzelnen Bände die Einführung von Max Spindler zum ersten Band des Handbuchs der bayerischen Geschichte, Max Spindler (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. Bd. 1. Das Alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts, München 1967, S. V–IX; sowie die kurze Einführung des ersten Bandes zum Historischen Atlas von Bayern aus dem Jahr 1950 von Sebastian Hiereth, Die bayerische Gerichts- und Verwaltungsorganisation vom 13. bis 19. Jahrhundert. Einführung zum Verständnis der Karten und Texte, München 1950 (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern, Reihe 1, Bd. 0), S. 1–3; und die Erläuterungen zum Bayerischen Geschichtsatlas von Max Spindler (Hg.), Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, S. 48.

5 Jörg Dünne, Stephan Günzel, Vorwort, in: dies. (Hg.), Raumtheorie. Grundlagentexte aus Philosophie und Kulturwissenschaften, Frankfurt a. M. 2006, S. 9–15, hier S. 12.

6 Jacques Lévy, Le tournant géographique. Penser l 'espace pour lire le monde, Paris 1999; Gerhard Hard, Der Spatial Turn von der Geographie her betrachtet, in: Jörg Döring, Tristan Thielmann (Hg.), Spatial Turn. Das Raumparadigma in den Kultur- und Sozialwissenschaften, Bielefeld 2008, S. 263–315.

7 Osterhammel, Wiederkehr des Raumes (wie Anm. 2). Neben Osterhammels These von der Wiederkehr des Raumes wird auch die ›Permanenz‹ des Raumes hervorgehoben. Rudolf Maresch, Niels Werber, Permanenz des Raums, in: dies. (Hg.), Raum – Wissen – Macht, Frankfurt a. M. 2002 (Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft, 1603), S. 7–30.

8 Benno Werlen, Geographie/Sozialgeographie, in: Stephan Günzel (Hg.), Raumwissenschaften, Frankfurt a. M. 2009 (Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft, 1891), S. 142–158; ders., Gibt es eine Geographie ohne Raum? Zum Verhältnis von traditioneller Geographie und zeitgenössischen Gesellschaften, in: Erdkunde 47/4 (1993), S. 241–255; ders., Identität und Raum – Regionalismus und Nationalismus, in: Soziographie 6/7 (1993), S. 39–73; ders., Sozialforschung in territorialen Kategorien? Zum Grundproblem traditioneller Soziographie und Sozialgeographie, in: Soziographie 2/1 (1989), S. 13–25; ders., Gesellschaft, Handlung und Raum. Grundlagen handlungstheoretischer Sozialgeographie, 3. überarb. Auflage, Stuttgart 1997.

9 Benno Werlen, Sozialgeographie, 3. Auflage, Bern, Stuttgart, Wien 2008, S. 13.

10 Werlen, Gesellschaft, Handlung und Raum (wie Anm. 8), S. 143-160.

11 Peter Noller, Globalisierung, Raum und Gesellschaft. Elemente einer modernen Soziologie des Raumes, in: Berliner Journal für Soziologie 10 (2000), S. 21–48, hier S. 32; Dieter Läpple, Essay über den Raum. Für ein gesellschaftswissenschaftliches Raumkonzept, in: Hartmut Häußermann u.a. (Hg.), Analysen, Pfaffenweiler 1991, S. 157–207. Vgl. aber auch Ronald Aschs Ausführungen zu räumlichen Anordnungen und räumlichen Zutrittsmöglichkeiten an verschiedenen frühneuzeitlichen Höfen: Ronald G. Asch, The Princely Court and Political Space in Early Modern Europe, in: Beat Kümin (Hg.), Political Space in Pre-Industrial Europe, Ashgate 2009, S. 43-60, hier S. 44f. und S. 59.

12 In der Rekonstruktion von solchen geographischen Räumen wird auch eine charakteristische Aufgabe der Landesgeschichte gesehen. Kießling, Landesgeschichte in Schwaben (wie Anm. 4), S. 200f. Aber auch Werner Bucholz (Hg.), Landesgeschichte in Deutschland. Bestandsaufnahme – Analysen – Perspektiven, Paderborn, München 1998; sowie mit Blick auf die Alltagsgeschichte, die er vor allem regional und lokal versteht: Gert Zang, Die unaufhaltsame Annäherung an das Einzelne. Reflexionen über den theoretischen und praktischen Nutzen der Regional- und Alltagsgeschichte, Konstanz 1985 (Schriften des Arbeitskreises für Regionalgeschichte, Bd. 6), S. 30.

13 Damit sind die Kernfragen der Sozialgeographie umrissen. Werlen, Sozialgeographie (wie Anm. 9), S. 11.

14 Samuel John Klingensmith, The Utility of Splendor. Ceremony, Social Life, and Architecture at the Court of Bavaria 1600–1800, Chicago, London 1993.

15 Hierzu auch Katrin Keller, Hofdamen. Amtsträgerinnen im Wiener Hofstaat des 17. Jahrhunderts, Wien, Köln, Weimar 2005, S. 9f.

16 Arlette Farge, Natalie Zemon Davis, Einleitung, in: dies. (Hg.), Geschichte der Frauen, Bd. 3, Frankfurt a. M. u.a. 1994, S. 11–18, hier S. 15f.

17 Sie beziehen damit den sozialen Kontext der Frauen am Hof stark in ihre historische Analyse ein und nehmen Kontakt mit der sozialhistorischen Biographieforschung auf, stellen aber auch die zentrale Frage der Geschlechterforschung, indem sie nach dem Verhältnis von ›Geschlecht‹ und ›Stand‹ fragen. Zum Konzept der Frauen- und Geschlechtergeschichte, Herta Nagl-Docekal, Für eine geschlechtergeschichtliche Perspektivierung der Historiographiegeschichte, in: Wolfgang Küttler u.a. (Hg.), Geschichtsdiskurs, Bd. 1, Frankfurt a. M. 1993, S. 233–256.

18 Obwohl der Arzt und Aufklärer Johann Georg Krünitz sich ursprünglich an einer französischen Enzyklopädie orientieren und nur eine deutsche Übersetzung anfertigen wollte, verzichtete er bereits seit dem dritten, im Jahr 1774 erschienenen Band auf seine Vorlage. Der erst vier Jahre später herausgegebene Band 14 enthält deshalb ein Lemma ›Frauenzimmer‹, das mit dem französischen Lemma ›femme‹ nicht vergleichbar ist. Johann Georg Krünitz, Oekonomische Encyklopaedie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- u. Landwirthschaft, und der Kunst-Geschichte, in alphabetischer Ordnung, Bd. 14, Berlin 1778, S. 801–819.

19 Johann Heinrich Zedler, Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, Welche bißhero durch menschlichen Verstand und Witz erfunden und verbessert worden, Bd. 9, Halle, Leipzig 1735, Sp. 1782.

20 Krünitz, Oekonomische Encyklopaedie (wie Anm. 18), S. 801.

21 Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. III (Geheimes Hausarchiv), Hofhaushaltsakten 329 (Instruktion der Herzogin Elisabetha für ihre Obersthofmeisterin, 1626); Hofhaushaltsakten 511 (Instruktion der Kurfürstin Therese Kunigunde für ihre Fräuleinhofmeisterin, 1718).

22 Mit Amtsträgerinnen sind hier nur die Frauen am Münchner Hof gemeint, die ein reguläres und besoldetes Hofamt inne hatten. Nicht eingeschlossen sind Gattinnen von hohen Würdenträgern, die zwar Zugang zum Frauenzimmer hatten, allerdings kein eigenes Amt bekleideten.

23 Michail A. Bojcov, »Das Frauenzimmer« oder »die Frau bei Hofe«?, in: Jan Hirschbiegel, Werner Paravicini (Hg.), Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit, Stuttgart 2000, S. 327–337, hier S. 330; sowie Paul-Joachim Heinig, Umb merer zucht und ordnung willen. Ein Ordnungsentwurf für das Frauenzimmer des Innsbrucker Hofs aus den ersten Tagen Kaiser Karls V. (1519), in: Ibid., S. 311–326, hier S. 315. Zum Frauenzimmer auch Claudia Opitz, Das Frauenzimmer – (k)ein Ort für Frauen?, in: Barbara Duden u.a. (Hg.), Geschichte in Geschichte. Ein historisches Lesebuch, Frankfurt a. M., New York 2003, S. 62–69.

24 Werner Rösener, Hof, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München, Zürich 1990/91, Sp. 66. Die zeitgenössische Traktatliteratur des 18. Jahrhunderts führt die Bedeutungsunterschiede zum Begriff ›Hof‹ ebenfalls aus, Friedrich Carl von Moser, Teutsches Hof-Recht, enthaltend eine systematische Abhandlung Von der Geschichte des teutschen Hof-Wesens [...] Bd. 1, Frankfurt a. M., Leipzig 1745, S. 5.

25 Dass sich Frauenzimmer auch auf ganze Gebäudeteile erstrecken konnten, ist auch in der Definition von Krünitz enthalten, in der es heißt, ein Frauenzimmer sei ein »Zimmer, d. i. Gebäude oder Theil eines Gebäudes, der für das weibliche Geschlecht bestimmt ist«. Krünitz (Hg.), Oekonomische Encyklopaedie (wie Anm. 18), S. 801.

26 Samuel John Klingensmith, The Utility of Splendor. Ceremony, Social Life, and Architecture at the Court of Bavaria 1600–1800, Chicago, London 1993, S. 132; sowie Plan B (Raum 14).

27 Henriette Graf, Die Residenz in München. Hofzeremoniell, Innenräume und Möblierung von Kurfürst Maximilian I. bis Kaiser Karl VII., München 2002 (Forschungen zur Kunst- und Kulturgeschichte, 8), S. 15–63.

28 Graf, Die Residenz in München (wie Anm. 27), S. 31.

29 Graf, Die Residenz in München (wie Anm. 27), S. 26f.

30 Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. III (Geheimes Hausarchiv), Korrespondenzakten 1712; sowie Joseph Baader, Haus- und Hofhaltsordnungen Herzogs Ludwig des Reichen von Niederbayern für das Residenzschloß Burghausen, während des Aufenthalts seiner Gemahlin Herzogin Amalia dortselbst, in: Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte 37 (1877), S. 25–54, hier S. 29.

31 Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. III (Geheimes Hausarchiv), Hofhaushaltsakten 638 (Instruktion der Kaiserinwitwe Maria Amalia für ihre Fräuleinhofmeisterin, 1747); Hofhaushaltsakten 361 (Instruktion der Kurfürstin Henriette Adelaide für ihre Fräuleinhofmeisterin, 1675); unverändert in der darauffolgenden Instruktion Hofhaushaltsakten 379 (Instruktion der Kurfürstin Henriette Adelaide für ihre Fräuleinhofmeisterin, 1675) sowie und Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. I (Ältere Bestände), Hofregistratur I Fasz. 1/1. Zum Tafeldienst vgl. auch Maria Hermine Dausch, Zur Organisation des Münchener Hofstaates in der Zeit von Herzog Albrecht V. bis zu Kurfürst Maximilian, München 1944, S. 152.

32 Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), S. 7–10.

33 Grundrisse der Münchner Residenz, in: Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), Pläne A, B, C und D sowie Grundrisse der Sommerschlösser Nymphenburg und Schleißheim, in: Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), Pläne E und F.

34 Berichte des Gesandten Graf von Königsfeld aus Paris, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. I (Ältere Bestände), Kasten schwarz 6475 (6. Januar 1730), fol. 1r–1v; Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), S. 118–122. Zur zeremoniellen Bedeutung räumlicher Distanzen, Volker Bauer, Höfische Gesellschaft und höfische Öffentlichkeit im Alten Reich. Überlegungen zur Mediengeschichte des Fürstenhofs im 17. und 18. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 5 (2003), S. 29–68, hier S. 45f.

35 Diese Eigenschaften strukturierten die Interaktion des Adels außerhalb des Hofstaates. Veränderungen dieser Hierarchie konnten sich durch die Rangordnung der Ämter nur am Hof ergeben. Zum Wiener Kaiserhof: Mark Hengerer, Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne, Konstanz 2004 (Historische Kulturwissenschaft, 3), S. 186f.; und ders., Hofzeremoniell, Organisation und Grundmuster sozialer Differenzierung am Wiener Hof im 17. Jahrhundert, in: Klaus Malettke, Chantal Grell (Hg.), Hofgesellschaft und Höflinge an europäischen Fürstenhöfen in der frühen Neuzeit. 15.–18. Jahrhundert, Münster u.a. 2001, S. 337–368, hier S. 356–358.

36 Die Rangfolge war variabel und blieb nicht gleich, sondern war von Gunstbeziehungen zwischen Fürst und Fürstin oder hohen Amtsträgerinnen und Amtsträgern am Hof ebenso abhängig wie vom Aufstieg oder Fall der jeweiligen Adelsfamilie selbst. Zur Gunsthierarchie: Aloys Winterling, »Hof« – Versuch einer idealtypischen Bestimmung anhand der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte, in: ders. (Hg.), Zwischen ›Haus‹ und ›Staat‹. Antike Höfe im Vergleich, München 1997 (Historische Zeitschrift, Beihefte NF, 23), S. 11–25; sowie Stephan Selzer, Ulf Christian Ewert, Ordnungsformen des Hofes. Einleitung, in: Ordnungsformen des Hofes. Mitteilungen der Residenzenkommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Sonderheft 2, Kiel 1997, S. 7–18.

37 Ausschlaggebend waren auch hier wiederum Amt, sozialer Rang und hierarchische Position. So fanden sich im Münchner Frauenzimmer insbesondere Amtsträgerinnen aus alten Adelsfamilien. Mit besonders vielen Frauen und Fräulein im Hofdienst vertreten, waren die Familien Törring, Preysing, Fugger, Lerchenfeld und Taufkirchen. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. I (Ältere Bestände), Kurbayern Hofzahlamt, Nr. 690–797.

38 Die gemeinsame Weiblichkeit war in der feudalen Gesellschaft des Münchner Hofes – wie an anderen frühneuzeitlichen Höfen auch – kein Kriterium von Zusammengehörigkeit. Farge und Davis halten diesbezüglich treffend fest: »Niemand wird übersehen, daß ein Abgrund eine Magd von einer Königin trennt.« Farge, Davis, Einleitung (wie Anm. 16), S. 16.

39 Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), S. 22 und 29.

40 Grundrisse der Sommerresidenzen, in: in: Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), Pläne E und F.

41 Selbst die Größenverhältnisse wurden bei diesem Umbau aufeinander abgestimmt. Hierzu die Grundrisse im Anhang bei Graf, Die Residenz in München (wie Anm. 27).

42 Beatrix Bastl, Das Österreichische Frauenzimmer. Zum Beruf der Hofdame in der Frühen Neuzeit, in: Hirschbiegel, Paravicini (Hg.), Das Frauenzimmer (wie Anm. 23), S. 355–376, hier S. 362f. Zum Torschluss der Residenz, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. III (Geheimes Hausarchiv), Obersthofmeisterstab 2056 (Torsperre beim Einlass, 1677–1775).

43 Strasser hält mit Blick auf den Münchner Hof zutreffend fest: »The early modern society […] still considered the household a part of the public sphere. […] Privacy, as we have come to know it, was inconceivable in the early modern world«. Ulrike Strasser, State of Virginity. Gender, Religion, and Politics in an Early Modern Catholic State, Ann Arbor/Michigan 2004, S. 9; Arthur Kern (Hg.), Deutsche Hofordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts. Denkmäler der deutschen Kulturgeschichte, Bd. 2, Berlin 1907 (Denkmäler der deutschen Kulturgeschichte, Abt. 2,1), S. 216; sowie Klingensmith, Utility of Splendor (wie Anm. 14), S. 129f.; M. de Coulanges, Mémoires de M. de Coulanges, Paris 1820, S. 11f. und Karl Trautmann, Aus alten Reisetagebüchern: Zwei unbekannte Beschreibungen Münchens aus den Jahren 1661 und 1782, in: Jahrbuch für Münchner Geschichte 2 (1888), S. 480–490, hier S. 482f.

44 Unter Umständen gehörten auch Audienzen bei den noch lebenden Herzogin- bzw. Kurfürstinwitwen dazu. Im Normalfall lebten die Witwen auf Witwensitzen außerhalb der Residenzstädte, in Ausnahmefällen – hierzu zählte beispielsweise Maria Amalia (1701–1756) – blieben sie jedoch in München und bildeten mit ihrem verbliebenen eigenen Hofstaat eine weitere Anlaufstelle für Gesandte.

45 Lediglich Kurfürstin Maria Anna führte gemeinsam mit einem Gremium hoher Hofbeamter die Vormundschaftsregierung für ihren ältesten Sohn und Kurfürstin Therese Kunigunde führte während des erzwungenen Exils ihres Ehemannes, Kurfürst Max Emanuel, nach der verlorenen Schlacht bei Höchstädt für einige Monate die Regentschaft in München. Es handelte sich jedoch bei beiden Fürstinnen nur um Übergangslösungen, womit mögliche langfristige Konflikte mit Verwandten oder Ständen entfielen, die Rogge als besonders aussagekräftig erscheinen, sobald Fürstinnen die Rolle und Funktion eines offiziellen Vormundes oder als selbständige Regentin einnahmen. Jörg Rogge, Einleitung, in: ders. (Hg.), Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter, Ostfildern 2004, S. 9–18, hier S. 10.

46 Max Braubach, Prinz Eugen von Savoyen. Eine Biographie, Bd. 2, Der Feldherr, Wien 1964, S. 79; Andreas Kraus, Bayern im Zeitalter des Absolutismus (1651–1745). Die Kurfürsten Ferdinand Maria, Max II. Emanuel und Karl Albrecht, in: Max Spindler (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 2, Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1966, S. 417–422, hier S. 504f.

47 Das Bild eines unpolitischen, lediglich geselligen Raums, das Aloys Winterling für den Kölner Hof Clemens Augusts entwickelt hat, gilt im 17. und 18. Jahrhundert in München weder für das Frauenzimmer noch für den bayerischen Hof in seiner Gesamtheit. Aloys Winterling, Der Hof des Kurfürsten von Köln 1688 bis 1794. Eine Fallstudie zur Bedeutung ›absolutistischer Hofhaltung‹, Bonn 1986, S. 62–75, hier besonders S. 70.

48 Alois Schmid, Dietmar Grypa (Hg.), Die Berichte der diplomatischen Vertreter des Kaiserhofes aus München an die Staatskanzlei zu Wien während der Regierungszeit des Kurfürsten Max III. Joseph, Bd. 1, München 2000, S. 58f; Anuschka Tischer, Eine französische Botschafterin in Polen. 1645–1646. Die Gesandtschaftsreise Renée de Guébriants zum Hofe Wladislaws IV., in: L 'Homme. Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft 12 (2001), S. 305–321.

49 Der Ehefrau des Gesandten wurde bei ihrer Antrittsaudienz »Cammerzutritt auf alle zeit von freyen stücken ertheilet«, Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 62.

50 Frankenberg an Maria Theresia, 22. Februar 1748, in: Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 1012.

51 Frankenberg an Maria Theresia, 22. Februar 1748, in: Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 1012.

52 Mit »Gesand[t]in« ist an dieser Stelle keine offizielle Vertreterin Frankreichs, sondern die Ehefrau des französischen Gesandten gemeint.

53 Chotek an Ulfeld, 24. Juli 1745, in: Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 62f.

54 Chotek an Maria Theresia, 3. September 1745, in: Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 114. Subsidien brauchte Kurbayern in der Mitte des 18. Jahrhunderts dringend, um die eigenen Truppen bezahlen, aber auch um den Folgen des Spanischen Erbfolgekrieges und der österreichischen Besatzung begegnen zu können. Hierzu Jeremy Black, Anglo-Wittelsbach Relations 1730–42, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 55 (1992), S. 307–346, hier S. 308f.

55 Roswitha von Bary, Henriette Adelaide Kurfürstin von Bayern, 2. unveränd. Nachdruck, Regensburg 2004, S. 23–29.

56 Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 119, 222 und 460.

57 Subsidienzahlungen, militärische Probleme oder Truppenunterstützung wurden in den 1740er Jahren nicht nur mit Kurfürst Karl Albrecht, dem späteren Kaiser Karl VII., oder dem jungen Kurfürsten Max III. Joseph, sondern auch in Gesprächen mit Maria Amalia verhandelt. Im 17. Jahrhundert stand hingegen die Möglichkeit der Kaiserkrone für Bayern im Zentrum diplomatischer Kontaktaufnahmen der rheinischen Kurfürsten sowie der Frankreichs. Schmid, Grypa (Hg.), Berichte (wie Anm. 48), S. 171, 275, 328 und 341; Bary, Henriette Adelaide (wie Anm. 55), S. 123f.

58 Auszugehen ist von der Annahme, dass Räume gemacht werden. Martina Löw, Raumsoziologie, Frankfurt a. M. 2001, S. 224–230; Läpple, Essay über den Raum (wie Anm. 11), S. 197; Bernhard Jahn, Raumkonzepte in der Frühen Neuzeit. Zur Konstruktion von Wirklichkeit in Pilgerberichten, Amerikabeschreibungen und Prosaerzählungen, Frankfurt a. M. u.a. 1993, S. 11–21. Raumsoziologische Überlegungen wie von Martina Löw, die auf den materiellen Charakter eines Ortes abzielen, greifen hier zu kurz. Martina Löw, Vor Ort – im Raum, in: Renate Dürr, Gerd Schwerhoff (Hg.), Kirchen, Märkte und Tavernen. Erfahrungs- und Handlungsräume in der Frühen Neuzeit, Frankfurt a. M. 2005 (Zeitsprünge. Forschungen zur Frühen Neuzeit, 9), S. 445–449, hier S. 447; dies., Raum – Die topologischen Dimensionen der Kultur, in: Friedrich Jaeger, Burkhard Liebsch (Hg.), Handbuch der Kulturwissenschaften. Grundlagen und Schlüsselbegriffe, Bd. 1, Stuttgart, Weimar 2004, S. 46–59, hier S. 46.

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Zitation
 
: Das ›Frauenzimmer‹ als Institution und Handlungsraum am Münchner Hof der Frühen Neuzeit .
In: Raumkonzepte - Raumwahrnehmungen - Raumnutzungen (6. Sommerkurs des Deutschen Historischen Instituts Paris in Zusammenarbeit mit der Universität Paris I-Panthéon-Sorbonne, 14.-17. Juni 2009) / Espaces: concepts - perceptions - usages (6e université d’été pour jeunes chercheurs de l’Institut historique allemand Paris en coopération avec l’université Paris I-Panthéon-Sorbonne, 14 - 17 juin 2009), hg. von / éd. par Susanne Rau (discussions, 5)
URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/discussions/5-2010/kaegler_frauenzimmer
Veröffentlicht am: May 19, 2013
Zugriff vom: May 19, 2013
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