D. Menning: Familiäre Organisation und institutionelle Leitideen des deutschen Adels im 19. Jahrhundert
Abstract
Der Beitrag stellt ein laufendes Projekt zur Untersuchung der Organisation adliger Familien und ihrer kulturellen Leitbilder in der Zeit zwischen etwa 1850 und 1940 vor. Dabei werden Familien des nordostdeutschen Adels mit ehemaligen Reichsritterfamilien Südwestdeutschlands verglichen und eine erste Typologisierung ihrer Organisationsmuster vorgestellt. Sind es in Nordostdeutschland vor allem die seit den 1850er Jahren gegründeten Familienverbände, die den Zusammenhalt des Geschlechts sichern sollten, so findet sich in Südwestdeutschland der Zusammenhang stärker über den gemeinschaftlichen Grundbesitz begründet. Dieser Fixpunkt löste sich aber im Laufe des 19. Jahrhunderts zum Teil auf, wenn Kondominate in Fideikommisse mit Primogenitur umgewandelt wurden und immer weniger Familienmitglieder am Grundbesitz Teil hatten.
1. Einleitung1
Rudolf Braun hat in seinem klassischen Aufsatz zum ›Obenbleiben‹ vorgeschlagen zu untersuchen, mit welchen Strategien dem deutschen Adel die Verteidigung seiner einflussreichen Position innerhalb der Gesellschaft gelang und damit Adelsgeschichte als Gesellschaftsgeschichte zu schreiben2. Er hat dabei die Bedeutung der Familie als einen wichtigen Faktor hervorgehoben. Als Grundlage der Argumentation diente ihm hierzu Heinz Reif, der für den westfälischen Adel der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gezeigt hat, dass in den verschiedenen Bedrohungslagen die Familie der Ort der Reorganisation und Neuausrichtung war. Ähnliches hat Heide Whelan für den deutsch-baltischen Adel der zweiten Jahrhunderthälfte gezeigt3. Fragt man also nach den spezifischen Entwicklungen und Funktionen, die die adlige (Groß-)Familie für ihre Mitglieder übernahm und den darin ausgedrückten Wertsetzungen und Normen, so lassen sich adlige Reaktionen auf die Moderne beobachten, die sich in ihren jeweiligen Besonderheiten aber auch in den Parallelen zur Gesamtgesellschaft untersuchen lassen.
Die hier zu beschreibende Arbeit möchte daher jene Strategien der adligen Familien, die das Obenbleiben in der Gesellschaft der Moderne sichern sollten, anhand von zwei Regionen untersuchen. Einerseits werden Familien der ehemaligen Reichsritterschaft Südwestdeutschlands betrachtet. Sie zählten zu den großen Verlierern der Jahre 1789–1815. Sie zeichneten sich gegenüber den häufig untersuchten süddeutschen Standesherren durch eine größere Anzahl und geringeren Reichtum aus. Dadurch sind sie als Vergleichsgruppe mit dem zahlreichen und vergleichsweise armen ostelbischen Adel, der zweiten Untersuchungsgruppe, besser geeignet4. Die Vergleichsperspektive verfolgt hierbei einen doppelten Zweck: Erstens wird versucht, die Spezifika der jeweiligen Adelspopulation im Vergleich genauer zu beschreiben, und zweitens können Antworten darauf erwartet werden, ob es im 19. Jahrhundert Entwicklungen hin zu einem ›deutschen‹ Adel gab. Dabei kann man die Prozesse, die die adligen Gesamtfamilien im 19. Jahrhundert durchliefen und die den Fragehorizont der Arbeit bilden, mit den Begriffen Organisierung und Institutionalisierung beschreiben. Organisierung in dem Sinne, dass strukturelle Gefüge geschaffen wurden, die das Ansehen der Gesamtfamilie und nach Möglichkeit diese selbst erhalten sollten, und Institutionalisierung im Sinne der Ausformulierung von Leitideen und deren symbolischer Umsetzung im Alltag.
Im Folgenden soll in zwei Schritten vorgegangen werden: Zuerst soll der theoretische Zugriff des Gesamtprojekts kurz erläutert werden und daran anschließend eine Darstellung verschiedener familiärer Organisationsprinzipien folgen. Auf die Ausformulierung von Leitideen und Symbolisierungen soll an dieser Stelle nicht ausführlich eingegangen werden. Allerdings werden Organisationen neben zweckbedingten und rechtlichen Formalia auch immer durch die institutionellen Ideen ihrer Trägerschicht geprägt, worauf zum Schluss zurückzukommen sein wird.
2. Theoretischer Zugriff
Einleitend sind bereits die Begriffe der Institutionalisierung und Organisation als Charakteristika benannt worden. Für die Institutionenanalyse sind laut Karl-Siegbert Rehberg drei Ebenen wichtig: An erster Stelle ist dies die historisch-genetische Ebene, also die Phasen der Entstehung und Entwicklung der organisatorischen Gefüge, als zweite Analyseebene sind die Organisationsprinzipien zu beachten. In ihnen kommen bereits Leitideen von Organisationen zum Ausdruck5. Die abschließende Ebene bilden die Mechanismen der ›institutionellen Geltungsstilisierung‹, wobei hierauf im Rahmen der Institutionenanalyse von Rehberg der Schwerpunkt gelegt wird. Er führt aus:
Idealtypisch sollen als ›Institutionen‹ solche ›Sozialregulationen‹ bezeichnet werden, in denen die Prinzipien und Geltungsansprüche einer Ordnung symbolisch zum Ausdruck gebracht werden. Diese Form der Stabilisierung findet ihren – hoch steigerungsfähigen – Ausdruck in der Ausformulierung einer institutionellen Leitidee (genauer: eines von Kämpfen durchzogenen Komplexes solcher Ideen [...]) sowie dazu gehörender Symbolisierungssysteme. [...] Institutionen sind somit Vermittlungsinstanzen kultureller Sinnproduktion, durch welche Wertungs- und Normierungs-Stilisierungen verbindlich gemacht werden6.
Diese theoretischen Überlegungen bieten eine Reihe von Vorteilen: Die ersten beiden Analyseebenen bieten einen klassischen sozialgeschichtlichen Hintergrund für die Arbeit. Die dritte Ebene geht aber hierüber hinaus und eröffnet eine Verbindung aus kultur- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen, denn die institutionellen Leitideen haben einerseits eine gewisse Ähnlichkeit mit den Fixsternen des von Stephan Malinowski und Marcus Funck beschriebenen adligen Wertehimmels. Es kann hier also an vorhandene Forschungen angeschlossen werden. Andererseits kann das Bild durch eine längerfristige Perspektive aus dem 19. Jahrhundert heraus dynamisiert werden: nämlich dadurch, dass Leitideen konzeptuell nicht fortwährend stabil gedacht sind, sondern gerade Ergebnisse von Aushandlungen darstellen und daher Wandel und Stabilität gleichermaßen in den Blick geraten. Diese Leitideen können dann jeweils zu allgemeinen Strömungen in Bezug gesetzt werden. Und außerdem bieten die von mir genutzten Quellen auch die Möglichkeit zu prüfen, in welchem Maße die Leitideen tatsächlich handlungsleitend waren und in welchen Handlungskontexten sie galten7. Die Sterne des Wertehimmels werden damit auf ihre Alltagstauglichkeit und ihre Einsatzwahrscheinlichkeit überprüft. Und schließlich richtet die Betonung von Symbolisierungssystemen im theoretischen Konzept Rehbergs den Blick auf die Darstellung der Leitideen. Die Frage ist also: Wie präsentierte der Adel sich und seine Ansprüche und Ordnungsvorstellungen für seinesgleichen und für andere?
3. Organisationsstrukturen
Am Anfang der Recherchen sollten die seit den 1870er Jahren verstärkt gegründeten Familienverbände im Zentrum der Untersuchung familiärer Organisationsprinzipien stehen. Mit etwa 540 dieser Verbände, die bisher in einer Datenbank erfasst wurden8, schienen sie ein strukturell bedeutsames Phänomen für den Adel zu sein. Ihre Gründungszeit fiel dabei, wie sich nach einer zeitlichen Gruppierung herausstellte, nur zu einem geringen Teil in die Zeit bis 18709 und stieg dann stark und kontinuierlich an, bevor sie im Weltkriegsjahrzehnt wiederum stark zurückging. Mit dem Weltkrieg wird der Grund für diese Tatsache schon benannt sein, denn 27 Verbände wurden zwischen 1911 und 1913 bzw. im Jahr 1919 gegründet, vier weitere 1914, also vermutlich noch vor Kriegsausbruch, und nur ein einziger Familienverband wurde während des Krieges gegründet. Nach Kriegsende stieg dann die Zahl der Gründungen wieder massiv an, bevor sie in den 1930er Jahren erneut stark zurückging. Dies kann einerseits mit den politischen Rahmenbedingungen zusammenhängen, kann aber auch, und dies erscheint wahrscheinlicher, Zeichen des Erreichens eines Sättigungsgrades sein. Die Familien, die Verbände gründen wollten, hatten es bis zu diesem Zeitpunkt getan.

Abb. 1
Entstehungszeiträume adliger Familienverbände
Darüber hinaus ist aber auch die folgende Abbildung interessant im Hinblick auf die Frage der Entstehung eines deutschen Adels. Denn eine Betrachtung der regionalen Ursprünge der Familien mit Familienverbänden zeigt, dass diese ein vorzüglich nord- bzw. nordostdeutsches Phänomen waren. In Süd(west)deutschland entstanden nur wenige Verbände und diese auch fast ausschließlich nach 1900. Es stellt sich also die Frage, ob es in Südwestdeutschland ein anderes familiäres Organisationsprinzip gab. Zudem zeigte eine genauere Untersuchung der Familienverbände, dass es sich tatsächlich nicht um einen einzigen Typus handelt, sondern dass man zwischen zwei idealtypischen Formen des Familienverbandes unterscheiden muss. Daher soll im Folgenden zuerst auf diese beiden Familienverbandstypen eingegangen werden, bevor einige Überlegungen zu Südwestdeutschland angestellt werden.

Abb. 2
Regionale Verteilung der Familienverbände des deutschen Adels
3.1 Familienverbände
Als Graf Werner von der Schulenburg 1851 gebeten wurde, als Senior, also in der Funktion des Vorsitzenden, dem neu zu gründenden Familienverband zu präsidieren, war er hierzu bereit, erklärte aber gleichzeitig, dass er sich im Rahmen dieser Tätigkeit nicht um den Grundbesitz der Familie kümmern werde, da es hierzu in den verschiedenen Zweigen unterschiedliche Bestimmungen gäbe. Und, so der Autor der Familiengeschichte:
Diese Einschränkung bezeichnet treffend den Punkt, an welchem jeder Versuch, ein Geschlechtsseniorat in Anlehung an das frühere wieder aufleben zu lassen, scheitern mußte, nämlich dem Lehensverband. Denn dieses einstige Palladium des Geschlechts hatte im Laufe der beiden letzten Jahrhunderte Umgestaltungen erfahren, die in ihren Rückwirkungen den bis dahin durch gemeinsame Lehensverpflichtungen und Interessen bedingten Zusammenschluß der einzelnen Zweige untereinander schwer erschüttert, zum Teil auch ganz gelöst hatte10.
Der alte Lehensverband bot sich
also im Falle der Familie von der Schulenburg nicht mehr als
Grundlage für einen Familienzusammenschluss an, da er sich
erstens gelöst hatte und zweitens untrennbar mit dem Grundbesitz
der Familie verbunden war, und gerade hierum wollte sich der
Senior ja nicht kümmern. Welche Möglichkeit bot sich also?
Man kann von dieser Feststellung das eine Ende einer Skala der
verschiedenen Verbandstypen ableiten. Der nach dem bisherigen
Stand größte Teil der Familienverbände stand diesem Pol nahe. Um
die Kernelemente des Zusammenschlusses zu erfassen, lohnt es
sich, eine Rede beim Gründungskonvent des von Bülow ’schen Familienverbandes zu
betrachten. Diese fasste als Ziel des Verbandes zusammen: Man
wolle,
daß sich alle Familienglieder ihrer Abkunft von einem und demselben edlen Stamme lebendig bewußt werden, daß sie sich mithin alle als liebe Vettern und Verwandte ansehen und sich gegenseitig zu Freundschaft und Wohlwollen eventualiter zur Hülfe und Förderung verpflichtet fühlen11.
Drei Elemente sind hierin enthalten: zuerst zwei auf kulturelle Faktoren abhebende, namentlich die gemeinsame Abstammung, und der daraus resultierende, nicht mehr bei allen so lebendige Verwandtschaftssinn. Außerdem war die Sorge füreinander Ziel des Verbandes, weshalb man die Gründung einer Familienstiftung plante. Zu diesen Elementen trat dann bei den von Bülows und zahlreichen anderen Familien noch ein weiteres Vereinsziel: die Fortführung oder teilweise auch erste Abfassung einer Familiengeschichte12. Dies konnte als Ziel teilweise sogar in den Statuten verankert werden13.
Betrachtet man hingegen das andere Ende der Skala, so kann man die Unterschiede vor dem Hintergrund des Gesagten leicht skizzieren. Dieser Idealtyp Familienverband baute auf den Überresten des Lehenswesens auf, die die Familie von der Schulenburg nicht hatte wiederbeleben können oder wollen. Bezugspunkt war hier nicht der (mittelalterliche) Urahn, sondern der gemeinsam besessene Grundbesitz. Unter Umständen konnte hier ein Ahn von Bedeutung sein, der zuletzt den Grundbesitz geschlossen besessen hatte. Die Erhaltung dieses Grundbesitzes und der Ansprüche, welche die einzelnen Familienmitglieder über das komplizierte Lehenssystem aneinander hatten, bildeten die Kernpunkte der Verhandlungen der Familientage. Der Grundbesitz war allerdings nicht von ideologischer, sondern er war in erster Linie von ökonomischer Bedeutung. So vereinbarte man in den Familien von Veltheim und von Helldorf, dass sämtlicher Besitz in Fideikommissen abzusichern war, deren Beaufsichtigung der Familienverband übernahm14. Ein Vorgang, der sich in den Familienverbänden am anderen Ende des Spektrums nicht widerspiegelte. Hier wurden die noch vorhandenen Familienlehen in Folge der Lehensaufhebungsgesetze der 1860er und 1870er Jahre allodifiziert, das heißt in Privateigentum umgewandelt. Die Allodifizierungsgebühren, die die Grundbesitzer bezahlen mussten, wurden in Familienstiftungen angelegt. Hiernach konnten bei Interesse durch die Grundbesitzer selbstverständlich auch Fideikommisse errichtet werden, die dann aber keinerlei Kontrolle der Gesamtfamilie unterworfen werden mussten, da diese durch die Allodifizierungsgebühren abgefunden worden war.
Was die Versorgung von (armen) Familienmitgliedern anbelangte, sah sich der um den Grundbesitz zentrierte Familienverbandstyp als nicht zuständig an, ganz im Gegensatz zum oben zitierten Beispiel der Familie von Bülow. So lehnte der von Veltheim ’sche Familienverband es noch kurz vor dem Ersten Weltkrieg ab, eine Familienstiftung zu gründen, da dies nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liege15. Die Sorge für in Not geratene Verwandte, so kann man vermuten, war Aufgabe des jeweils nächsten Verwandten mit Gutsbesitz, nicht aber des Verbandes. So wurden bei der Familie von Helldorff auch Familienstiftungen auf der Ebene der Familienzweige geschaffen, die Stellung der Gesamtfamilie blieb aber schwach16. Ebenso war die Betreuung der Familiengeschichte in diesen Familienverbänden schwächer ausgeprägt, und möglicherweise wurde ein kleinerer Kreis an Familienmitgliedern in diesen Verbänden erfasst. Dies müssen weitere Analysen der Teilnehmerstruktur ergeben. Grundsätzlich konnte dieser Familienverbandstyp aber in Richtung des anderen Idealtyps weiterentwickelt werden und wurde es auch tatsächlich. Dabei blieb jedoch die große Bedeutung der Grundbesitzverwaltung erhalten.
3.2 Stammgüter
Demgegenüber ist die südwestdeutsche Situation wesentlich undurchsichtiger. Die im Folgenden gemachten Bemerkungen können daher noch keine Vollständigkeit beanspruchen, sondern basieren auf Beobachtungen bisheriger Archivaufenthalte. Da gleichzeitig, wie eingangs angemerkt, die Forschungsliteratur zur ehemaligen Reichsritterschaft im 19. und 20. Jahrhundert sehr dünn ist, waren von hier kaum Aufschlüsse zu erwarten.
Sicher ist bislang, dass die Mitglieder der Reichsritterfamilien, ähnlich wie im westfälischen Stiftsadel, in der Frühen Neuzeit in ein wesentlich stärkeres Regime der Gesamtfamilien eingebunden waren. Dies erklärt sich aus der Notwendigkeit von familiärem Zusammenhalt für erfolgreiche Positionierungen innerhalb der Reichskirche. Sehr ausgeprägt kann man dies beispielsweise bei der Familie von Schönborn, einer der erfolgreichsten Adelsfamilien der zweiten Hälfte der Frühen Neuzeit, beobachten17. Auch für den westfälischen Stiftsadel hat Heinz Reif die Notwendigkeit strikter Familiensolidarität für die Absicherung der familiären Stellung innerhalb der Adelskirche gezeigt18.
Der familiäre Zusammenhalt erfolgte in Südwestdeutschland auf dem Kriterium des Bodenbesitzes. Dabei waren fideikommissähnliche Sicherungen des Grundbesitzes hier schon in der Frühen Neuzeit üblich. Die Besitzungen vererbten offensichtlich nur teilweise formaljuristisch, oft jedoch nur praktisch immer an einen Erben. Dieses Verfahren wurde entweder Kondominat-Fideikommiss oder Stammgut genannt, die Diktion ist hier uneinheitlich. Bestand eine Familie aus mehreren Linien, waren die Besitzungen teilweise unter einem gemeinsamen Fideikommissstatut zusammengefasst, vererbten aber jeweils nur in einer Linie19.
Mit der Mediatisierung der Reichsritterschaft war diese Besitzform vorhanden geblieben, das Ausgleichselement für eine Einzelvererbung, namentlich wohl die Stiftsstellen, entfiel jedoch, so dass in der Folgezeit die Anzahl der Stammgüter abnahm und immer mehr Fideikommissmajorate gegründet wurden. In Württemberg gab es 1914 noch 39 Kondominate mit circa 300 Teilhabern und 107 Majorate, wobei an einem Kondominat, das in der männlichen und weiblichen Linie vererbt wurde, über 100 Personen beteiligt waren20. Einerseits scheint es sich hierbei um einen Extremfall zu handeln, andererseits verdeutlicht es jedoch das Problem der Besitzzersplitterung, zu der es, abhängig von der Größe des Grundbesitzes, aber wohl auch aufgrund der Fertilitätsrate der ersten Generationen des 19. Jahrhunderts kam. In der freiherrlich, seit 1902 in Teilen auch gräflich von Bodman ’schen Familie wurde daher für das Gut Bodman schon 1832 die beschränkte Vererbung an einen durch den Vater auszuwählenden Sohn eingeführt21. Andere Familien reagierten ähnlich, wenn auch später, so dass hier eine größere Anzahl von Mitbesitzern vorhanden war, die dann jeweils für ihre Deszendenz die beschränkte Vererbung einführten. Dies bedeutete aber zum Beispiel für die Familien der Freiherrn von Woellwarth oder Grafen Adelmann von Adelmannsfelden, dass weiterhin eine größere Zahl an Familienzweigen am Grundbesitz beteiligt war. Die Verwaltung der nicht geteilten Familiengüter erfolgte dann durch regelmäßige Treffen der Beteiligten. Diese blieben aber inhaltlich, ähnlich wie bei dem an das alte Lehenswesen anschließenden Familienverband, stärker auf Notwendigkeiten der Besitzverwaltung konzentriert. Darüber hinaus wurden hier zum Teil auch Abmachungen über Wohnrechte im gemeinsam besessenen Schloss getroffen22.
In den anderen Familien, die nur noch einen einzigen Gutsbesitzer kannten bzw. einen pro Linie, stellten sich die Probleme des Familienzusammenhalts allerdings anders dar. So kam es in der Familie von Bodman, die ja schon sehr früh die beschränkte Vererbung eingeführt hatte, um 1890 zu Streitigkeiten. Vor allem Leopold von Bodman erhob lautstarken Protest. Der große Rest der Familie unterstütze ihn zwar nicht aktiv, dass er allerdings auch nicht die Seite des Majoratsherrn ergriff, dürfte wohl doch als gewisse Sympathie für die Position Leopolds angesehen werden. Dabei ging es in dem Streit vor allem um die Reichtumsverteilung innerhalb der insgesamt relativ kleinen Gesamtfamilie. Das Ergebnis war, dass ein Familienverband mit Familienstiftung gegründet wurde. Dabei zahlte der Majoratsherr den überwiegenden Anteil der regelmäßigen Abgaben an die Stiftung. Die Erträge der Stiftung wurden dann unter den drei Familienzweigen aufgeteilt, die Vermögensunterschiede somit zumindest verkleinert. Außerdem sollten noch einige Grundstücke in den Besitz der Gesamtfamilie überführt werden, was für die Beteiligten den Status als Grundherren in Baden, verbunden mit zusätzlichen politischen Rechten, bedeutet hätte23.
Man kann somit als erste Vermutung ausdrücken, dass der südwestdeutsche Adel einen dem ostelbischen entgegengesetzten Weg beschritt, indem sich durch die Beschränkung der Teilhabe am Grundbesitz der Zusammenhalt der Gesamtfamilie und ihre Bedeutung für den Einzelnen zumindest in einem Teil der Familien im 19. Jahrhundert eher lockerte, als dass er zum Beispiel durch Familienverbände zusätzlich gefestigt worden wäre24. Zu einer erneuten Festigung scheint es dann erst wieder gekommen zu sein, als man sich der Entfremdung der Familienmitglieder voneinander und der Reichtumsunterschiede bewusst wurde bzw. nach der Aufhebung der Verfügungen über die Familiengüter nach 191825. Dafür könnte auch die Tatsache sprechen, dass nach 1918 noch einmal eine Anzahl Familienverbände in Südwestdeutschland gegründet wurde.
Fazit
Was kann man also aus den bisherigen Ergebnissen an Erkenntnis gewinnen? Es gab nicht den einen Familienverband, sondern es müssen tatsächlich zwei Idealtypen unterschieden werden. Hinzu kommt, dass südwestdeutscher und ostelbischer Adel verschiedene familiäre Organisationsprinzipien nutzten. Dabei lässt sich ein auf kulturellen Elementen basierender Familienverbandstyp ausmachen und einer, dessen Grundlage der Grundbesitz darstellte. Insofern hatte der Letztere auch Ähnlichkeit mit den südwestdeutschen Stammgütern. Entwicklungen zu einem deutschen Adel kann man auf der organisatorischen Ebene möglicherweise sehen. Sowohl der südwestdeutsche Adel als auch die Familien mit Familienverbänden, die sich über ihren Grundbesitz definierten, zeigten seit Beginn des 20. Jahrhunderts Neigungen zur Gründung von Familienverbänden mit stärker kulturellem Kern, die durch den Ersten Weltkrieg beschleunigt wurden. Die zentrale Stellung des Grundbesitzes blieb aber erhalten. Wie sich das Bild auf der Ebene der Leitideen und deren Symbolisierungen entwickelte, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Allerdings deutet allein schon die unterschiedliche Stellung des Grundbesitzes innerhalb der Organisationsprinzipien darauf hin, dass es schwierig sein dürfte, von einemWertehimmel des deutschen Adels im 19. Jahrhundert zu sprechen. Hier scheint eine konsequentere Trennung von ideologischer und ökonomischer Bedeutung des Grundbesitzes als in der bisherigen Forschung notwendig. Neben Homogenisierungen in einigen Bereichen dürften so am Ende wohl auch bleibende Unterschiede zu konstatieren sein.
Autor:Daniel Menning
daniel.menning@uni-tuebingen.de
1 Leicht überarbeitete Fassung meines Vortrags auf der Tagung ››Adel im Wandel (16.–20. Jahrhundert)‹‹ am Deutschen Historischen Institut Paris, gehalten am 24. Juni 2008. Ich danke Herrn Graf Wilderich von und zu Bodman für die Erlaubnis zur Nutzung des Gräflich Bodman ’schen Familienarchivs in Bodman. Die dortigen Quellen bilden eine Teilgrundlage des vorliegenden Vortrags.
2 Rudolf Braun, Konzeptionelle Bemerkungen zum Obenbleiben: Adel im 19. Jahrhundert, in: Hans-Ulrich Wehler (Hg.), Europäischer Adel 1750–1950, Göttingen 1990, S. 87–95.
3 Heinz Reif, Westfälischer Adel 1770–1860. Vom Herrschaftsstand zur regionalen Elite, Göttingen 1979; Heide W. Whelan, Adapting to Modernity. Family, Caste and Capitalism among the Baltic German Nobility, Köln u.a. 1999 (Ostmitteleuropa in Vergangenheit und Gegenwart, 22).
4 Die Geschichte der ehemaligen Reichsritterschaft Südwestdeutschlands ist für die Zeit nach 1820 noch kaum erforscht. Zu Adelsgruppen im 19. Jahrhundert allgemein vgl. Heinz Reif, Adel im 19. und 20. Jahrhundert, München 1999, S. 1–5 (Enzyklopädie deutscher Geschichte, 55).
5 Thomas Edeling, Organisationen als Institutionen, in: Andrea Maurer, Michael Schmid (Hg.), Neuer Institutionalismus. Zur soziologischen Erklärung von Organisation, Moral und Vertrauen, Frankfurt a.M., New York 2002, S. 219–235, hier S. 229.
6 Karl-Siegbert Rehberg, Institutionen als symbolische Ordnungen. Leitfragen zur Theorie und Analyse institutioneller Mechanismen (TAIM), in: Gerhard Göhler (Hg.), Die Eigenart der Institutionen. Zum Profil politischer Institutionentheorie, Baden-Baden 1994, S. 47–84, hier S. 56.
7 Diese Forderung bei M. Rainer Lepsius, Institutionenanalyse und Institutionenpolitik, in: Brigitta Nedelmann (Hg.), Politische Institutionen im Wandel, Opladen 1995, S. 392–403, hier S. 395 (Sonderheft 35 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie).
8 Die Datenbank wurde hauptsächlich aus den, teils korrigierten, Angaben bei Walter von Hueck, Adelslexikon, 16 Bde., Limburg 1972–2005 erstellt. Die folgenden Abbildungen basieren auf einer Auswertung der Datenbank.
9 Dabei dürfte die Anzahl vor 1860 noch ein wenig zu hoch liegen, da die von den Familienverbänden angegebenen Gründungsjahre nicht immer die tatsächlichen Gründungsjahre waren. In solchen Fällen handelt es sich um Kontinuitätsbildungen zu anderen Formen familiärer Organisation, die aber mit dem späteren Verständnis von Familienverband wenig zu tun hatten. Ein Beispiel hierfür ist die Familie von Zitzewitz.
10 Georg Schmidt, Geschlecht von der Schulenburg. II. Teil: Stammreihe, Beetzendorf 1899, S. 105–106.
11 Hervorhebungen im Original. Promemoria Carl von Bülows, Berlin 1.2.1867, in: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode (LHASA-WR), Rep. E – v. Bülow, Akte 19, S. 5.
12 Ibid.
13 Statut des von der Schulenburg ’schen Familienverbandes von 1907, in: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Rep. 73 – Lieberose, Akte 217.
14 Familienverbandsakten, in: LHASA-WR Rep. H – Ostrau u. St. Ulrich.
15 Verhandlungsprotokoll, Veltheimsburg 21.6.1910, in: LHASA-WR Rep. H – Ostrau, Akte II, 667, S. 85–86.
16 Familienverbandsakten, in: LHASA-WR Rep. H – St. Ulrich u. Gleina.
17 Sylvia Schraut, Das Haus Schönborn – Eine Familienbiographie. Katholischer Reichsadel 1640–1840, Paderborn 2005.
18 Reif, Westfälischer Adel (wie Anm. 3).
19 Als knappe Einführung hierzu Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen, Vererbungsarten, in: ders. (Hg.), Das Königshaus und der Adel von Württemberg, Pforzheim 1908, S. 291–293. Allgemein zur Vererbung Reif, Adel (wie Anm. 4), S. 30–31.
20 Mitteilung des württembergischen statistischen Landesamtes No. 15, Stuttgart 26.11.1919, S. 253.
21 Die Urkunden hierzu finden sich gedruckt in Johann Leopold von und zu Bodman, Geschichte der Freiherrn von Bodman, Lindau 1894, S. 472–482.
22 Für die Freiherrn von Woellwarth vgl. Staatsarchiv Ludwigsburg (STALB) PL 9/3, Bü. 1429, für die Grafen Adelmann von Adelmannsfelden STALB 13, Bü. 850.
23 Vgl. vor allem Gräflich Bodman ’sches Archiv Bodman, Akte 1777. Außerdem: Statuten des Familien-Verbandes der Grafen und Freiherrn von und zu Bodman, Karlsruhe 1913, in: Ibid.
24 Natürlich ist es schwierig, dies festzustellen, da das Problem in der Familienkorrespondenz häufig nicht thematisiert wird. Als Einzelnachweis sei auf folgenden Brief verwiesen: Amalie Hellmuth an Gustav Adolph von Liebenstein zu Jebenhausen, Masbach 30.10.1861, in: STALB PL18, Bü. 37: ››Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie über die Zerfahrenheit in der Familie Liebenstein klagen; doch glaube ich nicht, daß die Schuld allein in dem frühen Tode Ihres H. Vaters liegt, ich glaube, er liegt mehr in den lebendigen Gliedern derselben, die große Entfernung der verwandten Personen voneinander, ist gewiß auch kein Bindemittel.‹‹
25 Als ein Beispiel seien die Grafen und Freiherrn Schenk von Stauffenberg genannt. Der Vertrag findet sich in gekürzter Form bei Gerd Wunder, Die Schenken von Stauffenberg. Eine Familiengeschichte, Stuttgart 1972, S. 389–390.
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